Reform der Unternehmensbesteuerung
Sicherung der Steuerbasis
Stand: 25.05.2007
Deutschland soll zum 1.1.2008 ein Unternehmensteuerrecht bekommen, das international wettbewerbsfähig ist, die Unternehmen animiert, Gewinne nicht länger ins Ausland zu transferieren, sondern in Deutschland zu investieren, und insgesamt den Standort Deutschland und seine Arbeitsplätze stärkt.
Mit der Stärkung der Gewerbesteuer, der Bekämpfung missbräuchlicher Steuergestaltungen sowie der Verknüpfung mit der Erbschaftsteuerreform ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, sozialdemokratische Positionen durchzusetzen. Das war keineswegs selbstverständlich. In der Union gab es ernstzunehmende Bestrebungen, sowohl die Gewerbesteuer als auch die Erbschaftsteuer abzuschaffen. Bei der Erbschaftsteuer wird die SPD-Bundestagsfraktion dafür eintreten, dass mehr herauskommen wird als bisher und dass gerade hohe Vermögen deutlicher als bisher herangezogen werden. Die Reform der Erbschaftsteuer soll noch in diesem Jahr in Angriff genommen werden.
Mehr Steuern für Deutschland
Die Unternehmensbesteuerung in Deutschland ist reformbedürftig. Denn trotz hoher Steuersätze auf dem Papier, fließt bislang nur ein eher mäßiges Steueraufkommen aus den Unternehmensgewinnen in die Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden. Wirtschaftsforscher schätzen, dass jährlich Unternehmensgewinne im Umfang von bis zu 100 Milliarden Euro ins Ausland transferiert oder durch Steuergestaltungen der deutschen Besteuerung entzogen werden.
Die Gesamtsteuerbelastung auf Gewinne von Kapitalgesellschaften wird auf knapp unter 30 Prozent gesenkt. Damit befinden wir uns im europäischen Mittelfeld. Der Anreiz von Gewinnverlagerungen ins Ausland wird vermindert. Künftig werden mehr Unternehmen ihre Gewinne in Deutschland versteuern.
Keine Steuergeschenke für Unternehmen
Das Ziel der Unternehmenssteuerreform ist es also gerade nicht, in Zukunft weniger Steuern von den Unternehmen einzunehmen – im Gegenteil: Das Aufkommen der für die Kapitalgesellschaften relevanten Körperschaft- und Gewerbesteuer soll von rd. 58,5 Milliarden Euro in diesem Jahr – also vor der Reform - nach einem kurzfristigen Rückgang im ersten Reformjahr 2008, auf schließlich knapp 75 Milliarden Euro im Jahr 2012 steigen.
Steuerbasis sichern
Das wichtigste Ziel der Unternehmenssteuerreform ist die Sicherung der Steuerbasis in Deutschland. Denn die Unternehmen sollen auch in der Zukunft einen fairen Beitrag zur Finanzierung wichtiger öffentlicher Aufgaben etwa für Familien, Bildung, Forschung und Innovation in Deutschland leisten. Mit international attraktiven Steuersätzen und gleichzeitig wesentlich strengeren Regeln zur Erfassung der im Inland erzielten Gewinne folgt die geplante Unternehmenssteuerreform einem im Ausland bereits erfolgreichen Trend.
Gewinnverlagerung ins Ausland bekämpfen
Die hohen Steuersätze für Kapitalgesellschaften in Deutschland bieten international verflochtenen Unternehmen derzeit einen starken Anreiz, hierzulande erzielte Gewinne ins Ausland zu verlagern. Dies geschieht, indem in Deutschland künstliche Kosten in Form von Zinszahlungen, Lizenzgebühren oder überhöhte Preise für die Leistungen ausländischer Konzernteile ausgewiesen werden. Durch die Senkung der Steuersätze und gezielte Maßnahmen gegen solche Gewinnverlagerungen wird die Reform dafür sorgen, dass sich diese Gerechtigkeitslücke zwischen den in Deutschland erzielten und den hier tatsächlichen versteuerten Gewinnen nach und nach verkleinert.
Finanzkraft der Städte und Gemeinden stärken
Die Gewerbesteuer, die wichtigste eigene Einnahmequelle der Städte und Gemeinden in Deutschland, wird durch die Reform nachhaltig gestärkt. Nach Berechnungen der Bundesregierung wird ihr Aufkommen von gut 37 Milliarden Euro in diesem Jahr auf fast 50 Milliarden Euro im Jahr 2012 ansteigen. Gleichzeitig sorgen zusätzliche gewinnunabhängige Elemente bei der Berechnung der Gewerbesteuer dafür, dass sie im Konjunkturverlauf weniger stark schwankt. Das bedeutet, dass in Zukunft mehr und stetigere kommunale Investitionen möglich sind, z. B. in öffentliche Schulgebäude oder eine moderne Verkehrsinfrastruktur – ein großer Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger sowie die lokale Wirtschaft. Zusätzlich wird die Gewerbesteuerumlage, die die Städte und Gemeinden an den Bund und die Länder abführen müssen, gesenkt. Das heißt: Vom gesamten Gewerbesteueraufkommen bleibt in Zukunft ein noch größerer Anteil in den kommunalen Kassen.
Steuerschlupflöcher schließen
Mit der Reform werden weitere Schlupflöcher geschlossen, mit denen sich Unternehmen für die Steuer arm rechnen konnten. Die Möglichkeiten durch spezielle Wertpapiergeschäfte Steuern zu sparen, werden ebenso beschnitten wie die Möglichkeit, allein aus steuerlichen Gründen insolvente Unternehmen aufzukaufen. Insgesamt werden hiervon dauerhafte Mehreinnahmen von über 2,5 Milliarden Euro erwartet.
Investitionskraft des Mittelstands stärken
Der weitaus größte Teil der Unternehmen in Deutschland sind sog. Einzel- bzw. Personengesellschaften. Ihre Gewinne unterliegen allein der Einkommensteuer. Das bedeutet, dass ihre Inhaber bereits stark von den Steuersenkungen der Jahre 2001 bis 2005 profitiert haben. Für sie sind keine weiteren allgemeinen Entlastungen mehr nötig. Dennoch stärkt die Unternehmensteuerreform gezielt die Investitionskraft sowohl der kleinen wie auch der großen Personengesellschaften, indem die Ansammlung von Unternehmensgewinnen für Investitionszwecke steuerlich begünstigt wird.
Spekulationsgewinne erfassen
Ein Jahr später als die übrigen Maßnahmen der Unternehmensteuerreform, also im Jahre 2009, soll eine einheitliche Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf alle Kapitaleinkünfte eingeführt werden. Erstmals werden damit auch alle Spekulationsgewinne außerhalb der bisherigen Einjahresfrist steuerlich erfasst. Das bisherige sog. Halbeinkünfteverfahren bei der Besteuerung von Dividenden entfällt, so dass sich die Steuerlast für einkommensstarke Dividendenbezieher sogar leicht erhöht. Für Kleinanleger mit einem persönlichen Steuersatz von unter 25 Prozent haben wir vorgesorgt – sie können ihre Kapitaleinkünfte wie bisher in die jährliche Steuererklärung aufnehmen und dann zum niedrigeren persönlichen Satz versteuern.
Bei der Abgeltungssteuer behalten die Banken pauschal einen bestimmten Prozentsatz der Kapitalerträge ein, die sie ihrem Kunden gutschreiben. Den einbehaltenen Betrag überweisen sie anonym an das Finanzamt. Der Anleger muss seine Kapitalerträge nicht mehr in seiner Steuererklärung angeben, denn die Steuerschuld des Anlegers ist bereits pauschal abgegolten.
Reform auch bei Alleinregierung
Zugespitzt lässt sich sagen: Weil es heute und in absehbarer Zukunft weder in Europa noch international eine einheitliche Bemessungsgrundlage und Mindestsätze für die Unternehmensbesteuerung gibt, hätten wir auch im Falle einer Alleinregierung der SPD eine Unternehmensteuerreform machen müssen. Keine Bundesregierung, keine Parlamentsmehrheit hätte es sich leisten können, der fortschreitenden Erosion der heimischen Steuerbasis einfach tatenlos zuzuschauen. Und zwar nicht nur aus fiskalischen Gründen, sondern auch weil eine legale Steuervermeidung in diesem Ausmaß eine nicht hinzunehmende Gerechtigkeitslücke darstellt.
Natürlich hätte in dem Falle einer sozialdemokratischen Alleinregierung nicht jedes Detail der Reform so ausgesehen wie jetzt im Kompromiss der Koalition. Dabei gilt es aber zu bedenken, dass z. B. die Höhe der Steuerbelastung in engem Zusammenhang mit dem Anreiz für Unternehmen steht, hier in Deutschland erzielte Gewinne am deutschen Fiskus vorbei ins Ausland zu schaffen. Knapp gesagt gilt: Je höher die Differenz der nominalen Sätze gegenüber dem Ausland, um so größer der Anreiz viel Geld in internationale Steuervermeidungsstrategien zu stecken. Mit jedem Prozentpunkt, den wir unsere nominalen Steuersätze jetzt dem internationalen Mittelwert annähern, machen wir die in der Regel mit extrem hohen Beratungskosten verbundenen Steuervermeidungsstrategien schrittweise wirtschaftlich unattraktiv. Die Umsetzung der bisweilen erhobenen Forderung, die im Zahlentableau der Reform ausgewiesenen Steuermindereinnahmen durch eine weniger starke Senkung z. B. des Körperschaftsteuersatzes zu verringern, hätte somit unmittelbar negative Nebenwirkungen in Bezug auf die angestrebten ökonomischen Zielsetzung der Reform gehabt.
Fairer Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben
Das wichtigste Ziel der Unternehmensteuerreform ist also die Sicherung der Steuerbasis in Deutschland. Denn die Unternehmen sollen auch in Zukunft einen fairen Beitrag zur Finanzierung wichtiger öffentlicher Aufgaben leisten. Mit international attraktiven Steuersätzen und gleichzeitig wesentlich strengeren Regeln zur Erfassung der im Inland erzielten Gewinne wird dies gelingen.
Weitere Informationen:
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| Gewinnverlagerungen ins Ausland bekämpfen (30.11.2006) |
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| Mehr Steuern für Deutschland (3.11.2006) |
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| Reform der Unternehmensbesteuerung: Argumente der Konzerne sind ohne Substanz (31.07.2006) |
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| Eckpunkte zur Unternehmensbesteuerung (03.07.2006) |
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| Sicherung des deutschen Steuersubstrats (28.06.2006) |
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