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08.05.06 - 361 

Fluglärmschutzgesetz muss zügig kommen


AG Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Anlässlich der Anhörung im Umweltauschuss zur Novelle des Fluglärmschutzgesetzes erklären der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Marco Bülow und der zuständige Berichterstatter, Marko Mühlstein:

Die Novelle des veralteten, von 1971 stammenden Fluglärmschutzgesetzes ist dringend notwendig und muss zügig abgeschlossen werden. Darin waren sich die Sachverständigen einig. Die Frage aber, ob mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch alle Ziele erreicht werden können, wurde sehr unterschiedlich beantwortet. Damit wurde bestätigt, dass wir es hier mit einem fragilen Kompromiss zwischen den Belangen der von Fluglärm betroffenen Anwohner einerseits und denen der Luftfahrt zu tun haben.

So ist für alle das Ziel Planungssicherheit wichtig, der Gesetzentwurf kann und soll diese aber nur für den passiven Lärmschutz bieten. Hierfür liegen inzwischen wichtige Vorschläge zur Verbesserung des Gesetzentwurfes vor, eine allseitig akzeptierte Lösung erscheint möglich. Aktiven Lärmsschutz auch im Flugbetrieb umzusetzen bleibt eine wichtige Forderung, für die die Politik ihren Beitrag liefern muss.

Sehr deutlich wurde, dass das Ziel, die Siedlungsentwicklung in der Nachbarschaft von Flughäfen allein durch Baubeschränkungen und abgestufte Bauverbote sinnvoll zu steuern, nicht zufriedenstellend erreicht wurde und dafür Verbesserungsbedarf besteht. Intensive Diskussionen gab es zudem zum zeitlich gestaffelten Entschädigungsverfahren für die betroffenen Anwohner. Eine Straffung wurde allgemein befürwortet.

Die dynamische Entwicklung des Flugverkehrs hat zu einer immens gestiegenen Zahl der Flugbewegungen geführt und die Dauerschallpegel konnten bis heute nur dadurch konstant gehalten werden, dass die Verbesserungen an den Flugzeugen und den Triebwerken den Pegelanstieg im Durchschnitt noch kompensierten. Die ermittelten Pegelwerte geben keine Auskunft über die empfundenen Lärmbelastungen und erhebliche materielle Verluste infolge des Wertverlustes von Grundstücken wohl aber die vielen Eingaben, Petitionen und Proteste gegen Fluglärm, die uns regelmäßig und permanent erreichen. Wir sind der Meinung, dass wir das nicht ignorieren können. Die Berichte der von Fluglärm betroffenen Menschen und eigene Erfahrungen machen deutlich, dass das Leben unter Fluglärm zu gravierenden Verschlechterungen der Lebensqualität führt und gesundheitliche Folgen sind wissenschaftlich unbestritten.

Die Novelle des Fluglärmgesetzes soll dazu beitragen, die durchschnittliche Belastung der Menschen durch passiven Schallschutz zu lindern und sie dafür zu entschädigen.

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