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15.12.05 - 1240 

Weitere Liberalisierung der Handwerksordnung geboten


AG Wirtschaft und Technologie

Zu dem heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu der Verfassungsbeschwerde eines Zimmerers, der sich durch die alte Handwerksordnung in seiner Berufsfreiheit verletzt sah, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Wend:

Die Zweifel des Bundesverfassungsgerichts an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum Meisterzwang zeigt zweierlei:

  1. Das neue Handwerksrecht war überfällig und notwendig. Ein Zurück zum alten Meisterzwang kann es nicht geben.

  2. Bei der im Koalitionsvertrag vereinbarten Evaluierung der 2004 in Kraft getretenen Novelle der Handwerksordnung werden die im Urteil dargelegten Gründe für die Verfassungsmäßigkeit des Meisterzwangs sorgfältig beachtet werden müssen.

Wir werden nach diesem Beschluss aus Karlsruhe die Überprüfung des Gesetzes zügig in Angriff nehmen und notwendige Änderungen schnell umsetzen.

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