13.06.06 - 455
Staatsanwaltschaft Stuttgart bleibt ihrer absurden Logik treu
AG Inneres
Die Entscheidung der Stuttgarter Staatsanwälte folgt ihrer eigenen absurden Logik. Dem gemeinsamen Engagement aller Demokratinnen und Demokraten gegen den erstarkenden Rechtsextremismus schadet sie.
Der Ausdruck einer unterstützenswerten, demokratischen Gesinnung darf nicht kriminalisiert werden.
Die Verwendung nationalsozialistischer Symbole steht zu Recht unter Strafe. Ausgenommen sind jedoch unter anderem Fälle der "staatsbürgerlichen Aufklärung" und der "Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen". Aus diesem Grund hat der Bundesgerichtshof 1973 festgestellt, dass die Abbildung eines Hakenkreuzes nicht strafbar ist, wenn diese für einen objektiven Betrachter eindeutig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ausdrückt.
Claudia Roth ist nicht die einzige, die unschwer erkennbare Anti-Nazi-Symbole getragen hat. Viele Demokratinnen und Demokraten benutzen solche Symbole. Das Hakenkreuz im Verbotszeichen ist seit langen ein anerkanntes Symbol im demokratischen Engagement gegen die Feinde unserer Verfassung.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart sollte ihre Kapazitäten für den Kampf gegen Rechtsextremisten und nicht gegen Demokraten verwenden.