Konkretisierung des Versammlungsrecht
Maßnahmen gegen Rechts
Stand: 11.03.2005
Neonazis sollen künftig nicht mehr an historischen NS-Gedenkstätten, wie dem Holocaust-Mahnmal in Berlin oder ehemaligen Konzentrationslagern, aufmarschieren können. Mit dem am 11.3.2005 in 2./3. Lesung beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches werden die Möglichkeiten, gegen extremistisch ausgerichtete Versammlungen unter freiem Himmel vorzugehen, konkretisiert.
Bisher ist der Staat sehr zurückhaltend gewesen, die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit einzuschränken. Die Entwicklungen im rechtsextremen Lager verändern jedoch die Situation. Die Zahl der Neonazis ist im Vergleich zum Vorjahr um 15 Prozent auf 3.000 gestiegen, statt 72 gibt es inzwischen 90 einschlägige Gruppierungen. Außerdem rückt diese Szene durch Wahlbündnisse von DVU und NPD enger zusammen.
Regelungen
- Durch Änderungen des Versammlungsgesetzes werden Gedenkstätten für die Opfer des NS-Regimes vor Versammlungen geschützt, die die Würde der Opfer beeinträchtigen. Die Gedenkstätten müssen von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung sein.
- Das Strafgesetzbuch (§ 130 Absatz 4 des StGB) wird geändert, um der Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewalt besser entgegentreten zu können. Wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt, kann zukünftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Politische Auseinandersetzung
Das Gesetz soll noch vor dem 8. Mai 2005 in Kraft treten. Dabei ist jedoch klar, dass dieses Gesetz die politische Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus nicht entbehrlich macht. Es ist nur eines der Mittel im Kampf gegen Rechtsextremismus.