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Initiative 50plus und Rente mit 67 

Potentiale Älterer nutzen

Stand: 09.03.2007

Bild Verbraucher Die Gesetzentwürfe „Initiative 50plus“ und „Rente mit 67“ geben das Signal, unsere Haltung zu älteren Menschen und ihrer Rolle in Gesellschaft und Wirtschaft grundlegend zu ändern. Die Erfahrungen und Kompetenzen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden gebraucht. Stärker als bisher muss das Alter als produktive Lebensphase anerkannt werden.
  

Die beiden Gesetzentwürfe sind angemessene und notwendige Antworten auf die Herausforderungen, die der demografische Wandel für Gesellschaft und Arbeitswelt bringt. Vor dem Hintergrund weiter steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen, ist die stufenweise Anhebung der Altersgrenze für die Rente von 65 auf 67 Jahre eine wichtige rentenpolitische Maßnahme, um die gesetzlichen Beitragssatz- und Niveausicherungsziele einhalten zu können. Ziel ist dabei, den Beitragssatz bis zum Jahr 2020 nicht über 20 Prozent steigen zu lassen.

Die langsame und schrittweise Anhebung des Rentenalters beginnt erst 2012. Weil wir wissen, dass eine Erhöhung des Rentenalters ins Leere laufen muss, wenn sich die derzeitige Arbeitsmarktlage für ältere Menschen nicht grundlegend ändert, wird bereits jetzt die Initiative 50plus gestartet. Wir wollen damit die Beschäftigungsfähigkeit Älterer verbessern und die Qualifizierung ausbauen, damit sie den Anforderungen des Arbeitsmarktes von morgen genügen. In einigen Jahren werden die Unternehmen älteren Arbeitnehmern nicht nur Arbeitsplätze anbieten können, sie werden auch darauf angewiesen sein, dass die älteren erfahrenen Arbeitnehmer länger erwerbstätig bleiben.
 

Chancen einer älter werdenden Gesellschaft nutzen

Zusammen mit der insgesamt erfreulichen Entwicklung am Arbeitsmarkt werden diese Maßnahmen dafür sorgen, dass sich die Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich verbessern. Darüber hinaus rufen wir aber auch die Tarifparteien dazu auf, ihren Beitrag zu leisten. Denn sie sind primär für Beschäftigung, Qualifizierung und Erhalt der Arbeitskraft verantwortlich. Wir Sozialdemokraten wollen an unserem bewährten System der Sozialversicherung festhalten. Die genannten gesellschaftlichen Entwicklungen einfach zu ignorieren oder in Abrede zu stellen, wäre der deutlich einfachere aber unredliche Weg.

Bild älteres Paar Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, die älter werdende Gesellschaft als eine Chance zu sehen. Wir wollen die Potenziale einer älter werdenden Gesellschaft besser nutzen. Dazu ist ein anderes Verständnis von Alter und Altern notwendig. Gesellschaft, Wirtschaft und Politik müssen ein neues Altersbild befördern und das Alter noch stärker als aktive Lebensphase begreifen. Die Potenziale älterer Menschen brachliegen zu lassen, kann sich unsere Gesellschaft nicht leisten.
 
 

Maßnahmen der Initiative 50 Plus
  • Ältere Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 120 Tagen haben, werden bei der Aufnahme einer geringer bezahlten Tätigkeit durch einen Ausgleich beim Nettolohn unterstützt. Die Differenz zwischen dem früheren und dem geringeren neuen Nettogehalt wird im ersten Jahr zu 50 und im zweiten Jahr zu 30 Prozent ausgeglichen. Zusätzlich werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aus der neuen Beschäftigung zu 90 Prozent der früheren Beiträge bezuschusst.
  • Unternehmen, die Ältere einstellen, können zum Lohn einen neu gestalteten Eingliederungszuschuss erhalten. Voraussetzung ist eine Beschäftigungsdauer von mindestens einem Jahr und dass die Eingestellten in den letzten sechs Monaten arbeitslos waren oder an bestimmten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilgenommen oder persönliche Vermittlungshemmnisse haben. Die Eingliederungszuschüsse werden den Arbeitgebern für mindestens ein Jahr, höchstens drei Jahre in Höhe von mindestens 30 und höchstens 50 Prozent der Lohnkosten gewährt.
  • Die Befristungsregelung für Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr wird erleichtert: Die Höchstbefristungsdauer bei demselben Arbeitgeber beträgt dann fünf Jahre. Für die sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrages ist in Zukunft Voraussetzung, dass die ältere Arbeitnehmerin oder der ältere Arbeitnehmer unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate arbeitslos war, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme teilgenommen hat.
  • Beschäftigte in Betrieben mit bis zu 250 Mitarbeitern (bisher 100) erhalten künftig bereits ab dem 45. Lebensjahr (bisher ab 50) Bildungsgutscheine für zertifizierte Weiterbildungen.
       
      
Rente mit 67 erst ab 2029

Der Übergang zum Renteneintrittsalter mit 67 erfolgt moderat und langsam. Erst ab 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise um einen Monat, ab 2024 um zwei Monate pro Jahr erhöht, so dass dann ab 2029 das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt. Das bedeutet, dass die Geburtsjahrgänge ab 1964 die ersten sind, für die die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt.

Versicherte, die mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege erreicht haben, können weiter mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Um kindererziehende Elternteile nicht zu benachteiligen, werden hierbei auch Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes angerechnet.

Vereinbarungen zu Altersteilzeitarbeit genießen besonderen Vertrauensschutz. Die bisherigen Altersgrenzen für den Renteneintritt gelten weiter. Stichtag hierfür war der 31. Dezember 2006. Von der Anhebung auf 67 Jahren ausgenommen werden somit vor 1955 geborene Personen, die vor 2007 verbindlich Altersteilzeitarbeit vereinbart haben. 63-jährige und ältere Erwerbsgeminderte mit 35 Beitragsjahren können bis Ende 2023 weiterhin abschlagsfrei eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Ab 2024 werden hierfür 40 Beitragsjahre erforderlich sein.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist die Anhebung des Rentenalters kein Selbstzweck, deshalb haben wir daran bestimmte Bedingungen geknüpft: Im Gesetzentwurf wurde eine Vorbehaltsklausel verankert. Die Bundesregierung ist demnach verpflichtet, ab 2010 regelmäßig darüber zu berichten, ob die Maßnahmen mit der Entwicklung der Arbeitsmarktlage und der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer vereinbar ist. Trotz aller Notwendigkeiten darf die Anhebung des Renteneintrittsalters nur umgesetzt werden, wenn sie mit den tatsächlichen Entwicklungen im Einklang steht. Eine Revision bleibt also möglich.
  

Rentenzugang flexibilisieren

Wir wollen, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen die Möglichkeit haben, den Umfang ihrer Erwerbstätigkeit ihrem gesundheitlichen Leistungsvermögen anzupassen. Hierzu wollen wir flexible Möglichkeiten eröffnen und Freiraum für individuelle Lösungen schaffen. Dazu haben wir auf der Fraktionssitzung vom 6. März eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Fraktion und Partei eingesetzt, die unter Beteiligung von Experten aus Praxis und Wissenschaft, Vorschläge erarbeiten wird, wie die Rente mit 67 flankiert werden kann. Dabei soll es u.a. um Qualifizierung und Weiterbildung gehen, um die Gestaltung einer alternsgerechten Arbeitswelt, um gesundheitsschonende Gestaltung der Arbeitsplätze und um Möglichkeiten gleitender Übergänge in den Ruhestand. Auf Grundlage der von der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales vorgelegten Eckpunkte soll die neu eingesetzte Arbeitsgruppe bis Ende 2007 ein Konzept zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum flexibleren Rentenzugang für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorlegen.