Einwanderungsland Deutschland
Moderne Integrationspolitik
Stand: 09.05.2006
Die Integration von Migrantinnen und Migranten beherrscht zur Zeit die öffentliche Debatte. Dabei haben die Ereignisse in Potsdam und Berlin die Themen Einwanderung und Integration, auch mit Fremdenhass verbunden.
Leider sind es immer die negativen Schlagzeilen, die eine Diskussion auslösen und nicht die vielen Projekte und Initiativen, die von zahlreichen engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern wirkungsvoll umgesetzt werden. Man kann bei diesen Themen nicht nur Patentlösungen von "der Politik" fordern. Wollen wir einen demokratischen, friedvollen Staat, müssen wir uns alle beteiligen. Jeder Einzelne ist gefordert zu handeln.
Moderne Integrationspolitik
Erfolgreiche Integration ist eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Aufgaben der kommenden Jahre. Ein friedliches und partnerschaftliches Zusammenleben kann auf Dauer nur gelingen, wenn sich Einheimische und Zuwanderer mit gegenseitigem Respekt begegnen. Ein aufrichtiger Dialog schafft die Basis dafür, dass die Menschen in Deutschland ihre Zukunft als eine gemeinsame Zukunft begreifen und gestalten.
Für die SPD-Bundestagsfraktion ist der Grundsatz des "Förderns und Forderns" integrationspolitisch maßgeblich. Kenntnisse der deutschen Sprache sind eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration in unsere Gesellschaft. Deshalb hat sich die SPD-Fraktion bei den Verhandlungen über das Zuwanderungsgesetz für ein einheitliches Integrationskonzept eingesetzt, das sich insbesondere auf Integrationskurse stützt, in deren Rahmen die deutsche Sprache sowie die Grundwerte unserer Gesellschaft vermittelt werden.
Einheitliches Integrationskonzept seit 2005
Im Zuwanderungsgesetz, das am 1.1.2005 in Kraft getreten ist, wird die Integration von Migrantinnen und Migranten erstmals systematisch geregelt. Alle Neuzuwanderer, Ausländer mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland, Spätaussiedler sowie Unionsbürger, erhalten ein staatliches Grundangebot zur Integration, das ihre eigenen Eingliederungsbemühungen in unsere Gesellschaft unterstützt.
Kernstück der Bundesmaßnahmen ist der Integrationskurs, bestehend aus einem Sprachkurs zur Vermittlung von Deutschkenntnissen sowie einem Orientierungskurs. Die damit einhergehende Neuordnung ist ein entscheidender Fortschritt gegenüber der bisherigen Sprachförderung des Bundes. Für die SPD-Fraktion war dabei insbesondere wichtig, dass im Wege der nachholenden Integration die Kurse auch Ausländern geöffnet wurden, die bereits vor Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes in Deutschland gelebt haben. Versäumnisse der Vergangenheit sollen durch diese Initiative im Zuwanderungsgesetz Schritt für Schritt aufgeholt werden.
Erste messbare Wirkungen sind bereits jetzt zu verzeichnen. Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes sind rd. 215.000 Teilnahmeberechtigungen ausgegeben worden, darunter 121.000 für bereits länger in Deutschland lebende Ausländer. Insgesamt konnten 115.000 Teilnehmer ihre Kurse 2005 abschließen. Das erfreulich große Interesse belegt, dass der richtige Weg eingeschlagen worden ist.
Die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Integrationskurse:
- Für Ausländer, Spätaussiedler und Unionsbürger werden gleiche Kurse angeboten.
- Der Integrationskurs umfasst einen Basis- und einen Aufbausprachkurs von jeweils 300 Unterrichtsstunden sowie einem Orientierungskurs zur Vermittlung von Wissen über die Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland von 30 Unterrichtsstunden.
- Um im Sprachkurs eine individuelle Sprachförderung der Teilnehmer zu ermöglichen, ist ein nach dem jeweiligen Lerntempo gestaffelter Aufbau in sechs Kursabschnitte vorgesehen.
- Ziel des Sprachkurses ist der Erwerb "ausreichender Sprachkenntnisse". Damit sollen Zuwanderer in die Lage versetzt werden, sich im täglichen Leben in ihrer Umgebung selbständig zurechtzufinden und entsprechend ihrem Alter und Bildungsstand ein Gespräch zu führen und sich schriftlich auszudrücken.
- Der Orientierungskurs soll insbesondere die Bedeutung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, des Parteiensystems, des föderalen Aufbaus Deutschlands, der Sozialstaatlichkeit, der Gleichberechtigung, der Toleranz und der Religionsfreiheit vermitteln. Ziel ist, den Zuwanderern das Zurechtfinden in der neuen Gesellschaft zu erleichtern und Identifikationsmöglichkeiten zu schaffen.
- Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs wird mit einer Prüfung zum Zertifikat Deutsch nachgewiesen.
Für den Lernerfolg kann bei Bedarf der Integrationskurs durch ein begleitendes migrationsspezifisches Beratungsangebot ergänzt werden. Dadurch wird die Förderung fortgesetzt, indem die bisher getrennten Beratungssysteme für erwachsene Spätaussiedler und die Ausländersozialberatung zu einer einheitlichen Migrationserstberatung zusammengeführt werden.
Eine ebenso große Herausforderung wie die Integration von Neuzuwanderern bleibt die Integration der bereits hier lebenden Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund. Die SPD-Fraktion setzt sich für zahlreiche weitere Maßnahmen zur Integration von Zugewanderten ein, wie z.B.:
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Integration ausländischer Frauen
Häufig ist es ausländischen Frauen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer gesellschaftlichen Stellung im Herkunftsland oder ihrer Religionszugehörigkeit nicht möglich, an den allgemein angebotenen Integrationsmaßnahmen teilzunehmen. Daher ist ein spezielles Angebot von Integrationskursen für bereits hier lebende Migrantinnen wichtig, in denen sie an die Deutschsprachkurse herangeführt und zu beruflicher Bildung motiviert werden. -
Projekte zur Förderung der Integration von Spätaussiedlern und Ausländern
Durch gezielte Förderung von Modellprojekten und durch die Einbeziehung lokaler Netzwerke sollen die Integrationsbemühungen der Migrantinnen und Migranten unterstützt und gefördert werden, insbesondere die Eingliederung in das örtliche Wohnumfeld. Da die Bundesregierung mit solchen Programmen bei der Integration der Spätaussiedler gute Erfahrungen gemacht hat, werden seit 2003 nun auch die Ausländer in ein gemeinsames Integrationsprogramm einbezogen. -
Migrationserstberatung
Ab dem Jahr 2005 ist die Beratung für erwachsene Spätaussiedler aus der bisherigen Zuständigkeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in die Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern übergegangen und mit der Ausländersozialberatung zu einer einheitlichen Migrationserstberatung zusammengelegt worden. Der Schwerpunkt der Migrationserstberatung liegt auf der Initiierung und Begleitung des Integrationsprozesses.