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Kampf gegen Doping 

Änderung der gesetzlichen Regelungen

Stand: 05.07.2007

Ein Vielzahl von Dopingfällen in verschiedenen Sportarten haben in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder für Aufregung gesorgt, ohne dauerhaft wirkungsvolle Konsequenzen im Kampf gegen Doping nach sich zu ziehen. Die SPD hat sich seit langem für eine schärfere staatliche Anti-Doping-Politik ausgesprochen. Leider sind diese Bemühungen aus den anderen Parteien und dem organisierten Sport lange Zeit ablehnend kommentiert worden. Unser stetiges Drängen nach strafrechtlichen Regelungen führt im Jahr 2007 zu einer Einigung mit dem Koalitionspartner auf das „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport“.
 

Mit diesem Gesetz folgen den im Koalitionsvertrag angekündigten Bemühungen um einen sauberen und fairen Sport nun Taten. Das Gesetz enthält im Schwerpunkt Regelungen, die eine wirksame Bekämpfung von national und international agierenden kriminellen Netzwerken zum Ziel haben. Nach anfänglichem Widerstand hat der Bundesinnenminister in den von ihm eingebrachten Gesetzentwurf auch eine Regelung zur Strafbarkeit des Besitzes nicht geringer Mengen bestimmter Dopingmittel aufgenommen. Es ist ein Erfolg sozialdemokratischer Sportpolitik, dass die Verankerung dieses Straftatbestandes in dem Gesetzentwurf gelungen ist, da eine Einigung auf eine generelle Strafbarkeit des Besitzes am Widerstand der Unionsfraktion scheiterte. Das Gesetz trägt dazu bei, die ehrlichen Sportler vor jenen Konkurrenten zu schützen, die durch den Einsatz von Doping-Mitteln und -Methoden den Wettbewerb unlauter verzerren wollen und dadurch Druck auf diejenigen ausüben, die „sauber“ bleiben wollen.
 

Gesetz zur Verbesserung der Bekämfung des Dopings

Neben der Einführung der Strafbarkeit des Besitzes nicht geringer Mengen bestimmter Dopingsubstanzen, sieht der Gesetzentwurf im Wesentlichen folgendes vor:

  • Einsatz des Bundeskriminalamtes gegen den international organisierten illegalen Handel mit Arzneimitteln;
  • Kennzeichnungspflicht für dopingrelevante Arzneimittel;
  • Erhöhung des Strafrahmens für den gewerbs- oder bandenmäßigen Verstoß gegen das Verbot, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden. Die Strafverschärfung soll auch eine Überwachung der Telekommunikation in diesen Fällen ermöglichen.

  

Übergreifende nichtgesetzliche Regelungen

Zusätzlich zu den in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen gilt die Sportgerichtsbarkeit der verschiedenen Sportverbände, die jeweils wieder einer Vielzahl von nichtgesetzlichen internationalen Regelungen unterliegen. Grundsätzlich wird Doping von den internationalen Verbänden und insbesondere auch dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) für den Rahmen ihrer Wettbewerbe untersagt. Der Verstoß hiergegen wird mit sportinternen Sanktionen, insbesondere dem Ausschluss von den Wettbewerben geahndet.
 

Internationale Übereinkommen

Im Januar 2007 hat der Bundestag einstimmig das Vertragsgesetz zum Internationalen Übereinkommen der UNESCO gegen Doping im Sport angenommen und am 31. Mai 2007 die Ratifizierungsurkunde bei der UNESCO in Paris hinterlegt. Das Gesetz ist seit dem 30. März 2007 in Kraft. Das Übereinkommen schafft erstmals die Grundlage für eine weltweite einheitliche Dopingbekämpfung. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich zu einheitlichen Standards für die internationale Dopingbekämpfung. Das Übereinkommen enthält Regelungen unter anderem zur Einschränkung der Verfügbarkeit verbotener Wirkstoffe und Methoden, zu Maßnahmen gegen Athletenbetreuer, die gegen die Anti-Doping-Regeln verstoßen, sowie zur Erleichterung von Dopingkontrollen. In diesem Zusammenhang soll auch die Verweigerung einer Probeentnahme sanktioniert werden.
 

Sozialdemokraten stehen für glaubwürdige Anti-Doping-Politik

Bild Sportteam Wir Sozialdemokraten werden die Neuorganisation des deutschen Spitzensports positiv begleiten und sein Bemühen um einen sauberen und fairen Sport unterstützen. Daher werden wir Maßnahmen zur Bekämpfung des Dopings auf nationaler und internationaler Ebene weiterentwickeln. Sollte sich herausstellen, dass die nun auf den Weg gebrachten gesetzlichen Maßnahmen und die Regelverschärfungen der deutschen Sportverbände für eine wirksame Doping-Bekämpfung nicht ausreichen, werden wir die Initiative zu weiteren Maßnahmen ergreifen. Die Wirksamkeit der Anti-Doping-Bemühungen muss gewährleistet sein, um den Dopingsumpf trocken zu legen. Nach wie vor wäre ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz die beste Lösung.

Neben dem System aus Kontrollen und Analysen muss auch die Prävention intensiviert werden. Ein erster Schritt ist schon gemacht. Da der Arbeit der NADA auch im Rahmen der Prävention eine besondere Bedeutung zukommt, haben wir ihre finanzielle Ausstattung durch eine Aufstockung des Stiftungskapitals um weitere 2 Mio. Euro verbessert.

Hier ist jedoch nicht nur die Politik gefordert. Auch die direkt am Spitzensport Beteiligten – Sponsoren, Medien und nicht zuletzt die Sportler selbst – müssen ihrer moralischen Verpflichtung nachkommen und ihren finanziellen Beitrag zu einer funktionsfähigen NADA leisten. Nur dann kann sie die Arbeit leisten, die wir von ihr einfordern.