Die Menschenrechte von Frauen werden vielfältig verletzt - durch systematische Diskriminierung, durch familiäre Gewalt, Genitalverstümmelung, Frauenhandel, Zwangsheirat oder Verbrechen im Namen der "Ehre". Durch zahlreiche Maßnahmen im In- und Ausland wird versucht, diese Menschenrechtsverletzungen zu ächten.
Durch das Zuwanderungsgesetz wurden die Rechte der Frauen gestärkt. Nach § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes wird Opfern von nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung Schutz gewährt. Diese Regelung verbessert insbesondere den Status von Frauen.
| Titel | |
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| UN-Konvention gegen transnationales organisiertes Verbrechen (Menschenhandel) | |
| Auswärtiges Amt |
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| UN, Office on Drugs and Crime |
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| 5. Bericht zum VN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau - CEDAW (Auswärtiges Amt/ Familienministerium) |
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| VN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (UNO) |
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| Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen |
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| Terres de femmes |
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