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Gemeinsame-Dateien-Gesetz 

Anti-Terror-Datei wird eingerichtet

Stand: 01.12.2006

Bild Computer In einer zentralen Datei sollen Erkenntnisse über Personen aus dem Bereich des internationalen Terrorismus und ihres Unterstützerumfeldes gespeichert werden. Durch die Datei wird die Zusammenarbeit der deutschen Sicherheitsbehörden gezielt unterstützt. Das Gemeinsame-Dateien-Gesetz - so die offizielle Bezeichnung - soll den Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder ermöglichen, eine gemeinsame Datei zu errichten.

Mit dem Gesetz sollen sowohl die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung einer gemeinsamen standardisierten zentralen Antiterrordatei (ATD) in einem Antiterrordateigesetz (ATDG) sowie von gemeinsamen Projektdateien von Polizei und Nachrichtendiensten geschaffen werden. Neben der effektiveren Gestaltung des Informationsaustausches sollen die gemeinsamen Dateien außerdem das Risiko von Übermittlungsfehlern verringern. Das ATDG sieht vor, dass neben Grunddaten, die der Behörde grundsätzlich immer angezeigt werden und die in erster Linie die Identifizierung einer bestimmten Person oder eines bestimmten Objekts ermöglichen, auch erweiterte Grunddaten zu den Personen gespeichert werden. Auch diese Daten dienen der Identifizierung der Personen und sind recherchierbar, jedoch bei einer ersten Abfrage nicht sichtbar. Sie werden erst auf Nachfrage oder im Eilfall, also zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit, der Freiheit einer Person oder bedeutenden Sachwerten, angezeigt. Die Geltungsdauer des ATDG ist auf sechs Jahre befristet, soll aber ein Jahr vor Auslaufen evaluiert werden.

Zu den Grunddaten gehören zum Beispiel: 

  • Familienname
  • Vornamen
  • frühere Namen
  • Aliaspersonalien
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • aktuelle und frühere Staatsangehörigkeiten
  • Lichtbilder
      

Zu den erweiterten Grunddaten gehören zum Beispiel:

  • Telekommunikationsanschlüsse
  • Adressen für elektronische Post
  • Bankverbindungen
  • genutzte Fahrzeuge
  • Familienstand
  • Angaben zur Religionszugehörigkeit, soweit diese im Einzelfall zur Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus erforderlich sind
  • Angaben zur Gefährlichkeit, insbesondere Waffenbesitz oder zur Gewaltbereitschaft der Person
  • Fahr- und Flugerlaubnisse