Alkoholverbot für Fahranfänger
Alkohol und Fahren nicht vereinbar
Stand: 25.05.2007
In den vergangenen zwei Jahren ist die Zahl alkoholisierter Fahranfänger, die in einen Unfall verwickelt waren, weiter gestiegen. Um die Zahl alkoholbedingter Unfälle zu reduzieren, wurde am 26. April ein Gesetzentwurf zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag beschlossen. Inkrafttreten soll das Gesetz am 1. August 2007.
Alkohol und Fahren nicht vereinbar
Betroffen von dem Alkoholverbot sind alle Fahranfänger, die sich noch in der zweijährigen Pro-bezeit befinden. Junge Erwachsene bis zum Alter von 21 Jahren unterliegen generell der neuen Regelung. Verstöße gegen das Alkoholverbot werden mit einem Bußgeld von mindestens 125 Euro, zwei Punkten im Verkehrszentralregister und der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.
Trotz eines beachtlichen Rückgangs der Unfallzahlen in den letzten zehn Jahren besteht für die Gruppe der 18- bis 25-jährigen weiterhin das höchste Risiko, als Autofahrer bei einem Unfall ums Leben zu kommen. Diese Altersgruppe stellt mit weit über 80 Prozent den größten Teil der Fahranfänger dar. Und obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung lediglich 8 Prozent beträgt, ist diese Altersgruppe an mehr als 30 Prozent der Alkohol-Unfälle beteiligt. Durch die Einführung des Alkoholverbots für Fahranfänger wird ein starker Rückgang Alkohol bedingter Unfälle im Straßenverkehr erwartet. Es soll ein unmissverständliches Signal gesetzt werden, dass Alkohol und Autofahren nicht zusammen passen.