Bürokratieabbau
Entlastungen für den Mittelstand
Stand: 22.01.2009
Bürokratische Vorgaben kosten die Wirtschaft jedes Jahr Milliarden. Die Beseitigung von bürokratischen Lasten ist ein wesentliches Element unserer Mittelstandspolitik. Weniger Bürokratie schafft neue Handlungsspielräume und verbessert die Chancen der rund 3,4 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen und Selbständigen in Deutschland. Gerade der Mittelstand ist kennzeichnend für die Struktur unserer Volkswirtschaft und steht für Beschäftigung, Wirtschaftswachstum und sozialen Fortschritt. Er schafft etwa 70 Prozent der Arbeits- und rund 80 Prozent der Ausbildungsplätze.
Weniger Bürokratie schafft neue Handlungsspielräume, um Investitionen und Innovationen für mehr Beschäftigung zu erleichtern. Unnötige Vorschriften werden abgeschafft und notwendige Regelungen auf ein Mindestmaß reduziert.
Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz
Der Entwurf des Dritten Mittelstands-Entlastungsgesetzes, der am 21. Januar 2009 in 2,/3 Lesung beschlossen wurde, enthält insgesamt 23 Einzelmaßnahmen, mit denen im Kern vor allem klein- und mittelständische Unternehmen in den Bereichen Statistik und Gewerberecht von unnötiger Bürokratie entlastet werden sollen.
Vorgesehen ist unter anderem eine Vereinfachung der Handwerkszählung, die rund 460.000 selbständige Unternehmen des zulassungspflichtigen Handwerks durch Rückgriff auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten von Vor-Ort-Erhebungen entlastet. Der Wirtschaft werden dadurch im kommenden Jahr Bürokratiekosten von rund 24 Millionen Euro erspart. Ebenso soll künftig erst ab einem Einkommen von 5.000 Euro eine steuerliche Veranlagung zur Körperschaftsteuer erforderlich werden. Bisher liegt dieser Betrag bei 3.835 Euro. Davon profitieren vor allem Vereine und Stiftungen. Für Genossenschaften soll der entsprechende Freibetrag von 13.498 Euro auf 15.000 Euro angehoben werden.
Mit dem Gesetz ist in 2009 insgesamt eine Bürokratiekostenentlastung in Höhe von mindestens 97 Millionen Euro für die Unternehmen und mindestens 8,6 Millionen Euro für die Verwaltung verbunden. Insgesamt entlasten die drei Mittelstands-Entlastungsgesetze die Wirtschaft um rund 850 Millionen Euro.
Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz
Mit dem Zweiten Mittelstands-Entlastungsgesetz (MEG II), das in 2./3. Lesung am 13. Juni 2007 vom Bundestag beschlossen wurde, werden weitere bürokratische Lasten für den Mittelstand abgebaut. Das MEG II vereinfacht beziehungsweise schafft Informations- und Erlaubnispflichten ab. Betroffen sind Statistik-, Buchführungs-, Berichts- und Genehmigungspflichten. Insgesamt werden 17 Maßnahmen zu Entlastungen führen. Weitere Gesetze werden folgen.
Der Gesetzesentwurf sieht u.a. folgende Maßnahmen vor:
- Existenzgründer werden in den ersten drei Jahren von statistischen Meldepflichten befreit.
- Statistische Erhebungen bei Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten werden auf drei Stichproben pro Jahr beschränkt.
- Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur wird vereinfacht und der Verwaltungsaufwand reduziert.
- Die steuerliche Buchführungspflicht wird vereinfacht. Künftig müssen bis zu 250.000 weniger Steuerpflichtige als bisher Bücher führen und eine Steuerbilanz erstellen, und können stattdessen eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen.
- Die Datenübertragung für Arbeitgeberbescheinigungen für Entgeltersatzleistungen wird eingeführt.
- Die Vorausbescheinigung des Arbeitgebers für die Rentenversicherung wird durch eine Sondermeldung im Meldeverfahren der Sozialversicherung ersetzt.
- Die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger wird auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung übertragen, wodurch jährlich etwa 130.000 Doppelprüfungen in den Betrieben entfallen.
Erstes Mittelstandsentlastungsgesetz
Am 29. Juni 2006 hat der Deutsche Bundestag ein erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft in 2./ 3. Lesung verabschiedet. Änderungen wurden u.a. vorgenommen beim Bundesdatenschutzgesetz, der Abgabenordnung, dem Umsatzsteuergesetz, dem Gesetz über Statistik im produzierenden Gewerbe, der Gewerbeordnung, dem Chemikaliengesetz und dem Personenbeförderungsgesetz.
- Erleichterungen im Bundesdatenschutzgesetz (Anhebung des Beschäftigten-Schwellenwertes zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sowie der alternativ greifenden Meldepflicht über das automatisierte Datenverarbeitungsverfahren, Öffnungsklausel zur Bestellung externer Personen zum Datenschutzbeauftragten auch für Berufsgeheimnisträger)
- Entbindung vom Formularzwang bei der Deklaration von Altholz
- Aussetzung der Gehalts- und Lohnstrukturerhebung im Jahr 2007
- Anhebung der steuerlichen Buchführungspflichtgrenze von 350.000 Euro auf 500.000 Euro
- Erleichterungen im Umsatzsteuerrecht (Ausweitung der Kleinbetragsrechnungen, Beschränkung der Verpflichtung zur Vorsteuerberichtigung)
- Anhebung des Beschäftigten-Schwellenwertes für Erhebungen in der Produktionsstatistik, ersatzlose Streichung der vierteljährlichen Produktionserhebung im Fertigteilbau sowie Veränderung der Periodizität in der Hochbaustatistik
- Verzicht auf die statistische Auswertung von Gewerbeummeldungen
- Reduzierung der Zahl der nach dem Chemikaliengesetz zu beteiligenden Behörden bei der Biozid-Zulassung
- Erleichterungen im Fahrlehrerrecht (Verzicht auf Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung mittels amtsärztlichem Gutachten)
- Erleichterungen im Personenbeförderungsrecht (Erweiterung der Fälle, in denen auf das Anhörverfahren bei Genehmigungen verzichtet werden kann; Verlängerung der Geltungsdauer der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen).
Einrichtung eines Nationalen Normenkontrollrates
Ebenso hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Einrichtung eines Nationalen Normenkontrollrates beschlossen. Dieses Gesetz führt zu einer deutlichen Entlastung der Wirtschaft von bürokratischen Vorschriften. Damit werden Rechtsetzungsvorhaben und geltende Rechtsvorschriften des Bundes auf ihre kostenrelevanten bürokratischen Auswirkungen überprüft und bei Bedarf Verbesserungsvorschläge vom Normenkontrollrat vorgelegt. Zudem werden die bürokratischen Belastungen, die Betriebe infolge gesetzlicher Vorschriften des Bundes zu erledigen haben, erstmals systematisch erfasst.