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Betriebsrente besser geschützt 

Umstellung auf volle Kapitaldeckung

Stand: 20.10.2006

Mit dem am 19. Oktober in 2./3. Lesung beschlossenen Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes  wird die Finanzierung der Insolvenzsicherung von Betriebsrenten auf volle Kapitaldeckung umgestellt. Durch die Umstellung auf volle Kapitaldeckung sollen künftig neben den Versorgungsansprüchen auch die zu sichernden Anwartschaften bereits im Jahr der Insolvenz ausfinanziert werden. Die Ausfinanzierung insolvenzbedingter Lasten wird bisher zum Teil weit in die Zukunft verschoben.

Das Volumen dieser noch nicht finanzierten Anwartschaften wird auf rund 2,2 Milliarden Euro beziffert. Mit der Neuregelung werden die Unternehmen deshalb verpflichtet, die fehlenden Mittel in 15 Jahresraten zusätzlich aufzubringen. Die Unternehmen profitieren von der Systemumstellung durch eine größere Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Von der langfristigen Stabilisierung des Systems profitieren auch die Beschäftigten.

Weitere Änderungen

Im Rahmen des Gesetzes wurde u.a. auch die Winterbauförderung auf das Dachdeckerhand-werk ausgeweitet und die Vermittlungsgutscheine für die private Arbeitsvermittlung um ein Jahr verlängert. Mit der Einbeziehung des Dachdeckerhandwerks in die Winterbauförderung erhalten die Betriebe des Dachdeckerhandwerkes die Möglichkeit, wetterbedingte Schwankungen aus-zugleichen. Saisonbedingte Arbeitslosigkeit fällt damit weg. Das Instrument der Vermittlungsgutscheine wurde weiterentwickelt und zeigte in der Evaluation, dass Vermittlungsgutschein-Besitzer deutlich bessere Integrationsaussichten haben. Die Entscheidung zur Verlängerung ist Anerkennung und Ansporn für die Arbeit der privaten Arbeitsvermittler zugleich.