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Kürzere Planungsverfahren 

Verbesserungen für Infrastruktur

Stand: 27.10.2006

Bild Autobahnbrücke Autobahnen, Bundesstraßen und andere Infrastrukturvorhaben sollen in Zukunft schneller und einfacher als bisher geplant und gebaut werden. Vorhandene Finanzierungsmittel und neues Kapital sollen effzienter eingesetzt werden können.
 

Das sieht der Gesetzentwurf zur „Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben“ vor, der am 27. Oktober im Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen wurde.
 

Zügige Entscheidungsprozesse

Mit dem Gesetz soll das überwiegend auf die neuen Länder beschränkte Sonderplanungsrecht nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz abgelöst werden, das spätestens zum Ende des Jahres 2006 ausläuft. Es gilt nicht nur für den Verkehrsträger Straße, sondern auch für die Bereiche Wasserstraße, Bahntrassen und Stromleitungen. Die beschleunigenden Maßnahmen sollen im gesamten Planfeststellungsverfahren angewendet und in den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes und der Länder verankert werden.

Bild Schienen Die heute geltenden Vorschriften zur Planung des Baus und der Änderung von Bundesfernstraßen, Eisenbahnanlagen, Bundeswasserstraßen und Flughäfen werden damit auch an die Anforderungen des erweiterten europäischen Binnenmarktes angepasst. Deutschland ist mit der Erweiterung in besonderem Maße auf eine leistungsfähige Infrastruktur angewiesen. Deshalb sind transparente, berechenbare und zügige Entscheidungsprozesse im Interesse des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
 

Kernelemente des Gesetzentwurfs

Bisher fehlte im Verkehrs- und Energiesektor eine klare Regelung über die Rechtsstellung von Naturschutzvereinen und sonstigen Umweltschutzvereinigungen im Anhörungsverfahren zur Planfeststellung. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, die Rechtsstellung dieser Vereinigungen derjenigen von privaten Personen anzugleichen.

Die Anhörungsbehörde wird in die Lage versetzt, auf die Erörterung innerhalb des Anhörungsverfahrens verzichten zu können. Dies kann zu einer weiteren Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens führen.

Ferner sieht das Gesetz eine Vereinfachung des Rechtsweges vor: Bei einer Reihe von explizit benannten Infrastrukturvorhaben wird das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig sein. Dies betrifft die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit, die Hinterlandanbindungen der deutschen Seehäfen und ihre seeseitigen Zufahrten sowie Projekte mit internationalem Bezug oder zur Beseitigung besonders gravierender Verkehrsengpässe.
 

Regelungen im Energieinfrastrukturbereich

Bild Windrad Die Neuregelungen stellen die Netzanbindung von Windrädern auf See, den so genannten Offshore-Windparks, langfristig sicher. Damit kann auch die Vorgabe, bis 2020 den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf mindestens 20 Prozent zu steigern, besser erreicht werden.

Ein weiterer Erfolg aus unserer Sicht ist die so genannte Erdkabelklausel. Danach wird die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für Erdkabel auf der 110kV-Ebene für Schleswig-Holstein, das nördliche Niedersachen und das nördliche Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht. Dies gilt jeweils für den Bereich zwischen der Küstenlinie und dem nächstgelegenen Übertragungsnetz, maximal jedoch für eine Strecke von 20 km. Die hierbei entstehenden Mehrkosten für die Errichtung, den Betrieb oder die Änderung eines Erdkabels gegenüber einer Freileitung gelten als nicht beeinflussbare Kostenanteile; dies gilt auch für Erdkabel mit einer Nennspannung von 380kV, deren Verlegung auf Grund anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften durch einen Planfeststellungsbeschluss zugelassen ist. Da Planungsverfahren und Bau von Erdkabeln weniger Zeit in Anspruch nehmen als Freileitungen, trägt auch diese Regelung zum schnelleren Ausbau und zu einer effektiveren Nutzung der Windenergie bei.

Des weiteren haben sich die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, den in der Netzstudie der Deutschen Energieagentur (dena) festgestellten notwendigen Netzausbau durchzuführen und sowohl dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als auch dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bis zum 1. Juli 2007 einen konkreten Ablauf des Netzausbaus vorzulegen. Zudem sollen beide Ministerien vierteljährlich über den Umsetzungsstand seitens der Netzbetreiber informiert werden.