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Förderung ganzjähriger Beschäftigung 

Saison-Kurzarbeitergeld

Stand: 16.03.2006

Mit dem in 2./3. Lesung verabschiedeten Gesetzentwurf zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung wird ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung der Winterarbeitslosigkeit und zur Verstetigung der Beschäftigungsverhältnisse in Bau- und Saisonbetrieben geleistet.
 
 
Die wesentlichen Regelungen

Bild Bauarbeiter Die künftige Förderung wird in das System des Kurzarbeitergeldes integriert. Das neu eingeführte Saisonkurzarbeitergeld wird bei saisonbedingtem Arbeitsausfall gewährt. Anspruch auf Lohnersatz haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den Wintermonaten Dezember bis März. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zahlt 60 Prozent bzw. bei mindestens einem Kind 67 Prozent des letzten Nettolohns. Während der Schlechtwetterzeit müssen sie für ihre Arbeitnehmer allein die Sozialversicherungsbeiträge abführen - und dies auf einem abgesenkten Niveau von 80 Prozent des Lohns.

Als zusätzlicher Anreiz soll auf der Basis der Vereinbarung der Tarifvertragsparteien im Bau eine Umlage eingeführt werden, aus der ergänzende Leistungen finanziert werden. Die umlagefinanzierten ergänzenden Leistungen umfassen unter anderem die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitgeber. Daneben umfassen sie für die Arbeitnehmer das Zuschuss-Wintergeld (2,50 Euro) für jede aus Arbeitszeitguthaben eingesetzte Arbeitsstunde, um Arbeitsausfälle zu vermeiden. Darüber hinaus umfassen sie das Mehraufwands-Wintergeld (ein Euro) als Ausgleich für witterungsbedingten Mehraufwand bei Beschäftigungen zwischen Mitte Dezember und Ende Februar.

Im Rahmen der Beratungen wurde beschlossen, dass erst nach einer Evaluation in zwei Jahren die Neuregelungen auch auf andere Branchen erweitert werden können.
 

Entlastungen für die Arbeitsagenturen

Wichtig ist auch, dass durch den Fortbestand der Beschäftigungsverhältnisse die Arbeitsagenturen u. a. durch entfallende Arbeitslos-Meldungen und bei der Bearbeitung von Leistungsanträgen entlastet werden. Außerdem wird die Arbeitslosenversicherung finanziell entlastet.