Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
Stand: 16.12.2005
SPD und CDU/CSU haben einen Gesetzentwurf "Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung" in den Bundestag eingebracht. Ziel des Gesetzes ist es, einen weiteren Anstieg der Arzneimittelausgaben zu stoppen, nachdem in diesem Jahr die Arzneimittelausgaben um rd. 3,5 Mrd. Euro, das sind 16 %, angestiegen sind. Sie werden damit voraussichtlich doppelt so hoch sein, wie der von der Selbstverwaltung vereinbarte Zuwachs.
Vorgesehene Maßnahmen:
- Naturalrabatte an Apotheken sollen in Zukunft verboten und die dadurch frei werdenden Rationalisierungsreserven zur Senkung der Herstellerabgabepreise um 10 % bei Generika zu Gunsten der Krankenkassen erschlossen werden.
- Die Herstellerabgabepreise sollen für alle Arzneimittel über einen Zeitraum von zwei Jahren bei Abrechnung mit den Krankenkassen eingefroren werden.
- Zur Stärkung des Pharmastandorts Deutschland sollen echte Innovationen klar definiert und von Analogarzneimitteln ohne therapeutischen Zusatznutzen abgegrenzt werden und damit nicht den Festbetragsregelungen unterliegen.
Entlastungen für Krankenversicherungen
Durch dieses Maßnahmenpaket soll die gesetzliche Krankenversicherung vom 1. April bis zum 31. Dezember 2006 um rund 1 Mrd. Euro entlastet werden. Für einen 12-Monats-Zeitraum soll die finanzwirksame Entlastung 1,3 Mrd. Euro erreichen.