Petitionen (2005-2009)
Die Arbeitsgruppe
- Sprecherin:
Gabriele Lösekrug-Möller- Mitglieder der Arbeitsgruppe:
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Mitglieder
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Mitglieder mit Bild
Aufgaben
Seit 1949 gewährt das Grundgesetz in Artikel 17 jedem das Recht, Bitten und Beschwerden einzureichen. Erwachsenen und Minderjährigen, Ausländern und Staatenlosen, aber auch Geschäftsunfähigen und Inhaftierten. Sie alle können sich in eigener Sache oder im allgemeinen Interesse an den Petitionsausschuss wenden. Nach wie vor ist er eine Anlaufstelle für Menschen, die mit ihren berechtigten Anliegen an bürokratischen Hemmnissen und Widerständen zu scheitern drohen.
Das Petitionsrecht muss als allgemeines Recht mühelos in Anspruch genommen werden können. Die Schriftform mit Adresse und Unterschrift genügt. Seit 2005 können Petitionen nun auch per E-Mail eingereicht werden. Ein spezielles Formular ist auf der Homepage des Petitionsausschusses abrufbar.
Die Einbeziehung neuer Kommunikationsmöglichkeiten soll eine direktere Kommunikation zwischen Bürgern und Politik ermöglichen. Seit September 2005 können öffentliche Petitionen eingereicht werden, die Interessierte in einem speziellen Diskussionsforum debattieren und mitzeichnen können. Dadurch können Themen von gesellschaftspolitischer Bedeutung schneller erkannt und in die Facharbeitsgruppen des Parlamentes eingebracht werden. Der Verlauf der Petitionsverfahren wird außerdem transparenter. Mit diesen Änderungen werden die Anregungen der Petenten selber aufgegriffen.
Ein kurzer Film über die Arbeit der Arbeitsgruppe Petitionen
Themen
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60 Jahre Petitionsausschuss (Oktober 2009) |
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Petitionsbericht 2008 (Juni 2009) |
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Petitionsbericht 2007 (Juni 2008) |
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Petitionsbericht 2006 (Juni 2007) |
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Alles rund um Petitionen (Januar 2007) |
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Materialien
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Kurz und gut – vom Behördendeutsch zur bürgernahen Sprache Fachtagung der SPD-Bundestagsfraktion am 27. Mai 2009 in Berlin (dokumente 16/09, 44 Seiten, November 2009) |
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Jahresbericht 2008 des Petitionsausschuss (Juni 2008) |
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Jahresbericht 2007 des Petitionsausschusses (Juni 2008) |
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Jahresbericht 2006 des Petitionsausschusses (August 2007) |
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Links
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Gutachten zur Bekanntheit und Ansehen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages und Nutzung des Petitionsrechts in Deutschland durch das Büro für Technologiefolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) (Juni 2009) |
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| Erste Ergebnisse der Evaluation des Modellversuchs zu Öffentlichen Petitionen im Deutschen Bundestages durch das Büro für Technologiefolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) (Dezember 2007) |
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