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Zur Lage

Mit allen Kräften voran | 17.03.2005 

Rede des Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion
am 17.3.2005 anlässlich der Regierungserklärung
von Bundeskanzler Gerhard Schröder

(aus dem Protokoll des Deutschen Bundestages)

  
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Entweder wir modernisieren, und zwar als soziale Marktwirtschaft, oder wir werden modernisiert, und zwar von den ungebremsten Kräften des Marktes, die das Soziale beiseite drängen würden.

Das war die Botschaft von Bundeskanzler Schröder beim Start der Agenda 2010 vor zwei Jahren. Für die Koalition gilt das unverändert weiter. Wir wollen sozialen Fortschritt, Erneuerung und Zusammenhalt; das ist das Ziel unserer Politik.

Die Regierungserklärung des Bundeskanzlers von heute und die sich daraus ergebenden Konsequenzen sind weitere wichtige Schritte hin zur Lage Deutschlands im Jahre 2010: hin zu Wohlstand für alle, zu sozialer Gerechtigkeit und zu einer Politik der Nachhaltigkeit. Wir sind in Deutschland mitten in diesem Prozess der Veränderung. Der ist nicht leicht; dafür braucht man Mut. Manchen von denen, die ein Stück mitgegangen sind, dauert es zu lange. Manche von denen, die ein Stück mitgegangen sind, trauen sich nicht, sich dazu zu bekennen. Manche von denen wollen nichts damit zu tun haben. Die Generalrevision von Rüttgers und die Bereitschaft von Milbradt, gegen sich selbst zu demonstrieren, sind noch nicht vergessen. Wenn endlich einmal einer aus der Opposition sagen würde, wie sich das mit der Arbeitslosenstatistik und Hartz IV verhält - das haben wir alle miteinander beschlossen -, wäre das einfach einmal ein Akt der Ehrlichkeit und der Wahrheit, die Sie, Frau Merkel, eben eingefordert haben.

Wir haben ein Maß an Arbeitslosigkeit wie bei Helmut Kohl 1998 und zudem die Veränderungen der Statistik durch Hartz IV. Das ist wahr. Das ist viel. Das auszusprechen macht schon einmal deutlich, wie man die Zusammenhänge sieht. Wir jedenfalls werden den Weg der Agenda 2010 weitergehen. Wenn Sie wollen, können Sie mitgehen. Es geht dabei um die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Es geht um Recht und Ordnung am Arbeitsmarkt. Es geht um gleiche Bildungschancen, um die Potenziale der älter werdenden Gesellschaft. Es geht um den Investitionsstandort Deutschland und es geht um die Frage, wie sich Politik organisiert.

Wir haben uns alle vorgenommen, heute Morgen nicht polemisch zu sein. Frau Merkel, ich hatte aber bei Ihrer Rede den Eindruck, dass Sie ein bisschen aus der Spur waren, weil Sie sich gestern etwas in der Erwartung dessen, was der Bundeskanzler sagen könnte, aufgeschrieben haben, er Ihnen aber nun ein breites Konzept dessen vorgelegt hat, was wir bereit und fähig sind zu tun. Darauf waren Sie nicht eingestellt und das hat Ihnen ein bisschen die Sprache verschlagen.

Deswegen will ich in Abweichung von meinem Konzept gerne auf ein paar Punkte eingehen, die Sie angesprochen haben. Kommen wir zunächst zur Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 Prozent auf 5 Prozent. Eine solche Senkung bedeutet 11 Milliarden Euro weniger in der Kasse der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie dann mit uns zusammen ein Konzept vorlegen wollen, das ganz besonders die Interessenlage der unter 25-Jährigen im Blick hat - nach der Melodie: am Ende dieses Jahres ist keiner von ihnen mehr länger als drei Monate in Arbeitslosigkeit -, und wenn Sie auf unserem Weg - der da heißt: die Maßnahmen für die über 58-Jährigen sollen in Zukunft so lange verlängert werden, bis sich der Ruhestand anschließt - mitgehen wollen, dann müssen Sie dafür sorgen, dass der Bundesagentur für Arbeit das nötige Geld zur Verfügung steht. Da kann man nicht gleichzeitig eben mal 11 Milliarden Euro aus populistischen Gründen streichen wollen. Das passt doch alles nicht zusammen!

Sie haben vorsichtshalber nichts zu der Notwendigkeit von Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt gesagt. Wir haben im letzten Jahr ein Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beschlossen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS genannt und beim Zoll gebündelt, umfasst heute 5 300 und bald 7 000 Personen. Die Schattenwirtschaft ist im letzten Jahr zum ersten Mal seit 1975 gesunken. Sie ist noch zu hoch. Die FKS hat im letzten Jahr Schäden in Höhe von 475 Millionen Euro im Bereich der Steuern und der Sozialversicherungsabgaben, die nicht entrichtet worden sind, aufgedeckt. Sie hat 91 000 Strafverfahren und 52 000 Bußgeldverfahren eingeleitet. Sie sprechen darüber nicht gerne. Wenn wir dieses Thema ansprechen, kommt bei Ihnen sofort die Sache mit der Putzfrau. Uns geht es nicht um die Putzfrauen, sondern darum, dass die illegale Tätigkeit in Deutschland, die ein Ausmaß angenommen hat, das nicht mehr akzeptabel ist, mit allem Nachdruck bekämpft wird.

Die Menschen in diesem Land, die ehrlichen Arbeitnehmer und die ehrlichen Arbeitgeber, sollen sich darauf verlassen können, dass sie nicht die Dummen sind. Diejenigen, die an den Gesetzen vorbeimarschieren, müssen erfasst werden. Daraus müssen Konsequenzen gezogen werden. Das wollen wir so.

Sie haben etwas zur Pflegeversicherung gesagt, Frau Merkel, und haben dafür plädiert, man müsse im Interesse der Stabilität der Lohnnebenkosten andere Finanzierungsformen finden; Sie haben sich vorsichtig ausgedrückt. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen - der Bundeskanzler hat es deutlich gemacht -: Wir werden uns dazu im Laufe dieses Jahres positionieren. Es gibt im Bereich der Pflegeversicherung keine Lohnnebenkosten. Diese 1,7 Prozent werden von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern allein gezahlt.

Sie haben das Antidiskriminierungsgesetz angesprochen. Bei uns in der ganzen Koalition - die Bundesregierung ist dabei - ist klar, dass es das Antidiskriminierungsgesetz geben wird. Das haben wir vereinbart. Es wird kommen, und zwar, Frau Merkel, was den arbeitsrechtlichen Teil angeht, eins zu eins, wie die EU das vorgeschrieben hat. Da gibt es bei Ihnen eine interessante Entwicklung: Wir haben in der letzten Woche eine Debatte über einen Antrag geführt, den Sie eingebracht haben. Dieser Antrag lautete: "Antidiskriminierungsgesetz zurückziehen".

Inzwischen heißt es bei Ihnen: Der Vorschlag der EU soll eins zu eins umgesetzt werden. Das ist interessant.

Wir sagen Ihnen trotzdem: Dieses Antidiskriminierungsgesetz wird es geben. Im arbeitsrechtlichen Teil wird der Vorschlag eins zu eins umgesetzt und im zivilrechtlichen Teil sehen wir mehr vor, als von der europäischen Ebene vorgegeben wurde, weil zum Beispiel auch Behinderte in das Antidiskriminierungsgesetz einbezogen werden sollen. So werden wir das nach der Anhörung deutlich verändert gemeinsam vorlegen und so schnell wie möglich im Deutschen Bundestag und im Bundesrat zur Beschlussfassung vorlegen.

Sie haben über die Gentechnik gesprochen. Wir alle haben in den letzten Tagen Zeit gehabt, mit dem VCI und großen bedeutenden Chemieunternehmen in Deutschland zu sprechen. Alle miteinander sagen: Lasst uns einmal zwei Jahre schauen, was da läuft und wie das mit der Haftungsfrage ausgehen wird! Dann werden wir in zwei Jahren weitersehen. Das hat der Bundeskanzler angesprochen. Deshalb lohnt es sich nicht, sich an dieser Stelle zu echauffieren. Wir haben im ersten Gentechnikgesetz klare Entscheidungen getroffen. Wir haben zwei Jahre Zeit, um zu prüfen, ob etwas korrigiert werden muss. Das sagen alle miteinander. Das zweite Gentechnikgesetz werden wir jetzt beschließen; denn auch da sind wir einer Meinung. Das wird schnell vorangehen; bei der Standortliste sind wir uns völlig einig.

Zur Erbschaftsteuer. Sie haben eben locker erzählt - dafür haben Sie auf Ihrer Seite große Begeisterung ausgelöst -, dass gestern der Antrag Bayerns angeblich im Finanzausschuss des Bundestages abgelehnt worden sei. Der Antrag Bayerns stand gestern im zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages, im Finanzausschuss, überhaupt nicht zur Abstimmung. Was gestern im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages abgelehnt worden ist, war das gesamte Steuerkonzept der CDU/CSU, das sie in ihrem "Pakt für Deutschland" vorgeschlagen hatte. Dies habe ich klargestellt, Frau Merkel, weil Sie zum Schluss so viel von der Wahrheit geredet haben. Sie haben immer haarscharf an ihr vorbei argumentiert.

Dann haben Sie verlangt, der Kanzler solle etwas zu den Schulden sagen. Der Kanzler hat deutlich gemacht, dass wir einen Großteil der zusätzlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung durch den Wegfall der Eigenheimzulage finanzieren wollen. Diese Zulage hat auch Sozialdemokraten immer gut gefallen; viele von uns sagen: Es wäre schön, wenn wir sie behalten könnten. Aber so zu tun, als gäbe es keine Vorschläge, ist ebenfalls dicht an der Wahrheit vorbei gewesen. Wir wollen Bildung, Forschung und Technologie fördern und dies auch durch den Wegfall der Eigenheimzulage finanzieren. Machen Sie an dieser Stelle endlich mit! Das wäre schon gut. Sie haben sich sehr nebulös zu der Frage geäußert, ob man neue Schulden machen kann. Sie sind heute so unklar geblieben wie auch schon in den letzten Wochen.

Am 16. März wurden Sie, Frau Merkel, im "Handelsblatt" wie folgt wiedergegeben:

Wir müssen dabei aufpassen, dass wir nicht auf der einen Seite bei den Steuersätzen geben und mit der anderen bei der Mindestbesteuerung wieder einsammeln.

Im selben Interview wurden Sie weiterhin zitiert:

Für eine steuerliche Realentlastung der Wirtschaft haben wir nur sehr enge Spielräume.

Heute wollen Sie beides: Die Wirtschaft soll entlastet werden, aber neue Schulden sollen wir auch nicht machen. Erklären Sie einmal, wie das gehen soll!

Nun zu Ihren Ausführungen zur Reform der bundesstaatlichen Ordnung: In der Tat gab es in der Föderalismuskommission weitgehende Einigkeit zu vielen Punkten, die wir auch wieder aufrufen und gemeinsam beschließen können. Dabei ging es unter anderem darum, die Zustimmungsrechte des Bundesrates so zu verändern, dass nicht mehr etwa 60 Prozent, sondern etwa nur noch 30 Prozent der Gesetze einer Zustimmungspflicht unterliegen. Dies soll dadurch geschehen, dass die Gesetze stärker als bisher in materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Teile aufgegliedert werden.

Wir hatten des Weiteren vereinbart, dass die Gesetzgebungskompetenzen klarer zugeordnet werden. Die Länder können die Organisations- und Personalhoheit für die bei ihnen und bei den Kommunen Beschäftigten haben. Dies schließt Art. 33 Abs. 5 GG ein; die Grundsätze des Berufsbeamtentums können fortentwickelt werden. Wer sich ein bisschen damit auskennt, weiß, wie viel Musik darin steckt.

Die Länder können das gesamte Wohnungswesen haben, all das, was sozialen Wohnungsbau ausmacht; sie bekommen auch das Geld, das dafür heute vom Bund zur Verfügung gestellt wird. Die Länder können das Versammlungsrecht, das Ladenschlussrecht, das Gaststättenrecht und den gesamten Bereich der Flurbereinigung haben. All dies bedeutet eine deutliche Verlagerung von Kompetenzen hin zu den Ländern.

Einige andere Kompetenzen sollen an den Bund gehen, zum Beispiel die rechtliche Zuständigkeit für die Erzeugung und Nutzung von Kernenergie, das Melde- und Ausweiswesen sowie das Waffen- und Sprengstoffrecht.

Außerdem soll es 15 Materien geben, bei denen zukünftig nicht mehr die Erforderlichkeitsklausel gilt. Das heißt, dass die Länder nicht mehr nach Art. 72 Abs. 2 einen Anspruch auf Materien erheben können, die heute im Grundgesetz der konkurrierenden Gesetzgebung zugeordnet sind. Dazu gehört zum Beispiel das gesamte Arbeitsrecht. Ferner war ein neuer Art. 104 b in der Diskussion, der insofern interessant war, als er engen Bezug zu Dingen hatte, die heute Morgen vom Kanzler, aber auch von Frau Merkel angesprochen worden sind. Einige Länder - als einen ihrer Vertreter kann ich den Ministerpräsidenten von Hessen sehr genau identifizieren - haben in diesem Zusammenhang gefordert, dass im Grundgesetz zukünftig stehen solle, der Bund dürfe Finanzhilfen an die Länder bzw. Gemeinden nur für Vorhaben geben, die nicht Gegenstand der ausschließlichen Gesetzgebung der Länder sind. Was heißt das? Darüber haben wir lange gesprochen. Die Länder - speziell Hessen und die B-Länder - haben uns gesagt: Ihr sollt in das Grundgesetz schreiben, dass ihr den Kommunen keine Hilfen mehr geben könnt, so wie ihr das jetzt zum Beispiel bei den Ganztagsschulen macht.

Die Begleitmusik des Herrn Koch - andere will ich dafür nicht in Anspruch nehmen - war eindeutig: Er will in seinem Leben nicht noch einmal erleben, so hat er gesagt, dass der Bund Gelder an die Länder und die Kommunen im Rahmen eines Konzeptes gibt, mit dem man so populär werden kann, wie das an dieser Stelle geschehen ist. Das war seine Begründung. Wenn man sich den Abfluss der Gelder ansieht, kann man sich erklären, was eigentlich passiert ist. Von der 1 Milliarde Euro, die im letzten Jahr zur Verfügung standen, ist längst nicht alles abgeflossen. Das war in den einzelnen Ländern aber sehr unterschiedlich. Hessen standen 70 Millionen Euro zur Verfügung, abgerufen worden sind aber nur 2,8 Millionen Euro. - Ja, das ist unglaublich, und zwar erstens im Hinblick auf die Interessen der Kinder sowie der Frauen und Mütter, und zweitens im Hinblick auf die Arbeitsplätze. Hierdurch können konkrete Arbeitsmöglichkeiten für Handwerker und kleine Unternehmen vor Ort geschaffen werden.

Deshalb sage ich noch einmal das, was der Kanzler schon angesprochen hat: Wer will, dass es vor Ort Arbeit gibt, muss zum Beispiel dafür sorgen, dass diese Milliarde, die auch in diesem Jahr zur Verfügung steht, für den Ausbau der Schulen zu Ganztagsschulen eingesetzt wird. Das Geld steht zur Verfügung. Bitte nehmt es und macht endlich etwas damit.

Es war einvernehmlich vereinbart, dass die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer an die Länder fällt. Einvernehmlich vereinbart war ein Steuertausch in dem Sinne, dass die Zuständigkeit für die Versicherungsteuer in Zukunft ganz bei den Ländern, aber die für die Kfz-Steuer beim Bund liegt. Einvernehmlich vereinbart war, dass das Finanzverwaltungsgesetz für die Steuerverwaltung im Sinne einer Präzisierung des Bundesrechtes in Bezug auf die Auftragsverwaltung, die Koordinierung der Prüfungsdienste und die Bündelung der Aktivitäten zur Bekämpfung von Steuerkriminalität bearbeitet wird. Einvernehmlich vereinbart war die Haftungsfrage in Bezug auf Europa. Einvernehmlich vereinbart war das Vorgehen von Bund und Ländern in Bezug auf den nationalen Stabilitätspakt. Einvernehmlich vereinbart waren Mitwirkungsrechte von Bund und Ländern in Bezug auf die nationale Interessenwahrnehmung in Europa. Einvernehmlich vereinbart war ein Großteil der Maßnahmen in Bezug auf die innere Sicherheit. Einvernehmlich vereinbart war, dass ausdrücklich ins Grundgesetz aufgenommen wird: Berlin ist die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland.

Ich habe all diese Dinge noch einmal aufgezählt, weil ich glaube, dass wir auch dann, wenn wir in Hinblick auf Zusammenarbeit guten Willens sind, wissen müssen: Nicht nur in Bezug auf die Wirtschaft oder die Gesellschaft im Allgemeinen muss Bürokratie beiseite geräumt werden. Auch die Demokratie muss sich so organisieren, dass wir glaubwürdig sind und nicht unnötig Hürden aufbauen, die vermeidbar sind. In diesem Sinne wäre das, was wir unter dem Punkt "Bundesstaatliche Ordnung" vereinbart haben, ein guter Schritt.

Meine herzliche Einladung an alle, die wirklich wollen, dass sich Demokratie zeitgemäß organisiert, lautet: Lassen Sie uns das machen, was ich jetzt angesprochen habe. Im Laufe des Verfahrens werden wir sehen, ob wir auch noch die Vereinbarungen in den Bereichen Bildung und Umweltrecht hinbekommen; denn zumindest beim Umweltrecht sind wir schon dicht dran. Alles andere können wir miteinander machen. Das garantieren wir.

Ich will abschließend ein wenig darauf eingehen, was Sie, Frau Merkel, mit Worten zur Freiheit begonnen und auch geendet haben. Sie haben dazu in der letzten Zeit auch einige Artikel geschrieben. Ich habe mich gewundert, dass sich andere in der CDU/CSU, die dazu sicher auch das eine oder andere sagen könnten, dazu nie geäußert haben. Zwischen uns großen und kleinen demokratischen Parteien ist doch ein Rest von Akzeptanz vorhanden. Ich wundere mich, dass Sie sich so äußern.

Sie berufen sich auf Hayek. In seinem Werk arbeitete Hayek mit bestechender Logik und überzeugenden Argumenten heraus, dass es vor allem um die Gewährleistung individueller Freiheit als Voraussetzung für Fortschritt und Prosperität einer Gesellschaft geht, also vor allem um den gesetzgeberisch garantierten Schutz des Bürgers vor staatlicher Willkür und ungerechtfertigtem Zwang. Das klingt gut.

In Hayeks Buch "Die Verfassung der Freiheit" steht:

Ungleichheit ist nicht bedauerlich, sondern höchst erfreulich. Sie ist einfach nötig.

Gerechtigkeitsüberlegungen (geben) keine Rechtfertigung für eine "Korrektur" des Marktergebnisses ab.

… so muss ich offen zugeben, dass ich, wenn Demokratie heißen soll: Herrschaft des unbeschränkten Willens der Mehrheit, kein Demokrat bin …

Man kann über solche Sachen diskutieren. Ich empfehle Ihnen aber sehr, Frau Merkel, sich das genau zu überlegen.

Die CDU wird sich entscheiden müssen, ob sie an dieser Stelle Hayek oder Ludwig Erhard will.

Das ist ein Unterschied. Mit Hayek gibt es keine soziale Marktwirtschaft, mit Ludwig Erhard ja. Da hat es in den letzten Tagen schwer gerumpelt; er hat sich mehrmals im Grabe umgedreht. Darauf kann ich wetten.

Wir sind jetzt bei der Frage nach dem Verhältnis von Freiheit und Staat. Sie wissen, dass wir Sozialdemokraten nicht nur für Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität eintreten, sondern auch davon überzeugt sind, dass der Staat eine Aufgabe hat und sie behalten muss. Diejenigen von Ihnen, die ehrlich sind, werden das nicht bestreiten. Die Frage ist: Wo ist die Grenze? Wie weit geht das? Wie lösen wir das Spannungsverhältnis auf?

Wenn wir die Rolle des Staates ernst nehmen und von den Grundwerten ausgehen, die uns alle miteinander verbinden, müssen wir wissen, dass Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität nicht trennbar sind. Einer der Grundwerte alleine kann nicht funktionieren. Wir müssen sie alle drei miteinander haben. Dazu hat Johannes Rau, der damalige Bundespräsident, im Mai 2004 Bedenkenswertes gesagt:

Unser demokratischer Staat ist mehr als ein Dienstleistungsbetrieb und auch mehr als eine Agentur zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Der Staat schützt und stärkt die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger auch vor den gesellschaftlichen und ökonomischen Kräften, die die Freiheit des Einzelnen längst viel stärker bedrohen als jede Obrigkeit.

Dazu legt er auch Regeln und Pflichten zu Gunsten der Gemeinschaft fest. Damit schafft der Staat Freiräume gegen puren Ökonomismus und gegen das alles beherrschende Dogma von Effizienz und Gewinnmaximierung.

Gewiss: Eigene Verantwortung und eigene Anstrengung sind notwendig und unverzichtbar. Mehr Eigenverantwortung darf aber nicht heißen, dass die Starken sich nur noch um sich selber kümmern und die anderen sehen sollen, wo sie bleiben.

Solidarität der Schwachen mit den Schwachen - das genügt nicht. Arbeitende für Arbeitslose, Junge für Alte, Gesunde für Kranke, Nichtbehinderte für Behinderte: Darauf bleibt jede Gesellschaft angewiesen.

Johannes Rau hat sehr Recht.

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