Steuerliches Sofortprogramm
Abbau von Steuervergünstigungen
Stand: 02.12.2005
Mit dem steuerlichen Sofortprogramm, das die Koalitionsfraktionen am 15. Dezember 2005 in 2./3. Lesung verabschiedet haben, soll ein entscheidender Beitrag zur Stabilisierung der Staatsfinanzen geleistet werden.
Die größte Herausforderung der kommenden Jahre wird sein, die Verschuldung der öffentlichen Haushalte nachhaltig zu begrenzen, finanzielle Handlungsspielräume zu gewinnen, um strukturelle Reformen konsequent angehen zu können und entscheidende Impulse für mehr Wachstum und Beschäftigung zu geben.
Steuerliche Ausnahmen aufgehoben
Das Gesetz, das zum 1. Januar 2006 in Kraft tritt, enthält Regelungen, die vor allem der Verbreiterung der Steuerbasis dienen und gleichzeitig zur Rechtsvereinfachung beitragen. Durch die Beseitigung von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten und den Abbau von Steuervergünstigungen wird das Steuerrecht vereinfacht und auf eine breitere Basis gestellt.
Besteuerung von Abfindungen
Die Übergangsregelung bei der Besteuerung von Abfindungen sieht aus Gründen des Vertrauensschutzes die Weiteranwendung der bisherigen Steuerbefreiung vor, soweit dem Arbeitnehmer die Zahlung im Jahr 2007 zufließt. Diese Übergangsfrist gilt auch für die Fälle, in denen eine Kündigungsschutzklage vor dem 1. Januar 2006 erhoben wird. Über eine Klage muss also noch nicht bis zum 31. Dezember 2005 entschieden sein. Die Aufhebung der Steuerbefreiung ist insbesondere unter dem Gleichheitsgesichtspunkt gerechtfertigt, da auch der bei Fortbestand des Dienstverhältnisses gezahlte Arbeitslohn steuerpflichtig wäre.
Weitere Maßnahmen Sofortprogramms zum 1. Januar 2006:
- Ebenfalls entfällt die Steuerfreiheit für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen auf Grund gesetzlicher Vorschriften, beispielsweise nach dem Beamten- oder Soldatenversorgungsgesetz.
- Sonderregelung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit : Die begrenzte Steuerfreiheit gilt weiter, wenn das Dienstverhältnis vor dem 1. Januar 2006 begründet wurde und die Übergangsbeihilfen wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis vor dem 1. Januar 2009 gezahlt werden.
- Weiter gilt bei außerordentlichen Einkünften wie Abfindungen und Übergangsgeldern die sogenannte Fünftelungsregelung: Für die Berechnung der Steuer wird die Zahlung über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt und damit eine nachteilige Progressionswirkung der Einmalzahlung vermieden.
- Der begrenzte Steuerfreibetrag für Heirats- und Geburtshilfen wird gestrichen.
- Die degressive Abschreibung für Mietwohngebäude entfällt für Neufälle. Der Abschreibungssatz wird einheitlich auf zwei Prozent festgelegt. Es handelt sich um eine nicht mehr zeitgemäße Steuersubvention, da die Wohnraumversorgung in Deutschland inzwischen über dem eigentlichen Bedarf liegt.
- Die derzeitige Regelung zur Abziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben wird aufgehoben.
- Steuerberatungskosten, die Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen, können weiterhin geltend gemacht werden.
Bemessungsgrundlage verbreitert
Die Maßnahmen verbreitern beziehungsweise stabilisieren die Steuerbasis und konsolidieren die öffentlichen Haushalte. Sie sind sozial ausgewogen gestaltet und tragen gleichzeitig zur Rechtsvereinfachung bei. Unterm Strich sollen die Änderungen bei Bund, Ländern und Gemeinden bis 2010 zu Steuermehreinnahmen von 1,255 Milliarden Euro führen.