21.08.06 - 585
Präventivbefugnisse für das Bundeskriminalamt zügig schaffen
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Das Bundeskriminalamt (BKA) muss Präventivbefugnisse erhalten, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt. Dies wurde bereits mit der Föderalismusreform beschlossen.
Jetzt muss ein entsprechender Gesetzentwurf durch das Bundesministerium des Innern vorgelegt werden, damit die Abstimmung der Koalitionspartner unverzüglich beginnen und der Gesetzentwurf nach In-Kraft-Treten der Föderalismusreform eingebracht werden kann.
Die Festnahme eines mutmaßlichen Terroristen in der vergangenen Woche und die weitere Fahndung nach dem zweiten Verdächtigen, die die mit Sprengsätzen versehenen Koffer am 31. Juli 2006 in Zügen deponiert haben, zeigen, dass die Stärkung des BKA im Interesse der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus unerlässlich ist.