Rahmen für EU-weites Top-Runner-Programm
Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte
Stand: 16.11.2007
Am 15. November 2007 hat der Bundestag in 2./3. Lesung den Regierungsentwurf eines Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes (EBPG) beschlossen.
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung von EU-Richtlinien zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (wie z. B. Elektrogeräte). Mit der EU-Ökodesignrichtlinie soll ein kohärenter Gesamtrahmen für die Festlegung gemeinschaftlicher Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung (Ökodesign) energiebetriebener Produkte geschaffen werden.
Die Richtlinie zielt darauf ab, den freien Verkehr mit energiebetriebenen Produkten, die diesen Anforderungen entsprechen, zu gewährleisten und die Umweltauswirkungen energiebetriebener Produkte zu mindern. Auf energiebetriebene Produkte entfällt ein großer Teil des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen und Energie in der Gemeinschaft. Sie haben auch eine Reihe weiterer wichtiger Umweltauswirkungen. Bei den meisten in der Europäischen Gemeinschaft auf dem Markt befindlichen Produktarten sind bei ähnlicher Funktion und Leistung sehr unterschiedliche Umweltauswirkungen zu beobachten. Im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung sollte die kontinuierliche Minderung der von diesen Produktarten insgesamt verursachten Um¬weltauswirkungen unterstützt werden, wenn das ohne übermäßige Kosten erreicht werden kann. Insbesondere soll durch Verbesserung der Energieeffizienz ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Zielvorgaben für Treibhausgasemissionen in der Europäischen Gemeinschaft geleistet werden. Jetzt gilt es die Produkte und Standards für ein sog. Top-Runner-Programm zu definieren. Für Produkte, die dann den festgelegten Effizienzstandards nicht entsprechen, können künftig Sanktionen gegen den Hersteller verhängt werden.