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Künstlersozialversicherung 

Stabilisierung und Stärkung

Stand: 02.03.2007

Bild Kunst Die soziale Sicherung der Künstlerinnen und Künstler wird gestärkt. Dies wurde am 22. März mit der Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes beschlosen. Aufgrund stark steigender Versichertenzahlen hat sich der Finanzbedarf der Künstlersozialkasse in den letzten Jahren wesentlich erhöht. Mit der Änderung des Gesetzes wird die Künstlersozialversicherung finanziell stabilisiert und zukunftsfest gemacht.
 

Vor rund 25 Jahren wurde die Künstlersozialversicherung (KSV) von der SPD-Bundestagsfraktion initiiert und vom Bundestag beschlossen. Die KSV bietet selbständigen Künstlern und Publizisten Absicherung im Alter sowie im Krankheits- und Pflegefall. Sie hat sich auch als unverzichtbares Instrument der Kulturförderung etabliert. Überhaupt ist sie zu einem wichtigen Pfeiler der Kulturwirtschaft insgesamt geworden. Im europäischen Ausland wird sie als vorbildliche kultur- und sozialpolitische Errungenschaft beneidet.

Finanzielle Stabilisierung

Wie die anderen gesetzlichen Versicherungen hat die Künstlersozialversicherung zunehmend mit einer Schieflage zwischen Einnahmen und Ausgaben zu kämpfen. Die Zahl der Leistungsempfänger steigt weiter an, während die Beitragseinnahmen eher stagnieren. Auf der anderen Seite kann die von den abgabepflichtigen Unternehmen aufgebrachte Künstlersozialabgabe nicht beliebig erhöht werden, ohne ihre Akzeptanz zu unterhöhlen.

Mit der Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes werden Finanzierungsreserven systematisch erschlossen werden können. Die Ausgabenseite wird entlastet, indem nur noch die wirklich Berechtigten in den Genuss der KSV kommen. Das erreichen wir durch verbessertes Mitwirken und Kontrollen auf Seiten der Künstler und Publizisten. Die Prüfquote bei den Versicherten wird deutlich erhöht und damit sichergestellt, dass nur Berechtigte in das System einbezogen werden. Dafür soll das tatsächliche Einkommen der vergangenen vier Jahre nachgewiesen werden.

Die Einnahmeseite wird verbessert, ohne dass der Abgabesatz erhöht werden muss. Im Gegenteil: durch systematische Erfassung der abgabepflichtigen Unternehmen mithilfe der Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung ist zu erwarten, dass sich der Kreis der Zahler deutlich erhöht. Das eröffnet eine realistische Perspektive auf eine weitere Senkung der Künstlersozialabgabe. Für 2007 ist der Abgabesatz auf 5,1 Prozent festgelegt.

Funktionsfähigkeit erhalten

Wir werden mit der Novelle die finanzielle Basis der Künstlersozialversicherung sichern, mehr Beitrags- und Abgabegerechtigkeit erreichen, die Funktionsfähigkeit der KSV erhalten und sie damit als integralen Bestandteil unseres Sozialversicherungssystems festigen.
 

Hintergrund zur Künstlersozialversicherung

In der Künstlersozialversicherung sind zur Zeit rund 150.000 selbständige Künstler und Publizisten versichert. Die Finanzierung erfolgt zur Hälfte durch die Beiträge der Versicherten, zu 20 Prozent über einen Bundeszuschuss und zu 30 Prozent durch die Künstlersozialabgabe, die bei den kunst- und publizistikverwertenden Unternehmen auf die Honorare an Künstler und Publizisten erhoben wird.

Voraussetzung für die Versicherung nach dem KSVG ist die Ausübung einer auf Dauer angelegten selbständigen künstlerischen und/oder publizistischen Tätigkeit in erwerbsmäßigem Umfange. „Erwerbsmäßig" und „auf Dauer angelegt" heißt dabei, dass die Künstler mit ihrer Tätigkeit ihren Lebensunterhalt verdienen und diese Tätigkeit nicht nur vorübergehend (z. B. als Urlaubsvertretung o. ä.) ausüben.