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03.07.06 - 519 

Eckpunkte zur Unternehmensbesteuerung – Gute Grundlage für weitere Beratungen


Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Zu den vom Koalitionsausschuss beschlossenen Eckpunkten der Unternehmensteuerreform erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß:

Es ist zu begrüßen, dass die heute nacht beschlossenen Eckpunkte die im Koalitionsvertrag für eine Reform der Unternehmensbesteuerung vorgesehenen Ziele mit zwei gleich gewichtigen Bausteinen umsetzt.

So soll die Gesamtsteuerbelastung auf knapp unter 30 Prozent sinken, damit international wettbewerbsfähige Steuersätze für Kapitalgesellschaften realisiert werden. Gleichzeitig soll die deutsche Steuerbasis nachhaltig durch Maßnahmen gegen den Verlust von Steuersubstrat durch Fremdfinanzierungsgestaltungen gesichert werden. Beide Bausteine gehören zusammen. Das eine geht nicht ohne das andere.

Die hierzu vorgesehenen Hinzurechnungen bei der Gewerbe- und Körperschaftsteuer beziehungsweise Beschränkungen der Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungsaufwendungen sind verschiedene Seiten derselben Medaille. Sie sind auch erforderlich, um eine weitgehende Finanzierungsneutralität bei der beabsichtigen Einführung einer Abgeltungsteuer zu realisieren. Es ist erfreulich, dass die Union eingesehen hat, dass Steuersatzsenkungen allein nicht ausreichen.

Erfreulich ist auch, dass der finanzielle Rahmen der Reform auf rund fünf Milliarden Euro begrenzt werden soll und der Koalitionsausschuss weitergehenden Forderungen aus der Wirtschaft eine Absage erteilt hat. Die Interessen der Kommunen werden ebenfalls berücksichtigt, weil die genannten Maßnahmen durch wirksame Regelungen zur Verstetigung der kommunalen Steuerbasis begleitet werden sollen.

Von besonderer Bedeutung ist, dass der Koalitionsausschuss die von der Union in Frage gestellte Einigung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erbschaftsteuer bestätigt hat. Danach ist Bedingung für einen Erlass der betrieblichen Erbschaftsteuer auch der Erhalt von Arbeitsplätzen.

Insgesamt ist diese Einigung eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen und ein Paket, das sowohl die Interessen der Kapitalgesellschaften als auch diejenigen der vielen Personenunternehmen berücksichtigt, die durch passende steuerliche Instrumente wie Thesaurierungs- beziehungsweise Investitionsrücklage ebenfalls von der Reform profitieren werden.

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