SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag
 
 

Die Reform der Finanzen 

Transparente Finanzen - effektivere Organisation

Stand: 25.05.2009

Bundeseinheitlicher Beitragssatz und Steuerfinanzierung
  

Auch in Zukunft richten sich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach der Höhe der Einkommen der Versicherten und die Arbeitgeber bleiben paritätisch daran beteiligt. Steigende Gesundheitskosten werden auch künftig von ihnen mitgetragen.

Seit dem 1. Januar 2009 gibt es einen bundeseinheitlichen Beitragssatz in der GKV, der von der Regierung festgelegt wird. Damit verlangen alle gesetzlichen Krankenkassen, wie auch in der Pflege- Renten- und Arbeitslosenversicherung üblich, den gleichen prozentualen Beitragssatz.

Zum 1. Juli 2009 wird der Beitragssatz im Rahmen des Konjunkturpaketes II von 14,6 auf 14 Prozent sinken. Davon profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber in gleichem Maße. Insbesondere begrüßen wir es, dass auch die Rentnerinnen und Rentner entlastet werden. Wir hätten es aber noch lieber gesehen, wenn die Union bereit gewesen wäre, den Sonderbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 0,9 Prozentpunkten zu streichen, der von den Mitgliedern vollständig alleine zu bezahlen ist. Die Entlastungswirkung vor allem für die Bezieher niedriger Einkommen wäre bedeutend höher gewesen und dementsprechend auch der positive Effekt auf die private Nachfrage.

Durch das Konjunkturpaket erhöht sich der Steueranteil in diesem Jahr auf 7,0 Mrd. Euro und im Jahr 2010 auf 11,5 Mrd. Euro (6,0 Mrd. Euro aus dem Konjunkturpaket plus 5,5 Mrd. Euro aus der bereits geplanten Erhöhung). Dies entspricht dann einem Steueranteil von rund sieben Prozent an dem Ausgabenvolumen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Alle GKV-Beiträge und Steuermittel fließen seit dem 1. Januar 2009 in den neuen Gesundheitsfonds. Daraus erhalten alle Kassen einen einheitlichen Betrag pro Versichertem, der sich an der Risikoverteilung (Alter, Krankheit und Geschlecht) unter ihren Versicherten orientiert. Durch den Fonds werden außerdem die Einkommensunterschiede zu 100 Prozent ausgeglichen. Dadurch ist der „Wert“ eines jeden Versicherten für die Versicherungen gleich und der Konkurrenzkampf der Kassen um möglichst junge, gesunde Versicherte mit hohen Einkünften wird über flüssig. Das alles entspricht dem Grundgedanken der GKV als Solidargemeinschaft und macht die Finanzströme innerhalb unseres Gesundheitssystems insgesamt für die Kassenmitglieder nachvollziehbarer. Werden Überschüsse erwirtschaftet, können Beitragsrückerstattungen an die Versicherten ausgezahlt werden.

Der Gesundheitsfonds funktioniert vom Start weg weitgehend reibungslos. Die Finanzzuweisungen an die Kassen sind bekannt und verlässlich, das Geld fließt und die organisatorische Abwicklung durch das Bundesversicherungsamt klappt. Niemand bezweifelt, dass der Gesundheitsfonds ein Glücksfall für die gesetzliche Krankenversicherung in den Zeiten der weltweiten Finanzkrise ist. Die Sicherheit für die Kassen, dass auch in Krisenzeiten ihre Einnahmen garantiert sind, wirkt antizyklisch dem Konjunktureinbruch entgegen, sichert die Leistungsansprüche der Patientinnen und Patienten und schafft so Vertrauen in die sozialen Sicherungssysteme. Also: Gäbe es den Fonds nicht schon, müsste er jetzt erfunden werden.

  

Der neue Risikostrukturausgleich

Der neue Risikostrukturausgleich (auch Morbi-RSA genannt) berücksichtigt den unterschiedlichen Versorgungsbedarf der Versicherten nach Alter, Geschlecht und Krankheitsrisiko. Vor allem die unterschiedlich verteilte Krankheitsbelastung ihrer Versicherten wird zwischen den Kassen durch den Morbi-RSA gezielt ausgeglichen. Dazu werden für 50 bis 80 insbesondere kostenintensive chronische Krankheiten mit schwierigem Verlauf sogenannte Morbiditätszuschläge ermittelt. Die durchschnittlichen Leistungsausgaben je Versichertem zur Behandlung dieser Krankheit übersteigen die GKV-weiten durchschnittlichen Leistungsausgaben je Versichertem um mindestens 50 Prozent. Der Morbi-RSA wurde zum 1. Januar 2009 eingeführt und ist eine Voraussetzung für den Gesundheitsfonds und für die neue ärztliche Gebührenordnung, die ebenfalls zum 1. Januar 2009 gilt. Denn die Krankenkassen stellen dann den Ärzten, die Patienten mit einem hohen Krankheitsrisiko behandeln, mehr Geld zur Verfügung.

  
Gerechte Mittelverteilung durch den Fonds

Ab 2009 werden die GKV-Beiträge von Arbeitgebern, Kassenmitgliedern, anderen Sozialversicherungsträgern sowie Steuermittel in den Gesundheitsfonds fließen. Dieser wird ohne weiteren bürokratischen Aufwand beim Bundesversicherungsamt angesiedelt. Der Beitragseinzug verbleibt bei den Kassen. Diese leiten die Beiträge am Tag des Eingangs an den Fonds weiter. Die Kassen können nun die Weichen für eine gemeinsame Einzugsstelle für den Beitragseinzug stellen, um die Arbeitgeber von unnötigem Verwaltungsaufwand zu entlasten. Denn ab 1. Januar 2011 erhalten die Arbeitgeber ergänzend die Möglichkeit, ihre Beiträge gebündelt an eine Kasse oder eine gemeinsame Einrichtung der GKV zu entrichten. Von dort aus werden die Beiträge an alle Sozialversicherungsträger weitergeleitet. Auch Beitragsnachweise und Meldungen werden entsprechend übermittelt. Augenblicklich ist die Überweisung der Beiträge für die Arbeitgeber noch mit sehr viel Aufwand verbunden. Es gibt Betriebe, in denen die Lohnbuchhaltung über 100 Krankenkassen zu bedienen hat. Der neue Spitzenverband, Bund der Krankenkassen, sichert eine bundesweit einheitliche Einzugspraxis zu.

Aus dem Fonds werden alle Kassen einen einheitlichen Betrag pro Versichertem erhalten, der sich an der Risikostruktur - Alter, Krankheit und Geschlecht - ihrer Versicherten orientiert. Durch den Fonds werden außerdem die Einkommensunterschiede zu 100 Prozent ausgeglichen. Dadurch ist der "Wert" eines jeden Versicherten für die Versicherungen gleich und der Konkurrenzkampf der Kassen um möglichst junge, gesunde Versicherte mit hohen Einkünften wird überflüssig. Das alles entspricht dem Grundgedanken der GKV als Solidargemeinschaft und macht die Finanzströme innerhalb unseres Gesundheitssystems insgesamt für die Kassenmitglieder nachvollziehbarer.

  
Zusatzbeiträge oder Rückzahlungen

Das neue Finanzierungssystem macht die Leistungen der Krankenkassen beim Leistungs- und Kostenmanagement transparent. Erwirtschaftete Überschüsse werden als Beitragsrückerstattungen von den Krankenkassen an die Versicherten ausgezahlt. Sollten die Kassen trotz aller wirtschaftlicher Anstrengungen und der neuen Tarif- und Vertragsmöglichkeiten mit den Zuweisungen aus dem Fonds nicht auskommen, können sie einen prozentualen oder festen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben. Dieser darf jedoch nicht mehr als 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens betragen. Feste Zusatzbeiträge bis zu acht Euro lösen keine individuelle Einkommensprüfung seitens der Kassen aus. Für Kinder oder mitversicherte Partner entfällt der Zusatzbeitrag. Bei Empfängern von Sozialhilfe oder Altersgrundsicherung – insbesondere z. B. bei Heimbewohnern mit Taschengeldanspruch – werden die potenziellen Zusatzbeiträge vom Sozialleistungsträger übernommen. Arbeitsfähige Bedürftige wie Arbeitslosengeld II Bezieher erhalten – wie alle Mitglieder solcher Kassen – ein Sonderkündigungsrecht. Jede andere Kasse – auch die, die eine Auszahlung leistet – muss Wechselwillige aufnehmen. Die generelle Überforderungsklausel wird im Jahr 2011 überprüft. Wenn ein Zusatzbeitrag erhoben oder verändert wird, müssen die Kassen ihre Mitglieder über die Möglichkeit eines Kassenwechsels informieren. NImmt der Versicherte sein Kündigungsrecht wahr, muss im Kündigungszeitraum (2 bis 3 Monate) der Zusatzbeitrag nicht bezahlt werden.

Der intensivierte Wettbewerb soll dafür sorgen, dass die Kassen einen Zusatzbeitrag für ihre Versicherten vermeiden können. So sind die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten Wahlmöglichkeiten zu unterbreiten: einen Hausarzttarif, Kostenerstattungs- und Selbstbehalttarife. Darüber hinaus erhalten die Kassen größere Spielräume für die Vertragsabschlüsse mit einzelnen Ärzten, Krankenhäusern, Pharmaunternehmen, Hilfsmittelherstellern und weiteren Leistungserbringern sowie bei der Integrierten Versorgung.

  
Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser

Die Ausgaben für stationäre Behandlung belaufen sich im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aktuell auf ca. 50 Milliarden Euro pro Jahr und stellen mit einem Anteil von 35 Prozent der Gesamtausgaben den größten Kostenblock dar. Besonders in den Jahren 2005 und 2006 lagen die Ausgabensteigerungen im stationären Bereich deutlich über denen in anderen Leistungsbereichen. Deshalb ist im Rahmen der Gesundheitsreform vorgesehen, dass sich die Krankenhäuser an der Reduzierung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligen.

Deshalb werden die Krankenhäuser die Rechnungssumme jeweils um 0,5 Prozent kürzen und den Krankenkassen so entsprechend weniger Geld in Rechnung stellen. Ausgenommen von dieser Regelung sind psychatrische, psychosomatische und psychotherapeutische Einrichtungen.