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Die Reform der Strukturen und der Organisation 

Mehr Wirtschaftlichkeit und Qualität für die Patienten

Stand: 02.02.2007

Eine bessere Qualität der Versorgung, mehr Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten für die Versicherten und mehr Wirtschaftlichkeit sind zentrale Ziele der Gesundheitsreform für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Mit der Gesundheitsreform wird der Wettbewerb zwischen den Kassen verstärkt und es ist die erste Gesundheitsreform seit vielen Jahren, die ohne Zuzahlungen und Leistungskürzungen auskommt. Leistungen werden da, wo es notwendig ist sogar zielgenau ausgebaut.

Mehr Wahlmöglichkeiten für GKV-Versicherte

Die Versicherten der GKV können künftig nicht nur zwischen verschiedenen Krankenkassen, sondern auch zwischen verschiedenen Versicherungs-, Selbstbehalt- und Kostenerstattungstarifen wählen. Alle  Krankenkassen müssen ihren Versicherten künftig Hausarzttarife anbieten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten hierfür kein eigenes Verhandlungsmandat. Die Teilnahme von Ärzten und Versicherten daran bleibt freiwillig. Das Sachleistungsprinzip bleibt in der GKV die Regel. Patienten erhalten danach die notwendige Versorgung bei Vorlage ihrer Versichertenkarte und die Leistungserbringer (z. B. Ärzte und Krankenhäuser) rechnen mit den Kassen ab. Beim Modell der Kostenerstattung strecken die Versicherten die Kosten vor und bekommen sie ggf. zum Teil von den Kassen erstattet. Die Kassen sind verpflichtet ihre Versicherten vor einem möglichen Wechsel in den Kostenerstattungstarif umfangreich über bestehende Risiken aufzuklären und sie zu beraten. Wird dieser Tarif gewählt, so sind die Versicherten drei Jahre daran gebunden.

Leistungen werden ausgeweitet

Die Leistungen für die Versicherten bleiben nicht nur erhalten, sondern werden ausgebaut:  Alle von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen, Eltern-Kind-Kuren und alle Reha-Leistungen werden Regelleistungen der GKV. Für Patienten mit schweren und seltenen Krankheiten, wie z. B. Krebs oder Aids wird der Zugang zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus geöffnet. Die Rehabilitation für ältere Menschen wird verbessert, damit die Betroffenen nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht in ein Pflegeheim müssen, sondern in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld bleiben können. Mit dem Ausbau der ambulanten Palliativversorgung (lindernde Behandlung) wird dem Wunsch vieler schwerst- und schwerkranker Menschen Rechnung getragen, in ihrer häuslichen Umgebung bleiben zu können. Sterbende und schwerstkranke Menschen sollen in Würde sterben können und möglichst wenig Schmerzen erleiden müssen. Deshalb wird es für ihre Versorgung sogenannte Palliative Care Teams aus ärztlichem und pflegerischem Personal geben. Einen weiteren Schwerpunkt bildet in diesem Bereich die besondere Förderung von Kinderhospizen. Unter anderem werden stationäre Kinderhospize finanziell entlastet, indem der Kostenanteil, den sie bisher z. B. durch Spenden aufbringen mussten von zehn auf fünf Prozent gesenkt wird. Bezüglich des Rechtsanspruchs auf häusliche Krankenpflege werden Menschen, die z. B. in Wohngemeinschaften oder anderen neuen Wohnformen leben, Patienten in normalen Privathaushalten gleichgestellt.

Private Unfälle sind auch weiterhin über die GKV abgesichert. Wer nicht medizinisch bedingte Eingriffe (wie Schönheitsoperationen) vornehmen lässt, soll künftig stärker als bisher an den Folgekosten beteiligt werden können.

Gesundheitsbewusstsein wird honoriert

Aktive Vorsorge wird künftig noch mehr gefördert. Versicherte, die bestimmte Verhaltensanreize (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) wahrnehmen oder die im Krankheitsfall eine optimale Versorgung (z. B. Integrierte Versorgunge oder Hausarztmodell) wählen, sollen von ihrer Krankenkasse besser gestellt werden, als diejenigen, die keine gesundheitliche Verantwortung für sich selbst übernehmen.

Bei Chronikern wird die Belastungsgrenze bei Zuzahlungen in Höhe von 1 Prozent des Haushaltseinkommens an eine regelmäßige Wahrnehmung von wissenschaftlich unstrittigen Vorsorgeuntersuchungen gebunden. Selbstverständlich gilt diese Regelung nur für die Zukunft. Versicherte, die heute bereits chronisch krank sind und von der 1-Prozent-Regelung profitieren, können diese auch weiterhin in Anspruch nehmen. Auch für Versicherte, die beim Inkrafttreten des Gesetzes auf Grund ihres Alters die Vorsorgeuntersuchungen nicht mehr vollständig in Anspruch nehmen können, gilt dasselbe, wenn sie einmal chronisch krank werden sollten. Pflegebedürftig- keit (Pflegestufe 2 und 3) und Behinderung (Grad der Behinderung ab 60 Prozent) genügen als Nachweis, um die sogenannte 1-Prozent-Regelung in Aspruch nehmen zu können. Des Weiteren kann der Arzt im Einzelfall belegen, dass sich der Patient entsprechend am Genesungsprozess beteiligt, wenn kein Disease-Management-Program (Chronikerprogramm) genutzt wird bzw. genutzt werden kann. Die näheren Einzelheiten und notwendige Ausnahmen wird der Gemeinsame Bundesausschuss festlegen.
Für alle anderen wird eingeführt, dass sie empfohlene Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen wahrnehmen müssen, um bei einer späteren chronischen Erkrankung die reduzierte Belastungsgrenze in Anspruch nehmen zu können.

Prävention stärken

Künftig wird die Prävention zu einer eigenen Säule der gesundheitlichen Versorgung werden. Dazu bild Gesundheit werden die Fraktionen von SPD und CDU/CSU mit der Bundesregierung ein Präventionsgesetz erarbeiten. Die betriebliche Gesundheitsförderung und die Prävention bei arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren werden bereits jetzt gestärkt. Außerdem werden die Kassen verpflichtet, Selbsthilfegruppen und Kontaktstellen zu unterstützen. 

Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung

Alle Patientinnen und Patienten sollen auch in Zukunft Zutritt zu neuen diagnostischen und therapeutischen Verfahren und zu besseren Arzneimitteln haben. Dabei müssen die Sicherheit der Patienten sowie die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung im Mittelpunkt stehen.

Damit echte medizinische Innovationen allen Menschen zur Verfügung stehen können und finanzierbar sind, werden neue Entwicklungen künftig einer Kosten-Nutzen-Bewertung unterzogen. Damit kann sichergestellt werden, dass die begrenzten Mittel nicht für Scheininnovationen oder fragwürdige Therapien ausgegeben werde.

Bei der Verordnung von speziellen, hoch innovativen, teuren und oft auch risikoreichen Medikamenten und Diagnostika muss künftig durch den behandelnden Arzt die Meinung eines besonders qualifizierten Arztes eingeholt werden, um die Sicherheit für den Patienten und die Versorgungsqualität zu erhöhen sowie die Wirtschaftlichkeit zu stärken.

Die Preise für Arzneimittel gehören zu den kostentreibenden Faktoren im Gesundheitswesen. Deshalb erhalten die Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung mehr Möglichkeiten, mit Pharmaunternehmen günstigere Preise auszuhandeln. Außerdem müssen sich die Apotheken auch am notwendigen Einsparvolumen der Gesundheitskosten beteiligen, deshalb wird es eine dauerhafte Anhebung des Apothekenrabattes zugunsten der Krankenkassen von 2 Euro auf 2,30 Euro geben. Außerdem werden die Apotheken verpflichtet, bei der Verschreibung von Wirkstoffen das Präparat an die Patienten abzugeben, das für die jeweilige Kasse am günstigsten ist. Die Krankenkassen erhalten eine Verhandlungsoption mit den Apotheken für sogenannte Zytostatika (Medikamente, die vor allem zur Behandlung von Krebs - Chemotherapie - und teilweise auch bei der Behandlung von Autoimmunerkrankungen eingesetzt werden). Auch im Bereich der Hilfsmittelversorgung wird der Wettbewerb im Sinne der Versicherten gestärkt. Die Kassen können künftig vor allem für Massenware konsequent Ausschreibungen nutzen.

Neue Honorarordnung für Ärzte (Euro-Gebührenordnung)

Zum 1. Januar 2009 wird für die Vertragsärzte der GKV eine neue Gebührenordnung eingeführt. Abgerechnet wird dann zu festen Euro-Preisen. Für Haus- und Fachärzte gelten dabei unterschiedliche Kriterien, die den Unterschieden der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung Rechnung tragen. Für besondere Leistungen (wie z. B. für Hausbesuche) sowie für Leistungen, für die eine besondere Qualifikation nötig ist, wird es Honorarzuschläge geben. Allerdings werden gleiche Leistungen künftig auch gleich bezahlt, egal ob sie ambulant oder stationär erbracht werden. Das bringt den Ärzten mehr Planungssicherheit und führt zu einer gerechteren Honorarverteilung. Das Risiko zunehmender Behandlungsbedürftigkeit von Patienten (Morbiditätsrisiko) liegt zukünftig nicht mehr bei der Ärzteschaft, sondern bei den Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung. Außerdem werden die Vertragsmöglichkeiten zwischen Krankenkassen und Ärzten deutlich erweitert. Für eine bessere Versorgung in bisher unterversorgten Regionen werden finanzielle Anreize durch mögliche Honorarzuschläge für die Niederlassung von Ärzten geschaffen.

Integrierte Versorgung ausbauen

Der Über-, Unter-, und Fehlversorgung von Patienten soll auch mit der ausgeweiteten integrierten Versorgung begegnet werden. Dabei arbeiten Haus- und Fachärzte, nichtärztliche Leistungserbringer wie z. B. Physiotherapeuten und weitere Heilberufe, Krankenhäuser sowie Apotheken eng zusammen. Die bereits im Jahr 2004 begonnene Anschubfinanzierung zur Etablierung der integrierten Versorgung wird verlängert, um vor allem große Projekte zu fördern. Künftig wird auch die Pflegeversicherung in die integrierte Versorgung eingebunden. Krankenkassen und Leistungserbringer sollen beim Übergang zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen wie ambulanter und stationärer Behandlung, Akutversorgung und Rehabilitation praktische Strukturen schaffen, die eine lückenlose Behandlungskette für die Patienten gewährleisten.

Weniger Bürokratie, mehr Effektivität

Die Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung muss das oberste Ziel der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sein. Mehr Wettbewerb muss deshalb mit weniger Bürokratie einher gehen. Der angewachsene Verwaltungsaufwand steht einer zielgerichteten, guten Gesundheitsversorgung entgegen. Darum wird der administrative Aufwand zurück gedrängt werden.

Leistungserbringer und Krankenkassen sollen von unnötiger Bürokratie befreit werden. Abrechnungsverfahren werden vereinfacht, überflüssige Kontrollen abgebaut und notwendige Dokumentations- und Verwaltungsanforderungen an Ärzte, Pflegekräfte und Krankenhäuser entbüroratisiert.

Der Gemeinsame Bundesausschuss wird straffer und transparenter organisiert, damit Entscheidungen z. B. über neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden schneller und nachvollziehbarer getroffen werden können. Dadurch bekommen Versicherte einen schnelleren Zugang zu medizinischem Fortschritt. Außerdem werden Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung weitgehend einheitlich für alle Versorgungsbereiche erfolgt.

Die Krankenkassen können künftig auch über traditionelle Kassenarten hinaus miteinander fusionieren, also z. B. Ersatzkassen mit AOKen. Dadurch sollen finanziell solide ausgestattete Kassen errichtet werden, die auf dem Markt bestehen können. Auf Bundesebene wird es künftig anstatt sieben nur noch einen Spitzenverband geben, der die Interessen der GKV auf Bundesebene vertritt und die erforderlichen Rahmenbedingungen für einen intensiveren Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung regelt.