Sportpolitik
Förderung in allen Bereichen
Stand: 25.09.2009
Förderung des Spitzensports
Trotz dringend notwendiger Haushaltskonsolidierung ist das Niveau der Spitzensportförderung für das Jahr 2009 deutlich angehoben worden. Die Athletinnen und Athleten können sich im täglichen Training, durch Aufenthalte in Bundesleistungszentren und durch die Betreuung an Olympiastützpunkten optimal auf nationale und internationale Wettbewerbe vorbereiten.
Insbesondere die Sportförderung durch Bundeswehr und Bundesgrenzschutz hat einen entscheidenden Anteil am Förderungssystem des Spitzensports in Deutschland.
Die Sportstättenbauförderung für den Hochleistungssport ist ein weiterer wichtiger Bereich des Sportförderprogramms der Bundesregierung. Im Jahr 2009 fördert die Bundesregierung den Sportstättenbau im Spitzensport mit insgesamt rund 22 Millionen Euro. Die Förderung des Bundes erstreckt sich auf die Einrichtungen der Olympiastützpunkte sowie auf Sportanlagen der Bundesleistungszentren und Bundesstützpunkte.
Insgesamt stiegen die Mittel für die Sportförderung des für den Spitzensport zuständigen Bundesministeriums des Innern seit 1998 stetig von ehemals 113 Mio. € (221 Mio. DM) auf rund 135 Mio. € im Jahr 2009 an.
Ressortübergreifend stellt der Bund im Jahr 2009 insgesamt rund 220 Mio. € als Sportfördermittel bereit.
Bürgerschaftliches Engagement
Mit der Initiative „Hilfen für Helfer“ und dem darauf basierenden Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements hat die Bundesregierung deutliche Verbesserungen für das Ehrenamt geschaffen. Dazu zählen u.a.
- die Erhöhung der Übungsleiterpauschale: Sie steigt von bisher 1.848 Euro auf nunmehr 2.100 Euro jährlich;
- die Einführung eines jährlichen Freibetrag von 500 Euro für alle Ehrenamtlichen;
- die Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften sowie der Zweckbetriebsgrenze auf jährlich 35.000 Euro;
- die Einführung eines vereinfachten Spendenverfahrens für Spenden bis 200 Euro.
Kurz vor Ende der 16. Wahlperiode beschloss der Deutsche Bundestag, die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Ehrenamt weiter zu verbessern. Die Neuregelung entschärft die die zivilrechtliche Haftung für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände, zukünftig werden sie nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Rechenschaft gezogen werden. Außerdem wurde die Möglichkeit elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister geschaffen.
Bereits in der 15.Wahlperiode hatte die SPD-geführte Regierungskoalition durch eine Vielzahl von Maßnahmen das bürgerschaftliche Engagement in Sportvereinen gestärkt:
- Umwandlung der Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG in einen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Freibetrag, Anheben des Betrages auf 1838 € und die Erweiterung des begünstigten Personenkreises auf Betreuerinnen und Betreuer
- Verzicht auf das Durchlaufspendenverfahren,
- Vereinbarung der Sozialversicherungsträger zur Selbständigkeit von Übungsleitern im Sport mit der Folge eines deutlich reduzierten Verwaltungsaufwandes,
- Herabsetzung des Körperschaftssteuersatzes auf 25 Prozent für Vereine und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben.
Die SPD-Bundestagsfraktion hatte darüber hinaus die Anregungen der Enquetekommission "Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements" aufgegriffen und den unfallversicherungsrechtlichen Schutz bürgerschaftlich Engagierter durch ein Gesetz, das zum 1.1.2005 in Kraft getreten ist, entscheidend verbessert.
Bis zu zwei Millionen Ehrenamtliche zusätzlich kommen seitdem in den Genuss eines Versicherungsschutzes, der bis dahin nur für ausgewählte ehrenamtliche Funktionsträger die Folgen von Unfällen im Rahmen ihres bürgerschaftlichen Engagements abfederte. Das Gesetz schafft die Möglichkeit, den Versicherungsschutz u.a. auf die gewählten Funktionsträger in Sportvereinen, wie Vereinsvorstände oder Jugendwarte auszudehnen.
Die Bundesregierung hat damit eine langjährige Forderung des Deutschen Olympischen Sportbundes und seiner Mitgliedsverbände erfüllt und die Grundlagen dafür geschaffen, dass die vielen Ehrenamtlichen, die mit ihrer freiwilligen Tätigkeit das Gerüst des deutschen Sports bilden, in Zukunft verlässlich vor den Folgen eines Unfalls in Ausübung ihres bürgerschaftlichen Engagements geschützt werden können.
Sport von Menschen mit Behinderungen
Die Förderung des Sports von Menschen mit Behinderungen hat in der Sportpolitik der Regierungskoalition einen hohen Stellenwert (Steigerung seit 1998 von 2,55 Mio € [5 Mio. DM] auf rund 5,2 Mio. € in 2009) angenommen. Dies gilt vor allem für den Spitzensport. Die Effizienz dieser Förderung, die sich zuletzt bei den Paralympics in Peking durch hervorragende Leistungen des Teams des Deutschen Behindertensportverbandes gezeigt hat, wird sich hoffentlich bei den Winter-Paralympics in Vancouver/Kanada einmal mehr beweisen.
Förderung des Sportstättenbaus in den neuen Ländern
Mit dem Sonderförderprogramm Goldener Plan Ost hat die Bundesregierung eine langjährige Forderung des Deutschen Sportbundes in praktische Politik umgesetzt. Seit 1999 hat der Bund 460 Projekte mit rund 65 Mio. € gefördert und damit wesentliche Impulse für die Verbesserung des Breitensports durch den Neubau von Sportstätten gegeben. Darüber hinaus standen die Gelder nach dem Investitionsförderungsgesetz zur Verfügung, um vorhandene Sportanlagen zu modernisieren und zu sanieren.
Der Goldene Plan Ost wird auch im Jahr 2009 fortgesetzt, um in den neuen Ländern weitere Sportstätten neu errichten zu können.