Vertragsarztrecht erneuern
Zweigpraxen und unbegrenzte Anstellung von Medizinern möglich
Stand: 04.10.2006
Am 22. September 2006 wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Vertragsarztrechtes und anderer Gesetze in 1. Lesung im Bundestag beraten. Mit dem Gesetz soll u.a. dem Ärztemangel entgegengetreten werden.
Der Gesetzenwurf sieht vor, dass niedergelassene Ärzte und Zahnärzte künftig Zweigpraxen eröffnen dürfen. Diese können auch an Orten außerhalb eines Bezirks einer Kassenärztlichen Vereinigung angesiedelt werden. Damit soll dem Ärztemangel in einigen ländlichen Regionen begegnet werden. Zudem sollen Vertragsärzte und -zahnärzte ohne Begrenzung Mediziner auch anderer Fachrichtungen anstellen können. Auch für die Gründung medizinischer Versorgungszentren sind Erleichterungen geplant. Die Altersgrenze für den Zugang zur vertragsärztlichen Tätigkeit von 55 Jahren und die Altersgrenze für das Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit von 68 Jahren soll in unterversorgten Regionen aufgehoben werden. Schließlich soll der zehnprozentige Vergütungsabschlag für privatärztliche Leistungen sowie für Leistungen freiberuflicher Hebammen in Ostdeutschland aufgehoben werden.
Weitere Änderungen
Der Gesetzentwurf sieht einen Zuschlag in Höhe der Gerichtsgebühren von ca. 150 Euro für Patienten vor, die die Praxisgebühr nicht bezahlen. Die Stellung der Patientenvertreter in den Selbstverwaltungsgremien soll durch eine Aufwandsentschädigung verbessert werden. Krank-heitswahrscheinlichkeiten sollen nun erst zum 1. Januar 2009 im Risikostrukturausgleich (RSA) der gesetzlichen Krankenkassen verankert werden.