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Gesetzliche Rentenversicherung 

Festsetzung der Beiträge

Stand: 01.12.2006

Am 30. November 2006 wurde in 2./3. Lesung der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen über die Senkung des Beitrags zur Arbeitsförderung, die Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2007 beschlossen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Verlässlichkeit und nachhaltig finanzielle Stabilität sind die Leitlinien sozialdemokratischer Rentenpolitik. Ein wesentliches Ziel der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen ist es, den Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung bis zum Jahr 2010 nicht über 19,9 Prozent ansteigen zu lassen.

Der Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung ist unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben so zu gestalten, dass die Mindestnachhaltigkeitsrücklage zum Jahresende 0,2 Monatsausgaben erreicht. Um das einzuhalten, wäre der Beitragssatz 2007 auf 19,7 Prozent angestiegen. Nach derzeitiger Einschätzung hätte dies zur Folge gehabt, dass er für das Jahr 2008 bereits 19,9 Prozent überstiegen und bei 20,1 Prozent gelegen hätte. Wird der Beitragssatz bereits 2007 auf 19,9 Prozent festgesetzt, ergibt sich zum Jahresende 2007 eine höhere Nachhaltigkeitsrücklage, so dass nach den derzeitigen Annahmen der Bei-tragssatz von 19,9 Prozent auch ohne zusätzlichen Finanzierungsbedarf in den darauf folgen-den Jahren gehalten werden kann. Außerdem wurde in dem Gesetzentwurf die Senkung des Beitrags zur Arbeitsförderung von 4,5 Prozent auf 4,2 Prozent festgeschrieben.