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Aufarbeitung und Ahndung von Menschenrechtsverletzungen 


Die fehlende Bestrafung von Menschenrechtsverletzungen ermutigt die Täter zu Wiederholungen. Deshalb müssen Menschenrechtsverletzungen in unabhängigen Untersuchungen dokumentiert, die Täter konsequent bestraft und die Opfer bzw. ihre Angehörigen rehabilitiert und entschädigt werden.

Wir haben uns auf internationaler wie nationaler Ebene stets für die Bekämpfung der Straflosigkeit eingesetzt. Wichtige internationale Instrumente hierfür sind der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag und die Strafgerichtshöfe zum ehemaligen Jugoslawien und zu Ruanda. Wir haben jedoch auch immer die nationale Aufarbeitung von Verbrechen gefordert.

In Deutschland schafft seit 2002 das Völkerstrafgesetzbuch die Voraussetzungen dafür, dass schwerste Menschenrechtsverletzungen nach dem Weltrechtsprinzip verfolgt werden können.

Links


Titel  
Internationaler Strafgerichtshof (Auswärtiges Amt) doppelter Pfeil www
Einführung des Völkerstrafgesetzbuches, Antrag doppelter Pfeil www