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31.07.06 - 562 

Reform der Unternehmensbesteuerung: Argumente der Konzerne sind ohne Substanz


Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Zur Diskussion über die Besteuerung ertragsunabhängiger Elemente im Rahmen der Reform der Unternehmensbesteuerung erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß:

Es ist erstaunlich, dass insbesondere die Großwirtschaft und Finanzminister Stratthaus die vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte für eine Reform der Unternehmensbesteuerung nur unter einem Aspekt beurteilen. Sie kritisieren einen bestimmten Teil der Vorschläge, ohne das Gesamtkonzept zu würdigen. Dabei ist klar, dass es eine weitere Steuersatzsenkung für Unternehmen nur dann geben kann, wenn sichergestellt ist, dass die Unternehmen ihre in Deutschland erwirtschafteten Gewinne auch in Deutschland versteuern.

Dafür sind insbesondere Maßnahmen gegen den Verlust von Steuersubstrat durch Fremdfinanzierungen notwendig. Hierzu hat das Kabinett verschiedene Module vorgeschlagen. Durch geeignete Instrumente, wie zum Beispiel Hinzurechnungsfreibeträge und das Anrechnungsverfahren, können unerwünschte Auswirkungen für kleine und mittlere Betriebe vermieden werden. Bewährte Geschäftsmodelle werden nicht beeinträchtigt. Betriebe, die nur in Verlustkategorien denken, sind keine guten Berater für eine Reform, die den Standort attraktiver machen will.

Die von Vertretern der Wirtschaft skizzierten Horrorszenarien sind nicht ernst zu nehmen und gehören in die Rubrik Skandalisierung. Weder sind mehr Insolvenzen noch weitere Verlagerungen von Unternehmen ins Ausland zu befürchten, wenn der Anteil der ertragsunabhängigen Elemente bei der Unternehmensbesteuerung vergrößert wird.

Die vom Sachverständigenrat erst kürzlich im Rahmen seiner Expertise zur dualen Einkommensteuer für Grund- und Lohnsummensteuern veröffentlichen Berechnungen zeigen, dass in Deutschland der auf die gewinnunabhängigen Steuern zurückzuführende Anteil an der Belastung äußerst gering ist. So haben die reinen ertragsunabhängigen Steuern im European Tax Analyzer in Deutschland einen Anteil von 1,4 Prozent, in Österreich aber von 33 Prozent, in Frankreich von 18 Prozent und in Großbritannien von 17,8 Prozent. Durchschnittlich sind es für alle Länder 10 Prozent.

Selbst wenn man zusätzlich die Steuern betrachtet, die ertragsunabhängige Komponenten in der Bemessungsgrundlage haben, wie die Gewerbe- und Wertschöpfungsteuer, ergibt sich kein anderes Bild. Berechnungen zeigen, dass Deutschland auch dann mit einem Anteil von 3,5 Prozent der ertragsunabhängigen Steuerzahlung an der Gesamtbelastung auf Unternehmensebene klar hinter Großbritannien, Frankreich und Österreich liegt, das mit 33,6 Prozent den Spitzenwert aufweist. Wenn Verbandsvertreter vor diesem Hintergrund für einen drohenden Schaden für den Standort Deutschland sprechen, kann man sich nur wundern. Solche Äußerungen haben sehr wenig Substanz; sie sind reine Propaganda.

Der Standort Deutschland ist wettbewerbsfähig. Der Standort Deutschland hat daher auch seinen Preis. Sicher würde es den Konzernen gefallen, nur die Steuersätze zu senken und damit den Standort zum Dumpingpreis nutzen zu können. Eine Rosinenpickerei wird es mit der SPD-Bundestagsfraktion aber nicht geben. Deshalb muss die Reform der Unternehmensbesteuerung auf Grundlage der vom Kabinett verabschiedeten Eckpunkte, die in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz erarbeitet worden sind, realisiert werden.

Einige unionsgeführte Bundesländer und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollten sich nicht einseitig vor den Karren der Großwirtschaft spannen lassen. Wie gering ihre Argumentskraft im eigenen Lager ist, zeigen die klaren Stellungnahmen des hessischen Ministerpräsidenten Koch und des hamburgischen Finanzsenators Peiner. Wenn sie dennoch weiterhin gegen die vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte zu Felde ziehen, stellen sie damit auch die Autorität der Bundeskanzlerin in Frage.

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