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Änderung Aufenthalts- und Asylrecht 

Bleiberechtsregelung gefunden

Stand: 14.06.2007

Bild Zuwanderung Am 14.6.2007 hat der Deutsche Bundestag Änderungen des Aufenthalts- und Asylrechts beschlossen. Neu geregelt wurden unter anderem das Bleiberecht, der Ehegattennachzug und die Forderung an die Migranten, sich aktiv zu integrieren, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wollen.
  

Der „Gesetzentwurf zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union“ enthält Vorschriften zur Umsetzung von insgesamt 11 europäischen Richtlinien. Zusätzlich wurden auch unabhängig von der Richtlinienumsetzung Änderungen vorgenommen. Einige beruhen auf der Evaluierung des durch das Zuwanderungsgesetz eingeführte Aufenthaltsgesetzes, dessen Vorschriften seit Inkrafttreten in 2004 be- und ausgewertet worden waren. Im Staatsangehörigkeitsrecht werden künftig für eine Einbürgerung Kenntnisse in der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung gefordert. Hierfür wurden Einbürgerungskurse eingerichtet.
 

Chance auf Integration durch Bleiberecht

Eine wichtige Neuregelung des Gesetzes ist die Bleiberechtsregelung. Damit wird der menschenunwürdige Kreislauf „Kein Aufenthaltsrecht, keine Arbeit – keine Arbeit, kein Aufenthaltsrecht.“ endlich beendet. 60.000 der insgesamt 180.000 in Deutschland lebenden geduldeten ausländischen Mitbürger werden jetzt eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Diese Regelung ist überfällig und bietet den Betroffenen eine Perspektive für ihre Zukunft, die Chance auf Integration und Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen. Sie und ihre Kinder sind nun nicht mehr wieder und wieder auf befristete Duldungen angewiesen oder trotz jahrelangen Aufenthalts in Deutschland von Abschiebung bedroht. Ohne die konsequente und hartnäckige Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion hätte es diese Bleiberechtsregelung nicht gegeben.

Bedauerlich ist, dass mit dem Koalitionspartner nicht verhandelbar war, eine dauerhafte, keine neuen Duldungsfälle produzierende Bestimmung zu vereinbaren. Außerdem ist aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion die neue Bleiberechtsregelung immer noch nicht umfassend genug angelegt: mit sechs bzw. acht Jahren Mindestaufenthaltszeit beinhaltet sie zu lange Wartezeiten, eine zu niedrige Grenze beim Ausschluss wegen Strafbarkeit, einen Regelausschluss aller Familienmitglieder, wenn nur ein Familienmitglied solche Straftaten begangen hat. Aber umfassendere Regelungen waren mit dem Koalitionspartner nicht verhandelbar.

Langjährig Geduldete werden jetzt ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie sich zum Stichtag 1. Juli 2007 seit mindestens acht Jahren (Familien mit Kindern sechs Jahre) in Deutschland aufhalten, selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, deutsch sprechen und nicht straffällig geworden sind. Wer diese Kriterien nicht erfüllt, kann eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe bekommen und hat bis Ende 2009 Zeit, einen Arbeitsplatz zu finden. Die Betroffenen sind verpflichtet, sich Arbeit zu suchen, wenn sie bei Erteilung des Aufenthaltstitels noch arbeitslos sind. Die Aufenthaltserlaubnis gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2009 und soll verlängert werden, wenn der Betroffene seinen Lebensunterhalt überwiegend eigenständig gesichert hat und in Zukunft in der Lage sein wird, dies zu tun. Neben der Bleiberechtsregelung, die zu einer Statusverbesserung führt, wurde überdies generell der gleichrangige Arbeitsmarktzugang für Geduldete mit vierjährigem Voraufenthalt eingeführt, der eine faire Chance auf dem Arbeitsmarkt vermittelt.
 

Weitere Neuregelungen

Eine der Richtlinien, die umgesetzt wurde, betrifft die Familienzusammenführung. Danach sollen in der Regel aus dem Ausland nachziehende Ehegatten vor der Einreise nach Deutschland einfache Deutschkenntnisse erworben haben. Für den Ehegattennachzug nach Deutschland wurde zudem ein Mindestalter von 18 Jahren festgelegt. Durch diese Maßnahmen sollen so genannte Zwangsehen von Ausländern unterbunden werden.

Im Staatsangehörigkeitsrecht wurde geregelt, dass für eine Einbürgerung Kenntnisse in der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung erforderlich werden. Diese sollen durch Einbürgerungskurse vermittelt werden.

Schmerzhafter Kompromiss

Bild Kind Das Gesetz ist für die SPD-Bundestagsfraktion ein schmerzhafter Kompromiss. Er ist kein überzeugendes und einladendes Angebot zur Integration von Migrantinnen und Migranten. Mit dem Zuwanderungsgesetz hatte die rot-grüne Bundesregierung deutlich gemacht: Deutschland ist ein Einwanderungsland. Der Prozess der Zuwanderung sollte unter diesem Credo gestaltet werden. in dem vorliegenden Gesetz ist davon leider nicht mehr viel erkennbar. Die Union möchte, dass Deutschland wieder zu einem Land wird, das die Einwanderer nicht willkommen heißt, sondern Zuwanderung und Integration zunehmend mit Repression verbindet. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass der Koalitionspartner effektive Maßnahmen zum Schutz der Opfer von Zwangsheirat und Menschenhandel nicht zugelassen hat.

Im Interesse der Menschen jedoch, die jetzt eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können und vor allem ihrer hier bei uns in Deutschland aufgewachsenen und zum Teil hier geborenen Kinder, denen wir angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und Bundesrat derzeit keine andere Chance bieten können, hat die Fraktion dem Gesetz zugestimmt.

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