Die Reform der privaten Krankenversicherung
Mehr Wettbewerb - mehr Gerechtigkeit
Stand: 02.02.2007
In Deutschland leben laut Schätzungen 200.000 bis 300.000 Menschen ohne Versicherungsschutz im
Krankheitsfall. Dieser Zustand ist für uns nicht hinnehmbar. Viele von ihnen waren ursprünglich Versicherte einer privaten Krankenversicherung (PKV) und konnten irgendwann ihre Prämien nicht mehr bezahlen, wodurch sie ihren Anspruch auf Versicherungsschutz verloren. Aber auch die, die später die Prämie wieder bezahlen konnten, wurden trotzdem von keiner Versicherung mehr aufgenommen.
Versicherte in der PKV, die nach einiger Zeit das Versicherungsunternehmen wechseln wollen, kommt das Vorhaben teuer zu stehen, denn sie können ihre langjährig aufgebauten Alterungsrückstellungen nicht mitnehmen. Außerdem konnten es die Versicherungsunternehmen bislang ablehnen, Menschen wegen Krankheitsrisiken zu versichern oder aber dafür erheben teure Risikozuschläge erheben.
Zudem tragen die privaten Krankenversicherungen nichts zu unserem solidarischen Gesundheitssystem bei.
Die PKV muss reformiert werden
Ab 1.1.2009 wird durch die Gesundheitsreform die von der SPD-Bundestagsfraktion eingeforderte Versicherungspflicht für alle eingeführt. Die PKV wird dazu verpflichtet, nichtversicherte Menschen, die dem System der PKV zuzuordnen sind und sich versichern wollen, bereits ab 1.7.2007 in einem erweiterten Standardtarif ohne Risikoprüfung und -zuschläge zu versichern. Seitens der PKV besteht ein Kontrahierungszwang, das heißt, das Versicherungsunternehmen muss mit dem Versicherten einen Vertrag abschließen. Für die Bezahlbarkeit des Tarifs (Reduzierung der Prämie bei niedrigen Einkommen) gelten die gleichen Regelungen wie sie künftig für den Basistarif vorgesehen sind. Die PKV muss die Behandlung der Versicherten im erweiterten Standardtarif sicherstellen. Dieser wird am 1.1.2009 in den neuen Basistarif "überführt".
Generell müssen die privaten Krankenversicheruntsunternehmen ab 1.1.2009 einen Basistarif einführen, der den Leistungskatalog der GKV umfasst und den GKV-Höchstbeitrag (ca. 500 Euro) nicht übersteigen darf. Die Prämie halbiert sich, falls für den Versicherten sonst eine Überforderung entsteht. Die Überforderung ist durch einen Sozialversicherungsträger (Agentur für Arbeit oder Sozialamt) festzustellen. Bleibt auch danach die Hilfebedürftigkeit bestehen, muss sich der zuständige Träger nach SGB XII (Sozialamt) oder nach SGB II (Agentur für Arbeit) maximal mit dem heute an GKV-Versicherte bezahlten Beitrag an den Kosten beteiligen. Im Basistarif darf die PKV keinen Versicherten mehr ablehnen, Risikozuschläge erheben oder Leistungen ausschließen. Lediglich Eintrittsalter und Geschlecht dürfen sich im Beitrag niederschlagen.
Versicherte im Basistarif erhalten ebenso wie die Versicherten der GKV einen gesetzlichen Anspruch auf ärztliche Versorgung. Die Sicherstellung der Versorgung von Versicherten im Basistarif ist künftig Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen. Im Basistarif besteht grundsätzlich Kontrahierungszwang seitens der Versicherungsunternehmen.
Zugang zum Basistarif erhalten:
- alle Nichtversicherten, die zum PKV-System gehören,
- alle freiwillig in der GKV Versicherten. Sie können ab 1.1.2009 innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht in den Basistarif wechseln.
- alle Bestandskunden der PKV. Sie können bis zum 30.6.2009 in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens wechseln. Wer 55 Jahre oder älter ist oder wer nachweislich die Versicherungsprämie nicht mehr aufbringen kann, kann auch nach dem 30.6.2009 den Basistarif wählen. Dann allerdings nur noch innerhalb des jeweiligen Versicherungsunternehmens.
- alle jene, die ab dem 1.1.2009 einen PKV-Neuvertrag abschließen. Sie erhalten ein Wechselrecht in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens.
Übertragung von Alterungsrückstellungen möglich
Die Alterungsrückstellungen sind grundrechtlich geschütztes Eigentum der Versichtern. Sie dienen dem Ausgleich des Beitragsverlaufs im Leben des einzelnen Versicherten. Die Übertragung bereits gebildeter Alterungsrückstellungen wird deshalb erleichtert.
Beim Wechsel von Versicherten vom Voll- in den Basistarif innerhalb eines Versicherungsunternehmens werden die Altersrückstellungen vollständig übertragen. Bei PKV-Versicherten, die als Neuversicherte oder innerhalb des ersten Halbjahres 2009 in den Basistarif eines anderen Versicherungsunternehmens wechseln, werden die Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifvertrags auf den neuen Versicherer übertragen.
Der Wechsel von der GKV in die PKV wird künftig erst dann möglich sein, wenn der Verdienst in drei aufeinander folgenden Jahren oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Durch diese Änderungen wird erstmalig Wettbewerb zugunsten der Versicherten auch in die PKV einziehen und die Solidarität innerhalb der privaten Versicherungsgemeinschaft mit Kranken und Ärmeren gestärkt. Auch für das System der PKV sieht die Gesundheitsreform zum Ausgleich der unterschiedlichen Verteilung der Krankheitsrisiken auf die einzelnen Unternehmen künftig eine sogenannte Poollösung vor.
Die PKV muss solidarischer werden
Durch diese Maßnahmen konnten wir ein Mindestmaß an interner Solidarität innerhalb der PKV und mehr Wettbewerb erreichen. Wir wären gern weiter gegangen: Wir wollten eine Beteiligung der privat Versicherten am Solidarausgleich und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen GKV und PKV durchsetzen. Dazu hätte z. B. auch gehört, dass Versicherte von der PKV unter Mitnahme ihrer Alterungsrückstellungen in die GKV wechseln können. Leider konnten wir dies unter den aktuellen politischen Bedingungen nicht erreichen. Die beschlossene Gesundheitsrefom, die wir entscheidend mitgestaltet haben, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.