13.09.05 - 1029
Deutschland hat ein Informationsfreiheitsgesetz
AG Inneres
AG Kultur und Medien
Mit der Ausfertigung des Informationsfreiheitsgesetzes und der heutigen Verkündung im Bundesgesetzblatt hat Deutschland endlich ein Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
Das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetz verfolgt das Ziel, in Abkehr von bisherigen Grundsätzen der Vertraulichkeit staatlichen Handelns das Verwaltungshandeln des Bundes transparenter zu gestalten und damit die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Zugleich handelt es sich bei diesem Gesetz um einen wichtigen Meilenstein bei der weiteren Modernisierung von Staat und Verwaltung. Mit diesem Gesetz haben die Bürgerinnen und Bürger ab 1. Januar 2006 einen voraussetzungslosen Anspruch - also ein "Jedermannsrecht" - auf den Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes, der nur aus wichtigen Gründen versagt werden kann, die im Gesetz geregelt sind. Kurz gefasst lautet das Ziel des Gesetzes also: "Mehr Demokratie durch Transparenz".