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Kultur und Medien (2002-2005)

Die Arbeitsgruppe

Eckhardt Barthel

Aufgaben


Die Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitiker können auf eine sehr erfolgreiche Legislaturperiode zurückblicken. Alle in der Koalitionsvereinbarung 1998 benannten Vorhaben konnten realisiert werden. In der Koalitionsvereinbarung 2002 heißt es deshalb: "Das 1998 neu geschaffene Amt eines Staatsministers für Kultur und Medien hat sich bewährt. Es ist zum Impulsgeber, Ansprechpartner und Interessenvertreter der Kultur in Deutschland und Europa geworden." Nach ca. 2 Jahren in der neuen Legislaturperiode haben wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur weiter verbessert. So haben wir z. B. mit der Novellierung des Filmförderungsgesetztes, die kriteriengestützte Referenzförderung ausgebaut und insgesamt eine Aufstockung der Fördermittel erreicht. Bei allen Steuerdebatten haben wir den ermäßigten Mehrwertsteuersatz im Kulturbereich erhalten. Insbesondere wurde klargestellt, dass Förderung von Kultur in Deutschland nicht als einzelbezügliche Subvention verstanden wird, sondern als Investition in die Zukunft des Gemeinwesens. Die Beauftragte für Kultur und Medien hat den Hauptstadtkulturvertrag fortgeschrieben und auf Dauer abgeschlossen. Erfolgreich ist auch die Kulturverträglichkeitsprüfung für alle Gesetzesvorhaben eingeführt worden.

Es liegt weiterhin ein breiter Themenkatalog vor, der eine weitere Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur zum Ziel hat.

  • Reform des Deutschen Welle-Gesetzes
  • Fortführung der Reform der Medienordnung
  • Zweiter Teil der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft (2. Korb)
  • Verankerung der Kultur in der neuen EU-Verfassung
  • Weiterentwicklung der Gedenkstättenkonzeption
  • Erste Schritte für ein Künstlergemeinschaftsrecht
  • Gesetzesvorlage für eine Ausstellungsvergütung für Bildende Künstlerinnen und Künstler
  • Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens (1970) und / oder des UNIDROIT-Übereinkommens (1995)
     

Weitere Schwerpunkte:

  • Die Begleitung des internationalen Prozesses zur Errichtung einer UNESCO Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt.
  • Der Erhalt der kulturpolitischen Handlungsfähigkeit Deutschland im Rahmen des GATS-Prozesses.
  • Die Arbeit in der von uns eingesetzten Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“.

Themen


Themen  
Bilanz Kultur- und Medienpolitik
(August 2005)
Stärkung auswärtiger Kulturpolitik
(Februar 2005)
Freiwillige Selbstverpflichtung
(Dezember 2004)
Trägerschaft Akademie der Künste
(November 2004)
Deutsche Welle Gesetz
(Oktober 2004)