Die aus menschenrechtlicher Sicht positiven Auswirkungen des Zuwanderungsgesetzes sind insbesondere die Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung, die Angleichung des Status von Asylberechtigten und von Flüchtlingen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt sind, die Abschaffung von Kettenduldungen und die Einrichtung von Härtefallkommissionen.
Bei der Harmonisierung der EU-Flüchtlings- und Asylpolitik muss sicher gestellt werden, dass Flüchtlinge trotz der Drittstaatenregelung eine Chance auf ein faires Verfahren erhalten und die Genfer Flüchtlingskonvention uneingeschränkt gültig bleibt.