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Die Chronik der Gesundheitsreform 2007 

Zwei Modelle und harte Verhandlungen

Stand: 02.02.2007

Dass eine weitere Gesundheitsreform nach der von 2003 notwendig ist, stand sowohl für die SPD als auch für die CDU/CSU fest. Denn seit Jahren entwickeln sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Einnahmen und Ausgaben auseinander. Gründe sind der Rückgang sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, die Abwanderung von Versicherten der GKV in die private Krankenversicherung (PKV), die steigende Anzahl chronisch Kranker und der demographische Wandel. Gleichzeitig steigen die  Ausgaben stetig wegen des medizinisch-technischen Fortschritts und wachsende Arzneimittelausgaben.

Kopfpauschale versus solidarische Bürgerversicherung

Den Wahlkampf 2005 bestritten SPD und CDU/CSU mit zwei vollkommen unterschiedlichen Modellen zur Erneuerung unseres Gesundheitswesens. Auch danach halten beide Parteien an ihren Lösungswegen fest.

Ein sozial ungerechtes Modell

Der Union schwebt mit der Einführung der sogenannten Kopfpauschale eine Entsolidarisierung innerhalb unseres Gesundheitssystems vor, indem zum einen die Beiträge der Arbeitgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung festgeschrieben werden und auf der anderen Seite die Arbeitnehmer unabhängig von ihrem individuellen Einkommen gleiche Beiträge abführen sollen. Das würde bedeuten, dass eine geringverdienende Reinigungskraft genauso viel an die Krankenversicherung bezahlt wie eine gut dotierte Ingenieurin. An steigenden Kosten im Gesundheitswesen würden die Arbeitgeber nach dem Willen der Union gar nicht mehr beteiligt, diese gingen allein zu Lasten der Versicherten. Außerdem wollte die Union private Unfälle aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung streichen, die Zuzahlungen für chronisch Kranke erhöhen, die Praxisgebühr bei jedem Arztbesuch erheben, das Kostenerstattungsprinzip und generelle Selbstbehalte einführen.

Die Zukunft braucht mehr Solidarität

Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest, dass der medizinisch-technische Fortschritt und die veränderte Altersstruktur unserer Gesellschaft mehr Solidarität erfordern, um die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitswesens zukunftssicher zu gestalten. Dazu soll die Krankenversicherung zu einer solidarischen Bürgerversicherung weiterentwickelt werden, in der gesetzliche und private Krankenversicherung nebeneinander Bestand haben und in einen Wettbewerb um die beste Versorgung treten. Alle sollen in die Krankenversicherung einbezogen werden: Gutverdienende, Beamte, Selbständige und Politiker. Jede Versicherung, egal ob gesetzlich oder privat muss jeden und jede ohne Risikoüberprüfung versichern. Niemand darf ausgegrenzt werden. Der bestehende Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung soll erhalten bleiben. Die Versicherten sollen entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit ihre Beiträge bezahlen, die sich wie bisher nach dem Einkommen richten. Auch Kapitalerträge sollen zur Finanzierung unseres Gesundheitssystems herangezogen und die Risikounterschiede zwischen GKV und PKV durch eine Einbeziehung der PKV in den Risikostrukturausglich solidarisch ausgeglichen werden.

Von der Koalitionsvereinbarung zur verabschiedeten Reform

In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD wurde vereinbart, dass 2006 eine Lösung zur Sicherung eines leistungsfähigen, solidarischen und demografiefesten Gesundheitssystem entwickelt wird. Anfang Juni einigten sich die Koalitionspartner auf Eckpunkte zur Gesundheitsreform, an die sich in der Entstehungsphase des Gesetzes intensive Auseinandersetzungen und harte Verhandlungen mit der Union anschlossen. Am 27. Oktober 2006 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen  zur Gesundheitsreform mit dem Titel  "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung" in 1. Lesung beraten. Im Anschluss daran wurden zahlreiche Anhörungen in den Sitzungen des Gesundheitsausschusses durchgeführt.  Die 1. Lesung des inhaltsgleichen Gesetzentwurfs der Bundesregierung fand am 17. Januar 2007 statt. Die vorgesehenen und mit dem Koalitionspartner vereinbarten Änderungen am ursprünglichen Entwurf wurden im weiteren parlamentarischen Verfahren beschlossen. Die abschließende 2./3. Lesung fand am 2. Februar 2007 statt. Bis zum Schluss hat die SPD-Bundestagsfraktion im Sinne der Versicherten hart mit der Union verhandelt. So enthält der ausgehandelte Kompromiss viel Gutes für die Menschen und einschneidende Ungerechtigkeiten konnten verhindert werden. Am 16. Februar hat der Bundesrat der Reform zugestimmt. Sie tritt am 1. April 2007 in Kraft.