Umsetzung des Aarhus Übereinkommens
EU-Richtlinie umgesetzt
Stand: 17.11.2006
Der Deutsche Bundestag hat am 9. November 2006 die Regierungsentwürfe eines „Öffentlich-keitsbeteiligungsgesetzes“ , eines „Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes“ und eines „Aarhus-Überein-kommen-Gesetzes“ in 2./3. Lesung beschlossen.
Mit den oben genannten Gesetzen soll eine Anpassung des Bundesrechts an Vorgaben einer Richtlinie des Europäischen Parlamentes und Europäischen Rates vom 23. Mai 2003 vorgenommen werden. Das Aarhus-Übereinkommen hat zum Ziel, durch die Gewährleistung des Zugangs zu Umweltinformationen, der Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltrelevanten Verfahren und des Gerichtszugangs einen Beitrag zum Schutz der Umwelt und zur Verbesserung der Umweltqualität zu leisten. Konkret umgesetzt wird dieses Gesetz mit einer Änderung des Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetzes und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes. Der Gesetzentwurf zur Öffentlichkeitsbeteiligung sieht eine Ergänzung nationaler Bestimmungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Zulassungsverfahren für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen vor. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz beinhaltet die Schaffung eines neuen nationalen Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten. Beschlossen wurde die EU-Richtlinie aufgrund eines in Aarhus (Dänemark) verabschiedeten UN-Übereinkommens, das unter anderem von allen EU-Ländern unterzeichnet wurde. Neben Irland war Deutschland bis jetzt der einzige EU-Mitgliedsstaat, der das Aarhus-Übereinkommen noch nicht in nationales Recht übertragen hat.