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Krankenversicherung für alle  

Versicherungspflicht eingeführt

Stand: 02.02.2007

Alle Bürgerinnen und Bürger müssen sich künftig für den Krankheitsfall absichern. Die bislang 200.000 bis 300.000 Nichtversicherten müssen von ihrer früheren Krankenversicherung wieder aufgenommen werden. Egal, ob sie gesetzlich oder privat versichert waren.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass es zum ersten Mal ab 1.1.2009 eine Versicherungspflicht für alle gibt. Dabei wurde auch sichergestellt, dass die Tarife der Krankenversicherung bezahlbar sind.

Nichtversicherte, die dem GKV-System angehören, werden bereits ab 1.4.2007 wieder in die GKV aufgenommen. Für Selbstständige mit kleinen Einkünften wird die GKV günstigere Tarife anbieten.

Nichtversicherte, die dem PKV-System zuzuordnen sind, können sich ab 1.7.2007 im erweiterten Standardtarif der PKV ohne Risikoprüfung versichern. Dieser stellt sicher, dass die Versicherten medizinisch versorgt werden und dass Versicherte vom Versicherungsunternehmen nicht mehr abgelehnt werden können (Kontrahierungszwang).

Ab 1.1.2009 ist die PKV verpflichtet, einen Basistarif ohne Risikoprüfung und mit Kontrahierungszwang anzubieten, dessen Leistungen denen der GKV entsprechen. Er darf nicht teurer sein als der Höchstbetrag der GKV. Die Versicherten im erweiterten Standardtarif werden zum 31.12.2008 in den Basistarif "überführt". Um Überforderungen auf Seiten der Versicherten zu vermeiden, wurden Regelungen zur Reduktion der Versicherungsprämien im Basistarif im Bedarfsfall getroffen.