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EU-Verfassung 

Stand der Debatte Anfang 2006

Stand: 23.02.2006

Bild Europaflagge Die Verfassung liegt seit dem Scheitern der Referenden in Frankreich und den Niederlanden im Frühjahr 2005 auf Eis. Selbstverständlich ist die Entscheidung beider Staaten ernst zu nehmen.
 
Ebenso verdienen aber auch die 14 Staaten Respekt, die die Verfassung schon gebilligt haben. Gerade in Spanien und Luxemburg, mit klaren Referenden für die Verfassung, ist das politisch sehr wichtig.
 

Innerhalb der EU zeichnet sich bislang kein klares Bild ab, wie der Ratifizierungsprozess wieder in Schwung gebracht werden könnte.

Ermutigend ist, dass beispielsweise Estland noch im Frühjahr zu ratifizieren beabsichtigt. Spätestens während der deutschen EU-Präsidentschaft in der ersten Jahrshälfte 2007 werden wir in der Verantwortung stehen, Lösungsvorschläge zu entwickeln.

Bei allen Schwächen und Unzulänglichkeiten ist der Verfassungsentwurf vor dem Hintergrund einer immer heterogener werdenden EU immer noch ein überzeugender Kompromiss. Er sollte daher wesentliche Grundlage für die weiteren Beratungen bleiben.

Bild Flaggen Vor einer institutionellen Debatte, die oftmals technokratisch wirkt, ist es unerlässlich, die Ziele der EU näher zu bestimmen und ein Leitbild zu erarbeiten. Die Menschen erwarten zu Recht eine EU, die in der Lage ist, die Chancen der Globalisierung zu nutzen und deren Risiken zu mindern.

Eine kohärente Politik aller EU-Organe, insbesondere der Kommission, mit dem Ziel der Schaffung zukunftsweisender Arbeitsplätze und der Anhebung von sozialen und ökologischen Standards vorrangig in den weniger entwickelten Region der EU ist dabei zwingende Voraussetzung.

Die konkreten Inhalte des von der Bundeskanzlerin angekündigten Sozialprotokolls müssen möglichst bald formuliert werden. Dabei wird die SPD-Bundestagsfraktion die Initiative ergreifen.

Die Verfassung macht die EU nach Innen und Außen handlungsfähiger und demokratischer. Ohne institutionelle Fortschritte sind weitere Erweiterungsrunden nicht verkraftbar. Daher ist das Inkrafttreten der EU-Verfassung Bedingung für weitere Beitritte.

Das Herausbilden von Pioniergruppen oder eines wie auch immer strukturierten Kerneuropas auf originär intergouvernementaler Grundlage ist abzulehnen, solange eine weitgehende parlamentarische Mitwirkung und -entscheidung (über EP und nationale Parlamente) nicht möglich sind.

Das Europäische Parlament hat die nationalen Parlamente eingeladen, im Rahmen einer Konferenz in Brüssel über den jeweiligen Stand der nationalen Zukunftsdebatte zu berichten und sich darüber auszutauschen.

Vorher muss jedoch in den nationalen Parlamenten, auch im Deutschen Bundestag, eine Debatte initiiert werden. Die SPD-Bundestagsfraktion wird hierzu eigene substanzielle Beiträge leisten.