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13.09.05 - 1018 

Gegen Ausweisung bei Foltergefahr


AG Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Zur aktuellen Diskussion über die Relativierung der Europäischen Menschenrechtskonvention erklärt der Sprecher der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion, Rudolf Bindig:

Der Vorschlag des britischen Innenministers Charles Clarke, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) neu zu interpretieren und des Terrorismus Verdächtige auch dann in andere Länder auszuweisen, wenn ihnen dort die Folter droht, ist untragbar und widerspricht fundamental dem Geist der Konvention.

Artikel 3 der EMRK lautet: "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden." Es ist die einzige Bestimmung der EMRK, die keinerlei Einschränkungen unterliegt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat hierzu eine eindeutige Rechtssprechung entwickelt. Auch Bundesregierung und Koalitionsfraktionen haben stets bekräftigt, dass das Folterverbot absolut gilt und auch in Notstands- und Kriegszeiten nicht eingeschränkt werden darf.

Die in Zeiten der Terrorismusbekämpfung von Clarke nun geforderte "neue Ausgewogenheit" zwischen der Achtung der Grundrechte des Einzelnen und der Sicherheit der Gesellschaft stellt die Werteorientierung der Mitgliedsstaaten des Europarates auf den Kopf. Viele dieser Staaten arbeiten ja noch daran, dass in ihren Grenzen die Folter endgültig abgeschafft wird. Jahrelang wurde ihnen erklärt, dass Folter ein Anschlag auf die Würde des Menschen sei - und nun soll die Ausweisung von Häftlingen in folternde Länder offiziell als Anti-Terror-Kampf legitimiert werden?

Inoffiziell ist die Scheu vor der Anwendung von Folter längst gefallen: So hat die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch festgestellt, dass es die "sehr negative Tendenz" gebe, dass westliche Länder des Terrorismus Verdächtige an Staaten wie Algerien, Syrien, Ägypten und Usbekistan auslieferten, um im Rahmen der internationalen Amtshilfe über folterähnliche Verhörmethoden an Informationen zu gelangen.

Populistische Überlegungen eines einzelnen Ministers leiten noch keinen Politikwechsel ein. Alarmierend ist allerdings, dass der für Verfassungsfragen zuständige britische Minister Charles Falconer den Innenminister unterstützt und auch EU-Kommissar Franco Frattini empfiehlt, die Konvention in ihrem historischen Kontext neu zu überdenken.

Eine solche Relativierung der EMRK ist abzulehnen. Auch Bundesinnenminister Otto Schily hat sich klar abgegrenzt. Im Gegenteil - wir bemühen uns weiterhin um die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention und damit um die weltweite Ächtung der Folter. Die Ratifizierung ist bislang an der Blockadehaltung unionsgeführter Bundesländer gescheitert.

Sicherheitsinteressen und Menschenrechtsfragen sind kein Gegensatz. Es wäre fatal, wenn einzelne Regierungen die Europäische Menschenrechtskonvention einschränken und dadurch das europäische Menschenrechtsschutzsystem insgesamt gefährden würden.

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