Föderalismusreform
Reform der bundesstaatlichen Ordnung
Stand: 02.09.2006
Mit der Förderalismusreform wurde die größte Verfassungsreform seit Bestehen des Grundgesetzes 1949 durchgeführt. Das ist ein großer Erfolg, und ein Beweis für die Reformfähigkeit der Großen Koalition.
Langwierige Entscheidungswege, übermäßige Verflechtungen und gegenseitige Blockaden zwischen Bund und Ländern werden beseitigt oder gemindert. Die Ziele der Reform sind: Mehr Klarheit bei der Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung, straffere und schnellere Entscheidungsprozesse und ein europatauglicherer Bundesstaat.
Seit Oktober 2003 wurde über die Föderalismusreform beraten, zuletzt in einer der größten Anhörungen im Bundestag, gemeinsam durchgeführt von Bundestag und Bundesrat. Die Reform ist am 1. September 2006 in Kraft getreten.
Warum diese Reform?
Deutschland ist ein föderaler Staat und somit auf die Kooperation zwischen Bund und Ländern angewiesen. Im Grundgesetz ist der Föderalismus als politische Organisationsform festgeschrieben und darf nicht geändert werden. Festgeschrieben ist auch die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union. Durch die Entwicklung der Verfassung ist es im Laufe der letzten Jahrzehnte zu einer Verlagerung von Gesetzgebungskompetenzen auf den Bund gekommen. Das hat dazu geführt, dass mittlerweile über 60 Prozent der Gesetze zustimmungsbedürftig sind. Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Landesregierungen an Bundesgesetzen und damit die Bedeutung des Bundesrates ist enorm gestiegen. Die ursprünglichen Gestaltungsmöglichkeiten der Länderparlamente sind dafür in vielen Bereichen verschwunden. Die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes und der Länder werden künftig viel klarer und übersichtlicher aufgeteilt sein. So ist für jede Bürgerin und für jeden Bürger leichter zu erkennen, wer für welche Bereiche zuständig ist und Gesetze erlassen hat. Außerdem werden durch die Änderungen auch die Länderparlamente gestärkt und die Macht der Ministerpräsidenten beschnitten. Das ist eindeutig ein Gewinn für unsere parlamentarische Demokratie und wird mit dazu beitragen, dass künftig Landtagswahlen wieder mit landespolitischen Themen geführt werden können und nicht zu "kleinen Bundestagswahlen" degradiert werden.
Was wurde geändert?
Um die Ziele erreichen zu können, und dabei sowohl Bund als auch Länder stärken zu können, wurde eine deutlichere Zuordnung der Gesetzgebungskompetenzen vorgenommen. Die Rahmengesetzgebung wurde abgeschafft. Das Verfahren zweier nacheinander geschalteter Gesetzgebungsverfahren auf Bundes- und Landesebene hat sich als unzweckmäßig erwiesen. Das gilt insbesondere bei der Umsetzung europäischen Rechts. Außerdem wurde die Regelung der Zustimmung von Bundesgesetzen im Bundesrat neu bestimmt. Von 55 Prozent soll die Zustimmungsquote auf 25 Prozent der Bundesgesetze sinken. Ein weiterer Kernpunkt ist der Abbau von Mischfinanzierungen und die Neufassung der Möglichkeiten der Finanzhilfen des Bundes. Bei Verhandlungen auf EU-Ebene - in Absprache mit der Bundesregierung - wurde die Länderbeteiligung auf drei Kernkompetenzen der Länder reduziert: schulische Bildung, Kultur und Rundfunk. Es wurde, entgegen des früheren Zustandes, geregelt, wer die finanzielle Last zu tragen hat, falls sich die Bundesrepublik gegenüber der EU ein Fehlverhalten zuschulden kommen ließ, z. B. durch eine nicht rechtzeitige Umsetzung eine EU-Richtlinie. Zur Einhaltung des Nationalen Solidarpakts wurde erstmals eine Beteiligung der Länder an Sanktionszahlungen der EU eingeführt.
2. Föderalismusreformstufe
In dieser Legislaturperiode soll auch die zweite Stufe der Föderalismusreform umgesetzt werden und die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geregelt werden.