14.12.06 - 955
Beschäftigung Älterer verbessern – Rentenalter anpassen
AG Arbeit und Soziales
Mit der Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre und der Verbesserung der Beschäftigungschancen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stabilisieren wir die Rentenfinanzen und verbessern die Arbeitsmarktsituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Unsere Maßnahmen begegnen den Herausforderungen des demografischen Wandels als auch den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen.
Künftig wird die Regelaltersgrenze - stufenweise bis zum Jahr 2029 - erst mit dem 67. Lebensjahr erreicht. Der Jahrgang 1964 ist der erste, der mit 67 Jahren in Rente gehen wird. Damit tragen wir dem veränderten Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern, der längeren Rentenbezugsdauer und damit auch der notwendigen Stabilisierung der Rentenfinanzen Rechnung. Der Rentenversicherungsbericht mit seinen Modellrechnungen zur Zukunft der Rentenversicherung sowie das entsprechende Gutachten des Sozialbeirats bestätigen, dass wir mit unseren Maßnahmen auf dem richtigen Weg sind.
Wichtig war uns die Verankerung einer Vorbehaltsklausel im vorliegenden Gesetzentwurf zur Anpassung des Rentenalters, die die Bundesregierung dazu verpflichtet ab 2010 alle vier Jahre zu prüfen, ob in Hinblick auf die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Anhebung der Regelaltersgrenze weiterhin vertretbar ist. Damit ist sichergestellt, dass eine Revision möglich bleibt.
Im Einzelnen sehen die heute vorgelegten Gesetzentwürfe vor, die berufliche Weiterbildung zu verbessern, einen Kombilohn in Form der Entgeltsicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber, die Arbeitsuchende ab 50 Jahren einstellen, einzuführen. Darüber hinaus wird die Regelung über befristete Arbeitsverträge mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben, neu gestaltet. Dies war erforderlich, um die Bestimmung mit dem Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union in Einklang zu bringen.
Wer 45 Pflichtbeitragsjahre in der Rentenversicherung vorzuweisen hat, kann wie heute mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Nach Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren ist ein Rentenbezug unverändert frühestens mit 63 Jahren, allerdings mit einem höheren Abschlag als nach geltendem Recht möglich; bei Vorliegen von Schwerbehinderung mit 62 Jahren und Abschlag.
Das Referenzalter für die Berechnung von Abschlägen bei Inanspruchnahme einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Hinterbliebenenrente wird auf 65 Jahre angehoben. Für Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren verbleibt es bei dem bisherigen Referenzalter von 63 Jahren. Ab 2024 gilt dieses Referenzalter nur noch für erwerbsgeminderte Versicherte, die 40 Pflichtbeitragsjahre nachweisen können. Des Weiteren ist eine Vertrauensschutzregelung bei Altersteilzeitvereinbarungen aufgenommen worden. Bis einschließlich 1954 geborene Versicherte, die bis zum 31. Dezember 2006 bereits eine Altersteilzeitvereinbarung verbindlich abgeschlossen haben, sind von der Anhebung der Altersgrenzen ausgenommen.
Die sozialen Sicherungssysteme mussten und müssen vor dem Hintergrund der Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte immer wieder den neuen Anforderungen angepasst werden. In den letzten 40 Jahren hat sich die Rentenbezugsdauer im Durchschnitt um rund 7 Jahre auf nunmehr 17 Jahre erhöht. Es ist davon auszugehen, dass die Lebenserwatung bis zum Jahr 2030 bei 65-Jährigen Männern und bei 65-Jährigen Frauen um weitere 2,8 Jahre anwachsen wird. Der Rückgang der Geburtenzahl und die Verlängerung der Lebenserwartung verändern das Verhältnis von aktiver Erwerbsphase zu durchschnittlicher Rentenbezugsphase.
Zu wenig ältere Menschen sind am Erwerbsleben beteiligt. Die Erwerbstätigenquote von Menschen zwischen 55 und 64 Jahren liegt mit rund 45 Prozent deutlich unter der Erwerbstätigenquote für alle im erwerbsfähigen Alter. Dieser Entwicklung gilt es entgegenzusteuern. Zudem wird in Zukunft auch die Zahl junger qualifizierter Erwerbspersonen zurückgehen. Damit unsere Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland erhalten bleibt, dürfen Erfahrung und Wissen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht verloren gehen.
Der demographische Wandel muss uns zu neuen mutigen Reformen veranlassen. Dabei dürfen wir nicht den Fehler begehen und die Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre ausschließlich als Instrument zur nachhaltigen Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung sehen. Wir geben das Signal zur Umorientierung. Unsere Haltung zu älteren Menschen und ihrer Rolle in Gesellschaft und Wirtschaft muss sich grundlegend ändern.