SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag
 
 

Integrationspolitik: Positionen der SPD-Bundestagsfraktion 


Stand: 12.07.2007

Unsere Positionen und Forderungen:

  1. Die Grundlage der Integration ist Chancengleichheit

  2. Frühkindliche Bildung

  3. Angebote an Integrations- und Sprachkursen verbessern

  4. Potentiale und Ressourcen von Migrantinnen erkennen und fördern

  5. Kommunale Integrationsnetzwerke schaffen

  6. Zugangschancen zum Arbeitsmarkt für Jugendliche mit Migrationshintergrund verbessern

  7. Kulturelle Vielfalt und kulturelle Teilhabe fördern

  8. Bürgerschaftliches Engagement ist ein Schlüssel zur Integration

  9. Integration durch Sport

  10. Bleiberecht für langjährig geduldete Familien
      

Die Grundlage der Integration ist Chancengleichheit

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Mit dem Zuwanderungsgesetz haben wir dem zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland Rechnung getragen. Seit den fünfziger Jahren kamen Millionen von Menschen zur Arbeitsaufnahme oder zum Studium, als (Spät-)Aussiedler, als Flüchtlinge oder im Zuge der Familienzusammenführung. Heute hat jeder fünfte Einwohner in Deutschland einen Migrationshintergrund. Eine große Zahl dieser Zuwanderer ist gut integriert. Sie haben sich in die wirtschaftliche und gesellschaftliche Ordnung eingefügt. Wir dürfen aber nicht die Augen davor verschließen, dass besonders dort, wo der Anteil der Migrantenbevölkerung hoch ist, es auch soziale Probleme gibt, die wir lösen müssen.

Integration heißt Teilhabe. Eine gelingende Integration setzt faire Chancen und eine klare Rechtsordnung voraus. Grundlage des Zusammenlebens sind die Werte und Normen des Grundgesetzes, insbesondere die Achtung der Menschenwürde, der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, der Meinungsfreiheit und der Glaubensfreiheit. Dabei bedeutet Integration die Eingliederung von Zuwanderern in die Aufnahmegesellschaft unter rechtlichen, ökonomischen, sozialen und politischen Gesichtspunkten. Weder repressive Forderungen nach „hartem Durchgreifen“ oder Zwangsausweisungen noch falsche Illusionen von konfliktfreier Multikulturalität helfen dabei weiter. Vielmehr gilt auch in der Integrationspolitik die Devise ‘Fördern und Fordern’.

Ziel unserer Integrationspolitik ist die volle gesellschaftliche Teilhabe. Sie wird erst durch die Einbürgerung ermöglicht. Bedauerlicherweise gehen die Zahlen der Einbürgerungen zurück. Wir müssen überlegen, ob wir hier nicht falsche Hürden aufgestellt haben. Wir wollen die Einbürgerung erleichtern, auch durch die Hinnahme der Mehrstaatigkeit bei Ausländerinnen und Ausländern, die nicht aus einem Mitgliedsstaat der EU kommen.

Integrationspolitik darf keine Nischenpolitik sein. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie setzt ein interkulturelles Politikverständnis voraus und wird nur im parteiübergreifenden Konsens erfolgreich sein.

Integration ist Aufgabe der Bürgergesellschaft. Bund, Länder und Kommunen müssen Rahmenbedingungen schaffen. Dabei sind differenzierte Ansätze in allen Politikfeldern notwendig, die unter dem Aspekt des Herkunftslands und des Alters die spezifischen Bedürfnisse unterschiedlicher Migrantengruppen berücksichtigt. Die Frage der Integration stellt sich in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens – in den Wohnquartieren ebenso wie beispielsweise in Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Seniorenheimen und in Vereinen.

Integrationspolitik richtet sich aber nicht alleine an die Zugewanderten, sondern auch an die aufnehmende Gesellschaft. In der alten Bundesrepublik wurde die Zuwanderung zu lange als temporäres Problem gesehen, das sich lösen würde, wenn die „Gastarbeiter“ wieder in ihre Heimatländer zurückkehren. Die neuen Bundesländer mit ihrem geringen Ausländeranteil leiden an den Folgen der Abschottungspolitik der ehemaligen DDR, wo die wenigen Arbeitsmigranten isoliert von der einheimischen Bevölkerung leben mussten. Zusammen mit der aktuell schwierigen Arbeitsmarktlage hat dies in einigen Regionen Deutschlands zu einer Entwicklung zu Fremdenfeindlichkeit und Gewalt und zu einem Erstarken rechtsextremer Gruppierungen und Parteien geführt, die wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen müssen. Die im Zusammenhang mit der Entwicklung beim islamistischen Terrorismus auftretenden Anfeindungen von Muslimen belegt auch die Unkenntnis der angestammten Bevölkerung über die Zugewanderten. Diese Entwicklung hat mit der Arbeitsmigration nichts zu tun.
 

Frühkindliche Bildung

Schlüssel zu einer gelingenden Integration ist der Erwerb der deutschen Sprache. Das besondere Augenmerk muss auf der frühkindlichen Spracherziehung liegen. Insbesondere gilt es, diese frühkindliche Sprachförderung durch den Einsatz von bilingualen Erzieherinnen und Erziehern, durch Beratung der Eltern und durch Fortbildung von Erziehern und Mitarbeitern in allen Kindertageseinrichtungen zu stärken. Zweisprachige Mütter sollen dazu qualifiziert werden, Müttergruppen – teilweise in ihrer Muttersprache – dazu anzuleiten, den Spracherwerb ihrer Kinder zu Hause zu fördern. Frühe Sprachstandsförderung verknüpft mit gezielten Förderangeboten zur Behebung bildungserfolgsgefährdender Defizite ist Voraussetzung für eine gelingende Bildungsbiographie. Eine Ausweitung der Schulpflicht auf eine Kindergartenpflicht im Sinne einer Vorschulpflicht ist notwendig.

Auch die Sprache des Herkunftslands der Eltern soll gefördert werden. Studien belegen, dass der Spracherwerb erfolgreicher verläuft, wenn die Kinder auch in dieser Sprache alphabetisiert werden. Zusätzliche Fachkräfte sollen Deutsch als Zweitsprache in Kombination mit der Muttersprache unterstützen. Sichere Zweisprachigkeit ist eine Qualifikation, die die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Interkulturelle Bildung schließt auch das Wissen über Religionen ein. Ziel ist eine Erziehung zu Verständigung und Toleranz. Kinder aus Migrantenfamilien verfügen über eine hohe Lernbereitschaft. In Deutschland spiegelt sich dies jedoch nicht in einem entsprechenden Lernerfolg wieder. Unser Ziel ist es, die Bildungschance für Kinder aus Migrantenfamilien deutlich zu verbessern. Eine umfassende Schulbildung schließt die uneingeschränkte Teilnahme u.a. am Sportunterricht und an Klassenfahrten ein.

Ein weiteres Augenmerk muss auf der Stärkung und Institutionalisierung der Elternarbeit liegen. Sie ist Bestandteil der gesellschaftlichen Teilhabe.
 

Angebot an Integrations- und Sprachkursen verbessern

Das Angebot an Sprach- und Integrationskurse nach dem neuen Zuwanderungsgesetz muss bedarfsgerecht differenziert werden. Es soll sich stärker an der Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden orientieren. 600 Stunden Sprachkurs können ausreichend für Migrantinnen und Migranten sein, die über eine entsprechende Vorbildung verfügen. Sie sind nicht ausreichend für Migrantinnen und Migranten, die alphabetisiert oder umalphabetisiert werden müssen. Dies ist beim Sprachkursangebot zu berücksichtigen.

Nach den ersten Erfahrungen schließen zu wenige Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Sprachkurse erfolgreich ab. Die Zahl der Prüfungsanmeldungen ist gering. Von denjenigen, die im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes bis zum 30.11.2005 die Prüfung ablegten, haben etwa 70 % bestanden. Aber die Hemmschwelle, sich zur Prüfung zu melden, ist hoch. Hier müssen Konzepte erarbeitet werden, die es den Teilnehmenden ermöglicht, diese Hemmschwelle abzubauen, damit die Effizienz der Sprachkurse gesteigert werden kann.

Um eine bessere Qualität der Sprachkurse zu erreichen, muss die Finanzausstattung der Kursträger verbessert werden, um alle Sprachlehrerinnen und –lehrer angemessen zu honorieren.
 

Potentiale und Ressourcen von Migrantinnen erkennen und fördern

Häufig wird die besondere Situation von Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund nicht ausreichend erkannt. Sie sind als Schülerinnen, Studentinnen, Auszubildende, Arbeitnehmerinnen und in ihren jeweiligen Familienrollen sehr oft mit Klischees und Vorurteilen konfrontiert. Unselbständigkeit, mangelnde Deutschkenntnisse und eine traditionelle Frauenrolle in patriarchalischen Familienstrukturen werden ihnen pauschal unterstellt. Die Vielfalt ihrer Lebenswirklichkeit wird ausgeblendet. Ihre Ressourcen und Potenziale geraten so aus dem Blickwinkel und werden nicht anerkannt und gefördert.

Migrantinnen haben eine hohe Bildungsorientierung, die auch von ihren Eltern unterstützt wird. Sie besuchen z.B. häufiger weiterführende Schulen und erreichen höherwertige Abschlüsse als männliche Jugendliche mit ausländischem Pass. Allerdings sind sie beim Einstieg in die Arbeitswelt benachteiligt. Sie erhalten seltener eine Ausbildungsstelle im dualen System als männliche Jugendliche mit Migrationshintergrund. Gefordert sind deshalb Konzepte, die Lehrer, Eltern, die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit und die Arbeitgeber einbeziehen, um die Benachteilungen von Migrantinnen beim Einstieg in Ausbildungsverhältnisse abzubauen. Migrantenselbstorganisationen können die Prozesse durch ihre Aktivitäten maßgeblich unterstützen.

Jugendliche mit Migrationshintergrund sehen in ihren Familien wichtige Unterstützungssysteme, um ihren Platz in der deutschen Gesellschaft zu finden. Die Eltern und Familien sind deshalb wichtige Kooperationspartner für unterstützende, fördernde oder präventive Integrationsangebote. Dies darf aber nicht ausschließen, dass in den Fällen, in denen junge Migrantinnen gegen ihren Willen gezwungen werden, im Familienverband zu verbleiben oder zu heiraten, gesellschaftliche Hilfen angeboten werden. Zwangsheiraten z.B. dürfen nicht geduldet werden. Das Wohl der jungen Frauen hat Vorrang vor dem Erhalt der familiären Einheit.

Die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen für Frauen ermöglicht ihnen eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine bessere Integration. Mütter werden befähigt, ihren Kindern bei den Hausaufgaben zu helfen.

Der besonderen Situation von jugendlichen Migrantinnen muss in Schule und bei Freizeitangeboten Rechnung getragen werden. Die Mädchen können sich aber nur aus ihren traditionellen Gesellschaftsbildern lösen, wenn auch parallel die männlichen Migrantenjugendlichen die Werte und Normen der Aufnahmegesellschaft lernen und akzeptieren.

Maßnahmen gegen familiäre Gewalt müssen auf die spezifischen Bedürfnisse von Migrantenfamilien zugeschnitten werden. Es müssen Angebote für betroffene Mädchen und Frauen bereitgestellt werden; sie benötigen Hilfestellung bei der Aufklärung und Vorbeugung innerfamiliärer Konflikte und Zwangssituationen. Die bisher bereits initiierten Maßnahmen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt müssen ausgebaut und fortgeführt werden. Das dazugehörige Informationsmaterial muss in den entsprechenden Sprachen angeboten werden.
 

Kommunale Integrationsnetzwerke schaffen

Ausländerbehörden, Migrationserstberatung und Sprachkursträger müssen mit den Jobcentern zu Integrationsnetzwerken für Neuzuwanderer ausgebaut werden, um die Angebote zu verzahnen und aufeinander abzustimmen. Migrantinnen und Migranten mit Integrationsbedarf sollen in einer einzigen Anlaufstelle Rat und Hilfe erhalten. Als positives Beispiel kann die Stadt Wiesbaden herangezogen werden, andere ließen sich anfügen. Dort sind die Einrichtungen zusammengefasst und ihre Arbeit ist aufeinander abgestimmt. Solche Integrationsnetzwerke sollten dem Dienstleistungsgedanken für die Migrantinnen und Migranten gerecht werden. Ein solches überschaubares und koordiniertes Angebot kann die Durchsetzung des Prinzips des Förderns und Forderns erleichtern.

Das Programm „Soziale Stadt“, das 1999 als Bund-Länder-Programm ins Leben gerufen wurde, hat auf die in Folge des ökonomischen und gesellschaftlichen Strukturwandels sich verstärkenden Tendenzen teilräumlicher Segregation in einer immer größer werdenden Zahl von Städten reagiert. Das Programm zielt darauf ab, die „Abwärtsspirale“ in Stadtteilen mit hoher Problemkonzentration – wozu städtebauliche Missstände, hohe Arbeitslosigkeit, Armut und Segregation entlang ethnischer Zugehörigkeiten gehören – zu beenden und durch Partizipation, Integration und Kooperation zusätzliche Potenziale zu erschließen und Mittel zu bündeln, um die Bemühungen in den sog. „Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf“ auf eine breitere Grundlage zu stellen. Das Programm hat sich seitdem bewährt und ist zu einem unverzichtbaren Instrument zur Stabilisierung benachteiligter Quartiere geworden. Für das Jahr 2007 wurde der Haushalt für die „Soziale Stadt“ um 40 Millionen Euro auf 110 Millionen Euro aufgestockt und die Möglichkeit eingeräumt, die Mittel im Rahmen von Modellprojekten auch für nichtinvestive Zwecke wie Sprachförderung, Verbesserung von Schul- und Bildungsabschlüssen, Betreuung von Jugendlichen in der Freizeit sowie die Förderung der lokalen Ökonomie zu verwenden, eine quantitative und qualitative Ausweitung erfahren. Dadurch soll dem besonderen fachübergreifenden Ansatz des Programms in der Praxis Rechnung getragen werden.

Die Bürgerbeteiligung ist ein wichtiges Anliegen der Sozialen Stadt und kann auch zur besseren Integration beitragen. Die Beteiligungsverfahren verstärken vor allem das Interesse an bürgerschaftlichem Engagement und die Identifikation mit dem lokalen Gemeinwesen. Der Anteil von Migrantinnen und Migranten an diesem Prozess ist noch unterdurchschnittlich.

Die Prognosen zum demografischen Wandel in der Bundesrepublik werden der Integrationspolitik einen neuen Schub geben, weil Migration und Integration wichtige Aspekte der demografischen Entwicklung in den Städten sind. Es geht in den kommenden Jahren nicht allein darum, die kommunalen Strukturen an die veränderte Bevölkerungszusammensetzung anzupassen, sondern auch darum zu erkennen, dass sich im Zuge der Bevölkerungsentwicklung in einigen großen Städten diejenigen Stadtteile, die einen großen Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund zu verzeichnen haben, sich in wenigen Jahren von „Stadtteilen mit besonderen Problemen“ womöglich zu „Stadtteilen mit besonderen Potenzialen“ entwickeln werden. Spätestens dann erscheinen die Bemühungen um zukunftsfähige, weil nachhaltige Strategien zur Integrationspolitik in einem ganz anderen Licht, weil aus Risiken Chancen werden.
 

Zugangschancen zum Arbeitsmarkt für Jugendliche mit Migrationshintergrund verbessern

Jugendliche mit Migrationshintergrund bleiben überdurchschnittlich häufig ohne Berufsausbildung und sind wesentlich häufiger arbeitslos als Jugendliche ohne Migrationshintergrund. Die Chancen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund auf einen erfolgreichen Übergang von allgemein schulischer in berufliche Ausbildung sind selbst bei gleicher Qualifikation niedriger als bei deutschen Jugendlichen ohne Migrationshintergrund. Die Förderung der Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Migrantenfamilien muss daher zentrale Aufgabe jeder Bildungs- und Integrationspolitik sein.

Jugendliche mit Migrationshintergrund, die Probleme beim Übergang in die Ausbildung haben, müssen stärker als bisher früh und gezielt qualifiziert und gefördert werden. Spezifische Ausbildungsplatz- und Berufsvorbereitungsprogramme müssen verstärkt werden, um betroffene Jugendliche besser an die Ausbildungsreife heranzuführen und in  Berufsausbildung zu integrieren. Dabei sollte auch das mit dem Ausbildungspakt geschaffene Instrument der Einstiegsqualifizierung (EQJ) genutzt und entsprechend weiterentwickelt werden, sodass mehr benachteiligte Jugendliche mit Migrationshintergrund von dieser wirksamen Maßnahme zur Verbesserung der Ausbildungsreife profitieren.

Die abschlussorientierte Nachqualifizierung von ungelernten jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund muss verstärkt werden. Jungen Erwachsenen ohne Schul- oder Berufsabschluss muss eine zweite Chance gegeben werden, um einen Schulabschluss oder den Abschluss einer Berufsausbildung nachzuholen.

Die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik müssen noch besser auf die spezifischen Bedürfnisse von Migranten zugeschnitten werden. Die Fallmanager in den Jobcentern müssen die individuellen Bedarfe der Migranten und Migrantinnen sensibel wahrnehmen. Ihre spezifischen Kenntnisse, z. B. Mehrsprachigkeit, müssen Berücksichtigung finden. In den Einrichtungen der Arbeitsvermittlung müssen mehr Berater mit interkultureller Kompetenz beschäftigt werden. Als Pilotprojekt wurde eine Vernetzung der Migrantenselbstorganisationen sowie der Migrationsberatungseinrichtungen mit der Bundesanstalt für Arbeit gestartet, um Migrantinnen und Migranten besser über die bestehenden Regelinstrumentarien zu informieren. Dieses Projekt soll flächendeckend ausgeweitet werden.

Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund müssen noch stärker für die betriebliche Ausbildung gewonnen werden. In den rund 300.000 Betrieben, die von Unternehmerinnen und Unternehmern ausländischer Herkunft geführt werden, besteht nach wie vor ein großes Potenzial, um die Zahl der Ausbildungsplätze gerade für Migrantinnen und Migranten deutlich zu steigern. Diese Kapazitäten müssen durch gezieltes Anwerben von Ausbildungsplätzen weiter erschlossen werden.

Die Erhöhung der Erwerbsquote von Migrantinnen und Migranten ist auch ein Ziel unserer Integrationspolitik.
 

Kulturelle Vielfalt und kulturelle Teilhabe fördern

Die Gesellschaft Deutschlands setzt sich aus Menschen verschiedener Herkunftsländer zusammen, deren unterschiedliche Lebenswelten, Wertvorstellungen, Traditionen, Bräuche und Sitten unsere Gesellschaft mitprägen. Eine wechselseitige Anerkennung dieser kulturellen Vielfalt ist Voraussetzung eines funktionierenden Zusammenlebens. Kulturelle Teilhabe und Förderung von Migrantinnen und Migranten erweitern die Integrationsmöglichkeiten in unserer Gesellschaft.

Im Prozess der Integration in Deutschland bilden sich neue Kulturen heraus. Nicht nur durch die Zunahme bi-nationaler Familien, sondern vor allem durch Jugendliche der zweiten oder dritten Generation entwickeln sich neue transkulturelle Identitäten (‚hybride Kulturen’). Die Integrationspolitik muss daher die kulturellen Aspekte der Zuwanderung stärker mit einbeziehen. Der Bereich Interkultur/Migrantenkultur muss beispielsweise bei der Künstlerförderung, der Auswärtigen Kulturpolitik, der Bildung und Erziehung sowie der Medienpolitik stärker als bislang berücksichtigt werden. Der Bundeskulturpolitik wächst hier eine neue Aufgabe zu. Die Ausbildung und die Förderung des künstlerischen Nachwuchses im Bereich der Interkultur/Migrantenkultur muss verbessert werden.

Der Bereich der Interkultur/Migrantenkultur muss im bestehenden kultur- und medienpolitischen Netzwerk der Interessenvertretung und Meinungsbildung (Kulturverbände, Fördereinrichtungen, wissenschaftlichen Institute, Medien etc.) berücksichtigt werden. Die Darstellung kultureller Minderheiten in der Öffentlichkeit kann durch eine entsprechende Berücksichtigung der Angebote dieser Gruppen als auch der Beteiligung von Journalisten und Künstlern nichtdeutscher Herkunft in den Medien erreicht werden. Programmgestaltung und Programmangebot sollten darauf ausgerichtet sein.

Der kulturelle Austausch mit den Herkunftsländern von Migranten muss verbessert werden. Die Wiedergabe der in Deutschland vorhandenen kulturellen Vielfalt muss auch in der Außendarstellung Deutschlands (Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik) Berücksichtigung finden.
 

Bürgerschaftliches Engagement ist ein Schlüssel zur Integration

Eine aktive Bürgergesellschaft ist geprägt durch ein hohes Maß an aktiver Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger bei der Gestaltung des Gemeinwesens. Bürgerschaftliches Engagement basiert auf Freiwilligkeit und kann nicht verordnet werden. Wenn es sich weiter entfalten soll, bedarf es der Motivation, Ermutigung und Ermöglichung.

Bürgerschaftliches Engagement ist ein Schlüssel für das Miteinander in der Gesellschaft. Das gilt sowohl für bürgerschaftliches Engagement in eigenethnischen Organisationen als auch für das gemeinsame Engagement von Deutschen und Zuwanderern. Bürgerengagement ist ein geeigneter Weg, sich in die deutsche Gesellschaft zu integrieren. Die Einbeziehung von Migrantinnen und Migranten in Vereinen, Organisationen etc. vermittelt Teilhabe- und Mitgestaltungsmöglichkeiten und fördert die Übernahme zivilgesellschaftlicher Verantwortung. Dabei muss beim Engagement generell zwischen den Generationen unterschieden werden. Migrantinnen und Migranten der ersten Generation sind eher in ethnischen Vereinen wie Kulturvereinen aktiv; in der zweiten Generation hat sich das Engagement in deutschen Vereinen verstärkt. Sport, Kultur, Geselligkeit, aber auch Jugend- und Bildungsarbeit und vor allem religiöse Vereinigungen sind wichtige Bereiche des Bürgerschaftliches Engagements von Migranten in Deutschland. Dabei sind sie jedoch in deutschen Organisationen deutlich seltener in einer Leitungsposition vertreten.

Insbesondere in den klassischen deutschen Einsatzfeldern des freiwilligen Engagements, wie z.B. bei der Freiwilligen Feuerwehr, im Umwelt- und im Tierschutz sowie in lokalen Bürgerinitiativen etc. sind Migrantinnen und Migranten noch deutlich unterrepräsentiert. Die Studien zeigen auch, dass für eine Steigerung freiwilligen Engagements von Migrantinnen und Migranten Anstöße und Unterstützung von außen notwendig sind. Unter vielen Zugewanderten herrscht der Eindruck, dass sie bei deutschen Organisationen nicht willkommen sind. Auch die Scham über vermeintlich schlechte deutsche Sprachkenntnisse ist für das Engagement hinderlich.

Auch dort, wo politische Partizipationsmöglichkeiten gegeben sind, beispielsweise beim kommunalen Wahlrecht für Unionsbürger, werden diese von den Migrantinnen und Migranten zu wenig genutzt. Unser Ziel muss es sein, ihre Teilhabe auf allen Ebenen zu erhöhen.
 

Integration durch Sport

Sport ist ein wichtiger Baustein unserer Gesellschaft. In Deutschland sind rund 27 Mio. Menschen in Sportvereinen aktiv, rund 2,7 Mio. stützen das Sportsystem durch ehrenamtliches Engagement. Der Sportverein ist ein hervorragendes Lernfeld für soziales Miteinander in unserer Gesellschaft. Menschen unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft erlernen hier im und durch Sport Regeln und Werte von grundsätzlicher Bedeutung.

Die Bandbreite der deutlichen sozialintegrativen Wirkungen des Sports ist groß. Sport ist daher anerkanntes Instrument in der (Jugend)Sozialarbeit. Sport trägt aber beispielsweise auch dazu bei, dass in vielen Krisenregionen der Welt zuvor verfeindete Gruppen wieder miteinander in Kontakt treten und Brücken zueinander bauen.

Der Bund unterstützt seit Jahren das Programm „Integration durch Sport“ des Deutschen Olympischen Sportbundes. Ziel dieses Programms ist die Integration durch und in den organisierten Sport. Es stützt sich daher u.a. auf die Zusammenarbeit zwischen dem Dachverband, den Landesportbünden und der ehrenamtlichen Basis in den Sportvereinen. Verschiedene Sportfachverbände (u.a. der Deutsche Fußball-Bund) haben ebenfalls auf fachsportlicher Ebene Maßnahmen ergriffen, die Sport als Instrument der Integration nutzen.

Dennoch ist eine Entwicklung zu rein ethnischen Sportvereinen zu beobachten, die weder im Interesse unserer Sportpolitik noch unserer Integrationspolitik liegt. Laut LBS Kinderbarometer betrachten jedoch nur 13% der Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund den Sportverein als Lieblingsfreizeitangebot (gegenüber 27% der deutschen Kinder). Der Deutsche Fußball-Bund schätzt den Anteil von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen auf ca. 8% (= 480.000). In diesem Bereich bedarf es noch weiterer Anstrengungen, um die positive Auswirkung von Sportvereinen auf die Integration zu verstärken. Das Ziel muss sein, den Anteil von Jugendlichen aber auch Erwachsenen mit Migrationshintergrund in den Sportvereinen sowohl als einfache Mitglieder als auch als Übungsleiterinnen und Übungsleiter oder Funktionäre zu erhöhen.
 

Bleiberecht für langjährig Geduldete

Erstmals ist es uns gelungen, eine Bleiberechtsregelung bundesgesetzlich zu verankern. In Deutschland leben ungefähr 180.000 Menschen mit einem Duldungsstatus, nicht wenige davon schon zehn Jahre und länger. Sie haben Kinder, die in Deutschland geboren oder aufgewachsen und hier gut integriert sind. Zu den Herkunftsländern ihrer Eltern fehlt ihnen der Bezug. Wir haben nun eine befristete Regelung geschaffen, die erwachsenen Geduldeten nach acht Jahren Aufenthalt den Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Vorrangprüfung ermöglicht. Haben sie Kinder, erhalten sie diesen Zugang nach sechs Jahren. Wenn sie bis Ende 2009 ihren Lebensunterhalt in der überwiegenden Zeit selbst bestritten habe, wird ihr Aufenthalt verlängert. Diese Regelung ist ein Richtungswechsel in diesem Politikbereich, den wir letztlich im Einvernehmen mit den Ländern erzielt haben.

Diese Regelung kann aber nur ein Zwischenergebnis sein. Langfristig müssen wir dazu kommen, das Bleiberecht so zu gestalten, dass wir nicht immer wieder neue Geduldete „produzieren“. Den § 25, Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes müssen wir in einem nächsten Schritt so ausgestalten, dass eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, wenn die Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist oder das schutzwürdige private Interesse am Verbleib in Deutschland, besonders unter Berücksichtigung des Kindeswohls, das öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung überwiegt und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Dieser Vorschlag verhindert, dass immer wieder neue Altfälle geschaffen werden.