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Bekämpfung von Schwarzarbeit 

Konsequente Bekämpfung wirkt

Stand: 13.11.2008

Bild Baukräne Zentrale Herausforderung für die Politik in Deutschland ist und bleibt, mehr Beschäftigung zu schaffen. Dazu gehört, Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft zurückzudrängen, um legaler Beschäftigung wieder mehr Raum zu geben. Schwarzarbeit schädigt gesetzestreue Unternehmer und Arbeitnehmer. Entschiedene Maßnahmen gegen die Schwarzarbeit sind daher zwingend notwendig, um legal agierende Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen zu schützen und die Arbeitsplätze in diesen Unternehmen zu sichern.
 

Ein Großteil legaler Arbeitsplätze wird durch Schwarzarbeit vernichtet. Schwarzarbeit verursacht Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe bei Sozialversicherungen, Bund, Länder und Gemeinden. Weniger Schwarzarbeit ermöglicht auch niedrigere Steuersätze und Abgaben für alle Bürger und Unternehmen und damit mehr legale Beschäftigung.
 

Aktionsprogramm für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt

Schwarzarbeit ist in Deutschland nach wie vor stark verbreitet. Deshalb sind weitere Anstrengungen notwendig, um für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen. Es soll denjenigen, die vor allem durch Dumpinglöhne und Steuer- und Abgabenhinterziehung ehrliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen schädigen, das Handwerk gelegt werden. Gemeinsam haben das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Aktionsprogramm "Recht und Ordnung auf dem Arbietsmarkt" erarbeitet. In einem zweiten Schritt wird der Gesetzentwurf auf dem Weg gebracht und die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt.

Die wichtigsten vorgeschlagenen Instrumente:

  • Eine neue Mitführungspflicht für ein amtliches Ausweispapier bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen in Branchen, die von Schwarzarbeit besonders betroffen sind.
  • Eine Sanktionierung des Verstoßes gegen diese Mitführungspflicht: Auch die Arbeitgeber oder ihre Beauftragten sollen dafür sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Mitführungspflicht beachten.
  • Einführung einer Sofortmeldung zur Sozialversicherung zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme in bestimmten Branchen, die besonders von Schwarzarbeit betroffen sind.
  • Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten von Manipulationen bei elektronischen Kassensystemen.
  • Stärkere Einbeziehung der Sozialleistungsträger in die Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs.
  • Schaffung von mehr Transparenz bei den Einnahmen der Finanzbehörden der Länder, der Justiz und der Sozialversicherungsträger, die diesen aufgrund von Arbeitsergebnissen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zufließen.
  • Schaffung besserer Möglichkeiten zur Vollstreckung im Ausland.
     
     
Umsetzung des Aktionsprogramms

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, der am 13.11.2008 beschlossen wurde, werden Teile dieses Aktionsprogramms umgesetzt.

Durch die Einführung einer Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung wird die Überprüfung durch Kontrollbehörden vereinfacht. Derzeit sieht die Regelung vor, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn, anmelden müssen. Die Praxis zeigt jedoch, dass es bei Kontrollen zu Schwierigkeiten bei der eindeutigen Identifizierung kommen kann, wenn noch keine Eintragung bei der Deutschen Rentenversicherung vorliegt. Durch die sofortige Meldung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Beginn der Beschäftigung, wird dem vorgebeugt. Zudem wird die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Personaldokumenten eingeführt. Bei Kontrollen müssen die Behörden zur Identitätsfeststellung auf geeignete Dokumente zurückgreifen können. Dies gilt insbesondere bei ausländischen Beschäftigten. Ausweise wie Sozialversicherungsausweis oder Führerschein sind dafür nicht geeignet. Um die Mitführungs- und Vorlagepflicht zu gewährleisten, werden die Arbeitgeber zur Belehrung ihrer Beschäftigten verpflichtet. Die beiden Maßnahmen gelten für Wirtschaftsbranchen, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht.

Damit die Daten im Fall einer Abfrage durch Behörden möglichst aktuell sind, wird des Weiteren das Meldeverfahren bei den Trägern der Deutschen Rentenversicherung geändert. Vorgesehen ist, dass Meldebehörden in Fällen einer Geburt, Anschriftenänderung oder im Sterbefall die Anschriftendaten übermitteln.
 

Bisherige Maßnahmen:
 

Bild Schwarzarbeit Mit dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz 2004 wurden die Rechtsvorschriften zur Schwarzarbeit gebündelt. In der Zollverwaltung wurden mit der 'Finanzkontrolle Schwarzarbeit' leistungsfähige Strukturen zur Bekämpfung der gewerbsmäßigen Schwarzarbeit geschaffen. Außerdem haben wir die Steuern umfassend gesenkt, die Belastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Arbeitgeber mit Sozialabgaben auf unter 40 % reduziert, die sozialen Sicherungssysteme modernisiert und eine unbürokratische und attraktive Regelung bei den Minijobs geschaffen.

Immer mehr Wirtschaftsbeteiligte schließen sich dem Kampf gegen Schwarzarbeit an. Dazu wurden und werden auf Bundes- und regionaler Ebene so genannte "Aktionsbündnisse gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung" mit dem Ziel eines gemeinsamen Vorgehens geschlossen.

Seit dem EU-Beitritt der neuen Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 gab es Hinweise, dass die bestehenden Regelungen zur Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in verschiedenen Fällen durch Scheinselbstständigkeit oder Vortäuschen von Entsendungen umgangen und Arbeitnehmer illegal überlassen wurden und auch Lohndumping praktiziert wurde. Die von der früheren Bundesregierung im März 2005 eingerichtete Task Force zur Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit hat auch im Jahr 2007 ihre Arbeiten unvermindert fortgesetzt.
 

Verbesserungen für private Beschäftigungsverhältnisse

Im Privatbereich geht es vor allem um einfache und kostengünstige Möglichkeiten, illegale Beschäftigungsverhältnisse - wie z.B. bei Haushaltshilfen - zu legalisieren und nicht darum Putzfrauen zu kriminalisieren. Bereits das bestehende Angebot eines Minijobs mit seiner pauschalen Steuer- und Beitragspflicht ist attraktiv. Eine ordnungsgemäß angestellte Putzhilfe (Mini-Job) mit einem Monatseinkommen von 280 Euro kostet den Auftraggeber letztlich nur 3,63 Euro mehr als eine illegal engagierte. Verstöße gegen die Anmeldepflichten bei Mini-Jobs werden einheitlich als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Die bisherigen Zuständigkeiten des Zolls im Bereich geringfügiger Beschäftigungen in Privathaushalten gingen auf die nach Landesrecht für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach der Handwerks- und Gewerbeordnung zuständigen Behörden über.

Neben der Verbesserung der seit 2003 bestehenden Steuervergünstigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen wurde ein neuer Steuerzuschuss für Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in privatem Wohnraum eingeführt. Ab 2006 können Aufwendungen für die Inanspruchnahme derartiger Leistungen im Rahmen von Höchstbeträgen direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden.